21. August - Erstmals Folgevergütungen für die Synchronbranche ausgehandelt

BFFS Geschäftsstelle
21. August 2019

Bundesverband Schauspiel (BFFS), Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD), Bundesverband Regie (BVR) und ver.di schließen Vergütungsregel mit Constantin Film und Studiocanal ab und sichern damit Synchronkreativen erstmals eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Produktionen – ein Novum in der Synchronbranche. 

Berlin, 21. August 2019 – Verhandlungen erfolgreich beendet: Constantin Film und Studiocanal beteiligen Synchronschauspieler, Synchronregisseure und Dialogbuchautoren rückwirkend zum 1. Januar 2019 am wirtschaftlichen Erfolg der von den Verleihern synchronisierten Filme und Serien. Damit wurde für die Synchronbranche das erste Mal eine kollektivrechtliche Vereinbarung geschlossen. Berücksichtigt werden dabei die künftigen Verwertungen all jener Produktionen, deren reguläre Auswertung in Deutschland nach dem 28. März 2002 begann. Darauf haben sich der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS), der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD), ver.di und der Bundesverband Regie (BVR) mit den Verleihern Constantin Film und Studiocanal geeinigt. Bisher wurden die Leistungen der Synchronkreativen pauschal vergütet. Eine weitere Vergütung bei wirtschaftlich besonders erfolgreichen Produktionen fand nicht statt.

„Das Ergebnis ist ein Meilenstein in der Geschichte der Synchronbranche. Endlich erhalten  wir für unsere kreativen und schöpferischen Leistungen von den Verleihern eine Beteiligung an ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den sie mit der Verwertung der von uns synchronisierten Filmwerke erzielen“, erklärt BFFS-Vorstand Till Völger. Bislang richtet sich die Vergütungspraxis in der Synchronbranche nach dem Grundsatz des Total-Buy-Outs, also der einmaligen pauschalen Vergütung der Kreativen, unabhängig davon, ob es sich um eine besonders erfolgreiche Produktion handelt. „Mit dieser Vergütungsregel wird erstmals dem Prinzip der angemessenen Vergütung in einem Teilbereich der Branche hinreichend Rechnung getragen, das ist ein großer Erfolg“, meint Völger. „Unser Ziel ist es nun, auch mit anderen Verleihern entsprechende gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen und damit eine Teilhabe der Synchronkreativen am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Synchronleistungen zu sichern. Auf diese Weise können wir für alle Seiten das Maß an Rechtssicherheit weiter ausbauen“, ergänzt Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS. Die Vergütungsregel betrifft allerdings ausschließlich Erfolgsfälle im Sinne des § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Eine Vereinbarung über eine angemessene Grundvergütung wurde nicht getroffen. „Wir werden auch weiterhin versuchen mit den Synchronproduzenten eine Verhandlungsebene zu finden, auch wenn sich die Verhältnisse dort mangels eines entsprechenden Organisationsgrades als wesentlich schwieriger darstellen“, schließt Störkmann.

Die Erträge, die über die mit den Verleihern ausgehandelte gemeinsame Vergütungsregel generiert werden, werden jeweils zum Jahresende berechnet und sodann für die Synchronschauspielerinnen und -schauspieler über die Deutsche Schauspielkasse an die Berechtigten ausgekehrt. Die Berechnung bestimmter Altproduktionen erfolgt erst nach Ablauf einzelner fest definierter Zeitabschnitte.

BFFS und ver.di haben durch den Abschluss dieser Vergütungsregel auch den Synchronkreativen einen Beteiligungsanspruch gesichert, die nicht Mitglied in ihren Gewerkschaften sind. Die Mitgliedschaft im BFFS wird bei der Berechnung der Verwaltungskosten ermäßigend berücksichtigt. Hintergrund ist, dass durch die erbrachten und noch zu erbringenden Mitgliedsbeiträge überhaupt erst die Grundlage für die gewerkschaftliche Tätigkeit und damit auch für den Abschluss dieser gemeinsamen Vergütungsregel gelegt wurde.

Die Beteiligung der Synchronschauspielerinnen und -schauspieler am wirtschaftlichen Erfolg der Produktionen erfolgt nach einem Verteilungsplan, den die gemeinsame Vergütungsregel beinhaltet.

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Über den Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS):
BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006 ist der BFFS als Verband und Gewerkschaft mit seinen über 3.400 Schauspielerinnen und Schauspielern inzwischen die größte nationale Schauspielerorganisation und die mitgliederstärkste Berufsvertretung der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterlandschaft.

Der BFFS vertritt die berufsständischen sowie die gewerkschaftlichen Interessen der Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland. Er will die kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, tariflichen und sozialen Rahmenbedingungen verbessern bzw. schaffen, die sowohl den einzigartigen Schauspielberuf schützen, bewahren und fördern als auch die besondere Lebens- und Erwerbsituation der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen, die diesen Schauspielberuf ausüben.

Honorarfreie Fotos zum Download und die Pressemitteilung finden Sie unter:

Foto von BFFS-Vorstand Till Völger (© Kornelia Boje)

Foto vom geschäftsführenden Justiziar des BFFS, Bernhard F. Störkmann
(© Kornelia Boje)


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