Ergebnisse, Zahlen, Schlussfolgerungen

Heinrich Schafmeister
3. September 2019

Die Mitglieder haben ihr Votum zu unserer Sozialversicherung abgegeben

Vom 19. bis zum 30. August 2019 fand ein Mitgliedervotum statt. Unsere BFFS-Mitglieder wurden gebeten, online ihr Votum zu zwei Fragen abzugeben, die unsere gesetzliche soziale Absicherung betreffen. Das Online-Verfahren wurde wieder von der Polyas GmbH durchgeführt. Nun liegen die Ergebnisse vor.

Berechnung der Stimmen

Unsere Satzung bestimmt, dass die Stimmen der Mitglieder in ihren jeweiligen Schwerpunktfedern – Bühne, Film/Fernsehen, Sprache/Synchron – getrennt ausgezählt werden. Um den mitgliederärmeren Schwerpunktfeldern einen Minderheitenschutz zu bieten, sind laut Satzung für die Ermittlung der Gesamtergebnisse die Prozentzahlen der Schwerpunktfelder nach folgender Formel zu berechnen:

(Bühnen-Mitglieder-%
+ Film/Fernseh-Mitglieder-%
+ Sprache/Synchron-Mitglieder-%
+ 3 • Alle Mitglieder-%)
÷ 6
= Ergebnis-% (siehe hier)

Zahlen und Ergebnisse

„Was halte ich von der neuen Praxis, unständig abgerechnet zu werden?“ lautete die erste Frage des Mitgliedervotums.

Für die Option „Ich bin mit der neuen Unständigkeitsabrechnung ZUFRIEDEN!“

haben 9,20% der Bühnen-, 11,51% der Film/Fernseh- und 45,04% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 18,47%.

Für die Option „Ich bin mit der neuen Unständigkeitsabrechnung NICHT ZUFRIEDEN!“

haben 70,55% der Bühnen-, 80,07% der Film/Fernseh- und 51,15% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 70,35%.

Für die Option „Ich habe zur neuen Unständigkeitsabrechnung KEINE MEINUNG!“

haben 20,25% der Bühnen-, 8,42% der Film/Fernseh- und 3,82% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 11,19%.

Die Mehrheit von 70,35% der wahlberechtigten Mitglieder erklärt sich NICHT ZUFRIEDEN mit der neuen Praxis, unständig abgerechnet zu werden.

„Was sollte der BFFS den Politikern in meinem Namen mitteilen?“ lautete die zweite Frage des Mitgliedervotums.

Für die Option „Für mich ist die Sozialversicherung, so wie sie ist, OK!“

haben 10,43% der Bühnen-, 11,17% der Film/Fernseh- und 33,59% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 16,08%.

Für die Option „Ich sehe Änderungsbedarf bei der Sozialversicherung!“

haben 88,35% der Bühnen-, 86,08% der Film/Fernseh- und 64,12% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 81,77%.

Für die Option „Wie ich sozialversichert werde, ist mir egal!“

haben 1,23% der Bühnen-, 2,75% der Film/Fernseh- und 2,29% der Sprache/Synchron-Mitglieder gestimmt. Das sind nach der Umrechnung im Gesamtergebnis 2,15%.

Die Mehrheit von 81,77% der wahlberechtigten Mitglieder sieht Änderungsbedarf bei der Sozialversicherung.

Beteiligung der Mitglieder

Die Teilnahme am Mitgliedervotum war vergleichbar mit der Beteiligung an der Vorstandswahl Ende letzten Jahres.

Während der neue Vorstand in einem Zeitraum von 10 ½ Tagen gewählt wurde, in denen die stimmberechtigte Mitglieder 4 Mal eingeladen bzw. erinnert wurden, an der Wahl teilzunehmen, dauerte das jetzige Mitgliedervotum 12 Tage und wurden 7 Mal Votums-Einladungen bzw. -Erinnerungen verschickt.

Zur Vorstandswahl hatten im letzten Jahr von den 3.301 wahlberechtigten Mitgliedern (Bühne: 930, Film/Fernsehen: 1927, Sprache/Synchron: 444) 981 ihre Stimme abgegeben (Bühne: 289, Film/Fernsehen: 525, Sprache/Synchron: 163). Das waren 29,72 aller wahlberechtigten Mitglieder (Bühne: 31,18%, Film/Fernsehen: 27,24%, Sprache/Synchron: 37,39%).

Jetzt haben zum Mitgliedervotum von den 3.362 wahlberechtigten Mitgliedern (Bühne: 929, Film/Fernsehen: 2.007, Sprache/Synchron: 426) 1.039 ihre Stimme abgegeben (Bühne: 326, Film/Fernsehen: 582, Sprache/Synchron: 131). Das sind 30,90% aller wahlberechtigten Mitglieder (Bühne: 35,09%, Film/Fernsehen: 29,00%, Sprache/Synchron: 30,75%).

Schlussfolgerungen

Über die Ergebnisse dieses Mitgliedervotums wird natürlich auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung am 15. September in Leipzig diskutiert. Dort werden auch die weiteren Schritte unseres BFFS besprochen.

Die Ergebnisse bestätigen im Grunde die Einschätzung des Vorstands, wie unsere Mitglieder ihre sozialversicherungsrechtliche Situation empfinden.

Erwartungsgemäß sprechen sich die Mitglieder in den Schwerpunktfeldern Bühne (70,55%) und Film/Fernsehen (80,05%) am deutlichsten gegen die neue unständige Abrechnungspraxis aus. Sie fühlen sich am meisten überrumpelt von den plötzlich enorm hohen Gagenabzügen bei Drehengagements. Sie sind empört, durch diese Abrechnungspraxis keine Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld sammeln zu können. Und sie wollen ganz entschieden eine Änderung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Situation (88,35% bzw. 86,08%).

Dagegen sind die Mehrheiten im Schwerpunktfeld Sprache/Synchron am knappsten (51,15% und 64,12%). Das ist absolut nachvollziehbar. Unsere Synchron-Kolleginnen und -Kollegen mussten sich jahrelang mit einem sogenannten „16-Fälle-Modell“ herumschlagen, das für völlige sozialrechtliche Verwirrung sorgte, ob eine Synchrontätigkeit als selbständig oder unselbständig anzusehen ist. Erst im Jahre 2017 hat das Bundessozialgericht die Synchrontätigkeit generell als Beschäftigung eingestuft – im Zweifel als unständige Beschäftigung. Diese Klärung war ein großer Fortschritt! Trotzdem können sich die meisten Mitglieder auch im Synchronbereich mit der Unständigkeit nicht recht anfreunden, wie die Zahlen zeigen. Das liegt wohl an steuerlichen, bürokratischen und KSK-Komplikationen.

Der Vorstand fühlt sich durch das Mitgliedervotum in seinem Kurs bekräftigt!

Er hat jetzt ein klares Mandat dafür, nicht das Rad der Geschichte zurück zu drehen, sondern an Lösungen zu arbeiten, die keine Verlierer zurücklässt, vielmehr alle gewinnen lässt. Das heißt: Das, was die Kolleginnen und Kollegen vor allem im Synchronbereich an der Unständigkeit schätzen, soll bewahrt werden. Gleichzeitig muss ein angemessener, praktikabler und bezahlbarer sozialer Schutz für alle gefunden werden.

Natürlich muss von solchen Lösungen letztlich der Gesetzgeber, sprich die Politik, überzeugt werden. Auch dafür schafft das Mitgliedervotum den nötigen Rückenwind.