Soforthilfeprogramm hält wohl auch uns Schauspieler*innen über Wasser

Heinrich Schafmeister
23. März 2020

Schon am Wochenende haben Bundespolitiker auf Arbeitsgruppen-, Staatssekretär- und Ministerebene gegenüber dem BFFS zugesagt, uns Schauspieler*innen bei der Planung des Soforthilfeprogramms nicht zu vergessen. Heute am Montag kommen die ersten Maßnahmen der Bundesregierung ans Licht. Und die Bundespolitik scheint Wort zu halten. Wie von den Politikern*innen skizziert, wird das Soforthilfeprogramm aus drei Komponenten bestehen:

  1. Sicherung des Lebensunterhalts

Die vielen Menschen, deren Einkünfte von heute auf Morgen weggebrochen sind und die auch keine Aussicht auf Arbeitslosengeld 1 haben – das sind auch wir kurz befristeten oder unständigen Schauspieler*innen –, sollen mithilfe der Grundsicherung den Lebensunterhalt ohne Not bestreiten können. Dafür werden die Kriterien der Grundsicherung für eine gewisse Zeit an entscheidenden Stellen verbessert:

Denn im Unterschied zu den bisherigen Regelungen soll beim Antrag der Grundsicherung eventuell vorhandenes Vermögen keine Rolle spielen, kein Hindernis sein und nicht gemeldet werden. Niemand muss sich mehr „nackig machen“! Quasi eine „bedingungslose Grundsicherung“.

Ihre Sätze blieben zwar gleich, aber für Miete und Heizung, soll es nicht mehr eine (lächerlich niedrige) Pauschale geben, sondern sollen die tatsächlichen Kosten getragen werden. Davon profitieren auch die Schauspieler*innen, die vorwiegend in den Metropolen mit hohen Mieten wohnen (müssen).

  1. Betriebssicherung

Mit Zuschüssen soll den Kleinunternehmen, Solo-Selbstständigen und Freien Berufen unter die Arme gegriffen werden, die durch die Corona-Krise arge Probleme haben, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Für den Zeitraum von drei Monaten können diejenigen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro und diejenigen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro erwarten. Das gilt natürlich auch für Schauspieler*innen, die außerdem selbständig unterwegs sind und dafür nun ihre Betriebskosten nicht mehr stemmen können.

  1. Flankierende Schutzmaßnahmen

Mit flankierenden Schutzmaßnahmen sollen Härten bei der Steuer, beim Kindergeld, bei KSK-Beiträgen, im Miet- und Insolvenzrecht usw. abgemildert werden.

Außerdem soll für die unterschiedlichen Hilfsanträge der Gang zu den Ämtern weitgehend vermieden werden. Das Zauberwort heißt „Online“.

Fazit:

Schlaraffenland wäre etwas anderes, aber fürs Leben reicht’s – UND ES GEHT WEITER!