Appell an die Synchronproduzent*innen

Dr. Till Valentin Völger
24. März 2020

Die Ausbreitung der Corona-Krise macht auch vor der Synchronbranche nicht halt. Nachdem bereits erste Infektionsfälle in der Branche bekannt geworden sind, die durch Kontakte am Arbeitsplatz zu einer weiteren Verbreitung des Virus führten, haben sich eine Vielzahl von Synchronproduzent*innen zur Einstellung des Betriebs entschieden. Diese Maßnahme zeugt von Verantwortungsbewusstsein und davon, dass hier die Gesundheit der Kolleg*innen vor die rein wirtschaftlichen Interessen tritt. Dieser beherzte Schritt verdient unser aller Dank und Anerkennung: So wird der Druck von uns Synchronschauspieler*innen genommen, ohne vertragliche Verpflichtungen absagen zu müssen. Und wir wissen, dass auch Synchronproduzent*innen derzeit von existenziellen Sorgen geplagt werden.

In diesem Zusammenhang appellieren wir an all jene Synchronproduzent*innen, die bislang weiter produzieren, im Sinne der Gesundheit unserer Kolleg*innen und ihrer Familien die notwenigen Maßnahmen zu ergreifen. Als Synchronschauspieler*innen werden wir alle nacheinander am selben Arbeitsplatz tätig. Dabei werden typischerweise die Arbeitsmaterialien angefasst – das Pult, das Dialogbuch und das unmittelbare Umfeld. Während der Tätigkeit gelangen typischerweise Speichelpartikel auf das Mikrofon oder eben Gegenstände, die von einer unbekannten Zahl nachfolgender Personen angefasst werden. Dabei sind die Synchronstudios typischerweise schlecht oder eben nur über eine Klimaanlage belüftet. Vor allem haben die einzelnen Personen im Vorfeld keine Kenntnis darüber, wer alles vor ihnen an dem jeweiligen Arbeitsplatz tätig war und die Oberflächen möglicherweise kontaminiert hat.

Als Arbeitgeber sind auch die Synchronproduzenten zum Gesundheitsschutz der bei ihnen Beschäftigten verpflichtet. Die zu treffenden Maßnahmen sind dabei den konkreten Umständen und Erfordernissen der Gesamtsituation anzupassen. Insofern muss mindestens ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das eine Infektion weitgehend ausschließt, bspw. über die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und die umfassende Desinfektion des Arbeitsplatzes durch den Produzenten. Dabei ist vor allem zu beachten, dass vor allem die verschiedenen Seiten eines Dialogbuches von verschiedenen Personen nacheinander angefasst werden, auf denen der äußerst langlebige Coronavirus haften bleiben kann. Auch hier müssen entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden.

Sofern Synchronproduzent*innen (aus technischen Gründen) nicht in der Lage sind ein hinreichend steriles und regelmäßig desinfiziertes Arbeitsumfeld zu schaffen, raten wir dringend zur Einstellung des Betriebes. Hier ist eines unserer höchsten Güter betroffen, nämlich Gesundheit und Leben – wirtschaftliche Einbußen sind ein schwerer Schlag, aber dennoch vergleichsweise leichter zu verkraften. Als BFFS stehen wir natürlich auch an der Seite unserer (Synchron-)Produzent*innen, wenn es um die Abfederung dieser finanziellen Einbußen durch staatliche Unterstützungsleistungen geht. Ein starker Zusammenhalt ist in dieser Krise wichtig!

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf!