Ist jetzt alles unständig oder was? (2. Teil)

Heinrich Schafmeister
8. November 2018

Was passiert, wenn sich die Versicherungszeiten verschiedener Engagements überlappen?

Wie wird verhindert, dass durch Mehrfachbeschäftigungen womöglich für den gleichen Zeitraum höhere Beiträge abgeführt werden, als die BBGs erlauben? Diese Frage stellt sich vor allem, wenn künftig unsere Beschäftigungsinseln öfter unständig eingestuft werden, bei denen die BBGs der vollen Kalendermonate gelten, in denen noch andere unständige Beschäftigungsinseln liegen, bei denen ebenfalls die BBGs der vollen Kalendermonate zur Anwendung kommen. Diese Frage ist für die Filmgeschäftsführungen der Produktionsfirmen eine drängende, steht aber nicht im Fokus der derzeitigen Rechtsklärung, weil sie zumindest in der Theorie beantwortet ist. Wie sozialversicherungsrechtlich bei zeitlich überlappenden Mehrfachbeschäftigungen verfahren wird, haben die Sozialversicherungsträger schön öfter dargelegt:

Zunächst muss jeder Arbeitgeber die Beiträge so berechnen und abführen, als gäbe es neben ihm für die betreffende Person keinen anderen Arbeitgeber.

Wenn ich beispielsweise in einem Kalendermonat bei zwei Arbeitgebern unständig beschäftigt war, beim ersten 4.200 € verdient habe und beim zweiten 4.900 €, gilt für beide Arbeitgeber in der Rentenversicherung die BBG des ganzen Monats – das sind 6.500 €. Weil ich in diesem Monat aber auch berufsmäßig unständig bin – schließlich habe ich in dem Kalendermonat nur diese beiden unständigen Beschäftigungen – müssen die beiden Arbeitgeber auch für die Kranken- und Pflegeversicherung die BBG des ganzen Monats anwenden – das sind 4.425 €. Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entfallen.

Im Anschluss kann dieser Arbeitgeber, der andere oder ich bei der für den Einzug aller Sozialversicherungsbeiträge zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die überzahlten Beiträge zu erstatten. Seit ein paar Jahren sollten die gesetzlichen Krankenkassen bei Mehrfachbeschäftigungen von sich aus tätig werden, aber leider funktioniert das in der Praxis kaum. Darum sind die von Mehrfachbeschäftigungen betroffenen Parteien nach wie vor gut beraten, selber initiativ zu werden.

Die Rückerstattung der überzahlten Beiträge berechnen die gesetzlichen Krankenkassen, indem sie die BBGs unter den beiden Arbeitgebern im Verhältnis der von ihnen gezahlten Gagen zueinander aufteilen.

Für den ersten Arbeitgeber ergibt sich für die Rentenversicherung eine BBG von 4.200 € × 6.500 € ÷ (4.200 € + 4.900 €) = 3.000 € und für die Kranken- und Pflegeversicherung eine BBG von 4.200 € × 4.425 € ÷ (4.200 € + 4.900 €) = 2.042,31 €.

Für den zweiten Arbeitgeber ergibt sich für die Rentenversicherung eine BBG von 4.900 € × 6.500 € ÷ (4.200 € + 4.900 €) = 3.500 € und für die Kranken- und Pflegeversicherung eine BBG von 4.900 € × 4.425 € ÷ (4.200 € + 4.900 €) = 2.382,69 €.

Von diesen BBGs werden die Beiträge neu berechnet. Um einiges kniffeliger ist die Berechnung, wenn sich die Versicherungszeiten unständiger und „normaler“ Beschäftigungsinseln überlagern.

Nach diesen Berechnungen erstatten die gesetzliche Krankenkasse die zuvor überzahlten Beiträge – auch die von mir – an die entsprechenden Arbeitgeber. Diese beiden müssen nun für mich eine ganz neue Abrechnung erstellen, Korrekturen beim Lohnsteuernachweis vornehmen und meine überzahlten Beiträge an mich weiterleiten – und das Gleiche müssen sie wohl noch für zig andere Kolleginnen und Kollegen erledigen. Eine Aufgabe, die vor allem den Produktionsfirmen schwer fallen wird, deren Filmgeschäftsführungen mit jedem Projekt wechseln.

Dieser Prozess birgt also einige Fallstricke und zwingt uns auf der Hut zu sein:

  • Zunächst dürfen wir nicht verpassen, an unsere gesetzliche Krankenkasse einen Antrag auf Rückerstattung der überzahlten Beiträge zu stellen.
  • Dann liegt die Angelegenheit mehr oder weniger lang bei den gesetzlichen Krankenkassen, die neben ihrem Hauptgeschäft diese komplizierten Berechnungen vornehmen müssen.
  • Anschließend müssen wir dran bleiben, unsere an die Produktionsfirma erstatteten Beiträge von ihr überwiesen zu bekommen, obwohl das Filmprojekt längst abgewickelt und die dafür engagierte Filmgeschäftsführung nicht mehr an Bord ist.

Aber stecken wir den Kopf in den Sand und lassen die Dinge schleifen, werden wir auf Dauer viel Geld verlieren!

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