In sogenannten Brancheninfos, in sozialen Netzwerken und auf einer Online-Plattform werden falsche rechtliche Hinweise gegen den jüngst erfolgreich abgeschlossenen Kurzarbeits-Tarifvertrag gestreut. Diese Informationen werden von Personen in die Welt gesetzt, die nicht über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen.
Niemand sollte sich hiervon verunsichern lassen!
Unsere Gewerkschaften ver.di und BFFS stehen allen Filmschaffenden bzw. Schauspieler*innen zur Beantwortung von Fragen über die Möglichkeiten der Kurzarbeit gerne zur Verfügung.

Jahrgang 1967, Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Mainz und Trento. Tätigkeit am Institut für Internationales Privatrecht in Rom. Nach Stationen in u.a. wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien seit 1997 niedergelassener Rechtsanwalt in Berlin, Gründung der Kanzlei Schott & Störkmann. Seit 2005 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Verhoefen & Störkmann.
Als Partner bei Verhoefen, Störkmann, Anwälte. verantwortet Bernhard F. Störkmann den Bereich Creative Industries mit den Schwerpunkten Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie Gesellschaftsrecht. Seit 2007 geschäftsführender Justiziar des Bundesverbandes Schauspiel e.V.