Premiere in der Kulturbranche: Tarifpartner schließen Kurzarbeits-Tarifvertrag

Heinrich Schafmeister
24. März 2020

Die Corona-Krise hat das Potential, sowohl Filmproduzenten als auch Schauspieler*innen und Filmschaffende in den Ruin zu treiben. Das ist genau der Moment, in dem Tarifparteien trotz ihrer natürlichen Interessengegensätze beweisen können, ob sie auch zur (Tarif-)Partnerschaft taugen. Diese Bewährungsprobe haben Produzentenallianz, ver.di und BFFS bestanden.

In einem noch nie dagewesenen Tempo haben sie eine Tarif-Premiere hingelegt, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rettung verspricht. Das Instrument der Kurzarbeit, das bereits andere Branchen in anderen Wirtschaftskrisen vor dem Untergang bewahrt hat, wird nun auch in der Filmbranche Einzug halten.

Der von ihnen heute am Dienstag (24.03.) unterschriebene Kurzarbeits-Tarifvertrag tritt Mittwoch (25.03.) in Kraft und weist der Filmbranche einen schnellen und für alle Seiten fairen Weg, in dieser Corona-Krise die Personalkosten erheblich zu senken, den Filmbetrieb zu retten ohne die Arbeitnehmer nicht zu bezahlen oder gar zu kündigen.

Denn nach Beantragung der Filmproduktion auf Kurzarbeit und auf Basis dieses Kurzarbeits-Tarifvertrags wird ein Großteil der Personalkosten von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Die gesetzlichen Kurzarbeit-Regelungen wurden im Zeichen der Corona-Krise noch einmal zugunsten der Arbeitgeber verbessert.

Auf den Sockel der Gelder von der Bundesagentur für Arbeit zahlen die Filmproduktionen noch einen weiteren Zuschuss, so dass

  • die Filmschaffenden so viel wie der Netto-Betrag ihrer Tarifgagen – gekappt bei der Beitragsbemessungsgrenze –
  • und die Schauspieler*innen so viel wie ihre vereinbarten Gagen – gekappt bei 90% der Beitragsbemessungsgrenze –

ausgezahlt bekommen.

Hier ist BFFS-Pressemeldung …

Und hier der Kurzarbeits-Tarifvertrag …

Nun wird sich zeigen, ob die Filmproduktionen die helfende Hand ergreifen, die ihnen der Gesetzgeber und die Tarifpartner reichen.