Heute am Donnerstag, 18.10. ab 11:35 findet im Bundestag die 1. Lesung zum sogenannten „Qualifizierungschancengesetz“ statt. Darin sind viele verschiedene Gesetzesentwürfe gebündelt. Darunter befinden sich u.a. auch zwei Regelungen, die unser Dauerproblem berühren:
- die Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf zweieinhalb Jahre, in der die 360 Tage Anwartschaftszeit für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch gesammelt werden muss;
- und die Laufzeitverlängerung der Verkürzten-Anwartschaftszeit-Regelung bis Ende 2022, ohne sie zu verbessern.
Zur Erinnerung: Die verkürzte Anwartschaftszeit-Regelung sollte eigentlich die Benachteiligung der kurz befristet Beschäftigten – also unsere Benachteiligung – beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch abmildern. Allerdings kann sie das nicht, weil der Arbeitslosengeld-1-Anspruch der verkürzten Anwartschaftszeit an zwei weitere Bedingungen gekoppelt ist, die kaum einer von uns kurz befristet beschäftigten Kulturschaffenden erfüllen kann:
Erstens müssen die meisten Tage der Anwartschaftszeit aus Beschäftigungen stammen, die auf nicht länger als 10 Wochen befristet waren – das ist für Filmteamschaffende und an Bühnen gastierende Schauspielerinnen und Schauspieler viel zu kurz, hier müssten mindestens 14 Wochen angesetzt werden.
Zweitens darf das Arbeitsentgelt in den 12 Monaten vor der Arbeitslosmeldung nicht höher als 36.540 € gewesen sein – eine Verdienstgrenze, die von all denjenigen von uns zwangsläufig gerissen wird, die es überhaupt schaffen, die erforderliche Anwartschaftszeit von immerhin 180 Tagen zu erarbeiten. Diese Verdienstgrenze müsste abgeschafft oder zumindest auf die Beitragsbemessungsgrenze von 78.000 € angehoben werden.
Jetzt diese verkürzte Anwartschaftszeit-Regelung bis Ende 2022 zu verlängern, ohne diese Stolpersteine zu beseitigen, darüber können wir Filmschaffende, Schauspielerinnen und Schauspieler nur den Kopf schütteln. Wann wenn nicht jetzt sollte diese Regelung korrigiert werden? Wie lange sollen wir noch warten bis das Gesetz endlich seine gewünschte Wirkung entfalten kann?
Die Verlängerung der Rahmenfrist auf zweieinhalb Jahren ist jedenfalls für uns keine Lösung – auch in der dreijährige Rahmenfrist vor der Agenda 2010 haben die meisten von uns die 360 Tage Anwartschaftszeit nicht erfüllen können.
Mit der heutigen 1. Lesung im Plenum beginnen die Beratungen des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss Arbeit und Soziales wird sich im November damit befassen. Ca. Ende November wird der Deutsche Bundestag nach 2. und 3. Lesung entscheiden.
Wir können ab heute an den Worten und Taten im Parlament ablesen, welche Parteien und welche Politiker unsere Sorgen wirklich ernst nehmen.

Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, dort sozialisiert, wurde Straßen- und Rockmusiker, studiert an der Folkwang-Hochschule Schauspiel und arbeitet seit 1984 als Schauspieler. Er war seit Gründung des BFFS 17 Jahre lang dort im Vorstand zuständig für Sozialpolitik und Tarifverhandlungen und kümmert sich auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand als Bevollmächtigter um Tarifverhandlungen.