Wortlaut des BFFS-Schreibens an 70 Theaterintendanten

Sehr geehrte/r …

die Corona-Krise trifft uns alle gleichermaßen hart, Sie, die Theaterleiter genau wie uns, die Schauspieler*innen. Ganz besonders hart aber trifft es die auf Gastvertrag verpflichteten Kolleg*innen.

Aus diesem Grund hat der Bundesverband Schauspiel, bereits am 18.3. mit dem Deutschen Bühnenverein über den fairen Umgang mit dieser Gruppe gesprochen, der daraufhin ein Rundschreiben verfasst hat mit folgendem Passus.

„Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein. Einige öffentlich finanzierte Theater haben deshalb bereits entschieden, eine Spaltung zwischen festangestellten Darsteller*innen und auf Gastvertrag beschäftigten Schauspieler*innen soweit, wie rechtlich vertretbar, zu vermeiden. Erreicht wird das insbesondere durch eine großzügige Einordnung eines/r Gast-Darstellers/Darstellerin als arbeitsrechtliche/r Arbeitnehmer*in, so dass sich eine Vergütungszahlungen auch ohne Leistungserbringung ergibt. Da die Abgrenzung höchst streitig ist (s. Rundschreiben U041 vom 12. März 2020), dient eine solche Entscheidung der Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Sie ist damit auch beim Rechtsträger und bei einer späteren Rechnungsprüfung gut vertretbar, sollte aber durch einen Aktenvermerk o.ä. dokumentiert werden.“

Nun wurde uns berichtet, dass in Ihrem Theater der Ansatz der Gleichbehandlung in der Krise nicht verfolgt wird. Demnach werden in Ihrem Haus die vereinbarten Gagen für durch die Corona-Krise ausgefallene Vorstellungen und Proben an die Gäste nicht oder nur zum Teil gezahlt. Ein solches Vorgehen stünde definitiv nicht im Geist des vom Deutschen Bühnenverein empfohlenen fairen Umgangs mit den Gastkünstler*innen.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir vor dem Hintergrund einer fairen und angemessenen Lösung, die wir für die Gastkünstler*innen dringend empfehlen, uns bis dato zurückgehalten haben, die rechtliche Wirksamkeit von Vertragsklauseln, nach denen in den Arbeitsverträgen der Gastschauspieler*innen standardisiert Vergütungsansprüche für Vorstellungen in unzulässiger Weise unterwandert werden, gerichtlich anzufechten.

Sollten die Theaterbetriebe sich nun tatsächlich aus ihrer Entgeltpflicht und damit auch aus ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Gästen entziehen, würden wir grundsätzlich hiervon betroffene Gäste in anzustrengenden arbeitsgerichtlichen Verfahren unterstützen und begleiten. Wir sähen für einen solchen Fall dringend die Notwendigkeit, die von Ihnen verwendeten Formularklauseln, auf deren Grundlage nun ein solches Vorgehen begründet wird, arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Angesichts der Krise, die uns alle gleichermaßen betrifft und der schwierigen Situation, in die jetzt auch die Theater geraten, würden wir einen solchen Schritte allerdings gern vermeiden und weisen stattdessen auf den Spielraum hin, den Sie bei der Ausgestaltung einer Vergütung der ausgefallenen Vorstellungen und Proben nutzen können.

Diese Möglichkeit besteht sowohl für die festangestellten als auch für die auf Gastvertrag verpflichteten Kolleg*innen. Für Gespräche und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der BFFS-Vorstand