17 Punkte standen auf der Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung unseres BFFS, zu der am 15. September in Leipzig eingeladen war – ein engagiertes Vorhaben. Trotzdem, voller Diskussionsbereitschaft und Durchhaltevermögen wurden alle Punkte ausführlich besprochen und zudem insgesamt neun Abstimmungen durchgeführt. Diese erfolgten wie von unserer Satzung gefordert streng getrennt nach den drei Schwerpunktfeldern Bühne, Film/Fernsehen und Sprache/Synchron und betrafen die sechs eingereichten Anträge, die Entlastung des Vorstands sowie zwei weitere aus der Diskussion sich ergebende Fragen. An diesen Wahlen beteiligten sich insgesamt 190 Mitgliederstimmen.
Zum Pflichtprogramm der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung gehört immer die politische und finanzielle Betrachtung des abgelaufenen Geschäftsjahrs, der Bericht des Vorstandes über das BFFS-Geschäftsjahr 2018. Die Erläuterungen des Steuerberaters Andreas Schmidt-Hagius zum Jahresabschluss 2018, die Beantwortung spezieller Nachfragen von an- und abwesenden Mitgliedern zu bestimmten Ein- und Ausgaben sowie der Bericht des Kassenprüfers Michael Marquardt mündete schließlich in eine Abstimmung, mit der eine übergroße Mehrheit dem Vorstand ihr Vertrauen aussprach und ihn entlastete.
2018 war für den BFFS ein wichtiges Jahr. Die erste gemeinsame Vergütungsregel in der Synchronbranche wurde abgeschlossen. Erfolgreich konnte die lang geplante Verschmelzung mit dem Interessenverband Synchron (IVS) durchgeführt werden. Während es in der Film- und Fernsehbranche seit 2014 verbindliche Vergütungsregeln gibt, fehlten in der Synchronbranche viel zu lange solche kollektiven Verträge. Diese Zeit der Unverbindlichkeit ist endlich vorbei! Mit den Unterschriften unter den GVR-Synchron-Vertrag mit den Verleihern Studiocanal und Constantin Film hat der BFFS erreicht, erstmals dort zumindest mit diesen beiden Verleihern verbindliche Gemeinsame Vergütungsregeln zugunsten der Gewerke Synchronschauspiel, Dialogbuch und Synchronregie aufzusetzen. Die Synchronkreativen erhalten immer dann Folgevergütungen, wenn die von ihnen synchronisierten Kinofilme wirtschaftlich erfolgreich sind.
Aber der Blick der Mitglieder richtete sich auch nach vorne. Was bei der letzten Mitgliederversammlung aufgrund eines unschönen Zwischenfalls verschoben werden musste, wurde bei dieser entschlossen wiederaufgenommen: Das Thema der „Sondergagen“. Entgegen der Annahme, dass es sich hierbei um Sondergratifikationen für besonders überragende Leistungen handele – wie der Begriff suggeriert – werden Schauspielerinnen und Schauspieler mit absurd begründeten, viel zu niedrigen Erstvergütungen, ohne jeglichen Anspruch auf Wiederholungsgelder abgefertigt. Damit diese Praxis endlich ein Ende findet, befürworteten die anwesenden Mitglieder einstimmig die Aufnahme von Verhandlungen.
Auch in der Werbebranche blühen absonderliche Dumping-Gagen und Agenturprovisionssitten. Der entsprechende Antrag, die Menge der Meldungen an aufdenhundgekommen@bffs.de und die Beiträge der Mitgliederversammlung unterstreichen, wie hoch der Leidensdruck, wie hoch das Bedürfnis nach verbindlichen Gagen- und Buyout-Regelungen in der Werbebranche sind. Auch hier will der BFFS Verhandlungen anstrengen, nachdem entscheidende Voraussetzungen geklärt sind: Vorausgesetzt, Schauspielerinnen und Schauspieler würden in der Werbung, wie der Abgrenzungskatalog der Sozialversicherungsträger es nahelegt, als Unselbständige gelten, würde natürlich ein Tarifvertrag die größtmögliche Verbindlichkeit herstellen. Aber vorausgesetzt, sie würden dort als Selbständige gelten, müssten andere Wege beschritten werden, um für faire Gagen und Buyouts zu sorgen. Der Vorstand sieht nun seine Aufgabe darin, Maßnahmen zu ergreifen, solche Fragen zu beantworten, um dann in Verhandlungen für die Werbebranche angemessene Vergütungen und faire Standards durchzusetzen.
Damit einhergehend offenbarte sich auch, wie wichtig und bedeutsam die Anlaufadresse aufdenhundegekommen@bffs.de nach wie vor ist. Sie ist unverzichtbar, um möglichst viele vertrauliche Informationen über illegitime bzw. illegale Machenschaften zu erhalten. Diese Informationen schaffen den nötigen Durchblick über grassierende Missstände und bilden eine entscheidende Grundlage für jegliche Verhandlung bzw. Auseinandersetzung mit Tarif- oder Interessensgegner. Darum plädierten die Mitglieder auch dafür, die Vertraulichkeit dieser Informationsbeschaffung zu bewahren und sie nicht für eine öffentliche Anprangerung zweckzuentfremden. Die Redaktion des BFFS-Magazins möchte demnächst mit einem Artikel auf die Bedeutung dieses Informationsinstruments hinweisen und damit nebenbei auch dem aufkommenden Irrtum entgegentreten, die Anlaufadresse sei nicht mehr aktiv.
Neben diesen Themen und den Mitgliederanträgen wurden noch viele andere Punkte behandelt: Mit welchen Strategien und Maßnahmen kann der BFFS gegen das Problem des Überangebotes von Casting-Datenbanken angehen? Was ist geplant zur Erneuerung der BFFS-Homepage und zur Einführung eines BFFS-Printmagazins? Was folgt aus den Ergebnissen des Online-Votums unserer Mitglieder zur Sozialversicherung? Welchen Kurs verfolgt der BFFS bei seinen Verhandlungen mit dem Ernst-Deutsch-Theater? Und wie ist der Stand der Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln mit RTL und ProSiebenSat.1?
Die Mitgliederversammlung verlief sehr anregend und konstruktiv. Es wurde konstruktiv diskutiert, überlegt und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. In einigen Detailaspekten gingen die Meinungen im Debattenverlauf durchaus bunt auseinander, in den meisten grundlegenden Fragen zeigte sich aber eine klare Übereinstimmung der Interessen und die tatkräftige Bereitschaft, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Dieses Bestreben spiegelt sich auch in den konkreten Abstimmungsergebnissen wieder:
- 94,33% lehnten eine Aufsplitterung des BFFS in vier Regionen ab.
- 94,82% sprachen sich dagegen aus, die Vorstandsamtsjahre auf acht Jahre und die Vorstandslegislaturperiode auf zwei Jahre zu begrenzen.
- 93,22% stimmten gegen jegliche Beschränkung der Stimmrechtsübertragung; sei es dadurch, dass der Vollmachtgebende gezwungen wäre, sich schon vor den Debatten der Mitgliederversammlung auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten festzulegen, oder sei es dadurch, dass Vollmachtempfänger nur eine bestimmte Anzahl von Stimmübertragungen annehmen dürfte.
- 98,02% befürworteten die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
- 100% unterstützen den Verhandlungskurs zu einem Haustarifvertrag mit dem privaten Ernst-Deutsch-Theater.
- 91,09% waren gegen eine Zweckänderung der Anlaufadresse aufdenhundgekommen@bffs.de hin zu einem Instrument der öffentlichen Anprangerung von „Schwarzen Schafen“.
- 100% befürworteten vielmehr, dass diese Anlaufadresse ein Instrument bleibt, vertrauliche Meldungen über Missstände zu sammeln als Informationsgrundlage für Verhandlungen bzw. Auseinandersetzungen mit Tarif- und Interessensgegnern.
- Außerdem votierten 100% für den Mitgliederantrag zur Werbebranche, nach dem er leicht modifiziert wurde und nun besagt: Der BFFS möge vorbereitende Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, in der Werbebranche für schauspielerische Tätigkeiten angemessene Vergütung und faire Standards durchzusetzen.
- 100% entsprachen dem Mitgliederantrag zu Sondergagen, dass der Vorstand Verhandlungen aufnehmen möge, um die Praxis der Sondergagen zu beenden.
Julia Rahmann wurde 1989 in Düsseldorf geboren. Nach einigen Auslandsaufenthalten in Italien landete sie schließlich in Berlin, wo sie sich ihrem literaturwissenschaftlichen Studium widmete. Neben ihrer redaktionellen Arbeit für den BFFS unterrichtet sie mit viel Leidenschaft Yoga.