Corona-Vorschussprogramm der GVL für Bedarfsfälle

Nach Einführung der Nothilfemaßnahme der GVL, die aus dem Sozialfond der Verwertungsgesellschaft finanziert wird, startet die GVL auf Veranlassung des BFFS nun auch ein Corona-Vorschussprogramm. Es soll Wahrnehmungsberechtigte, die freiberuflich tätig sind und durch die Corona-Krise in Not geraten sind, schnell Hilfe bieten. Erforderlich ist hierfür, einen Antrag zu stellen.

Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige (also auch kurzfristig beschäftigte) Berechtigte (alle GVL-Mitglieder), bei denen aufgrund der Corona-Krise eine besondere Bedürftigkeit vorliegt.

Der Antrag muss spätestens bis zum 30.04.2020 gestellt werden!

ACHTUNG: Unbedingt diese Frist beachten!

Ein Antragsformular der GVL ist hier zu finden.

Teilnehmer des Nothilfeprogramms nehmen automatisch auch an dem Corona-Vorschussprogramm teil. Teilnehmer des Nothilfeprogramms , die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht am Corona Vorschussprogramm teilnehmen möchten, müssen dies bis zum 30.04. 2020 der GVL mitteilen. Die GVL kommt dazu gesondert auf diese Berechtigten zu.

Teilnehmen am Vorschussprogramm können:

  • Freiberuflich tätige Personen (die Wahrnehmungsberechtigte der GVL sind), die während der Corona-Krise keine Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erzielen und
  • die bereits in der Vergangenheit Gelder von der GVL erhalten haben oder schon verteilungsrelevante Mitwirkungsmeldungen abgegeben haben.

Mit Antragstellung ist ein entsprechender Nachweis wie folgt zu erbringen:

  1. Schriftliche Benachrichtigungen (E-Mails) aus denen hervorgeht, dass konkrete Dreh-, Theater- oder Synchronprojekte ausfallen bzw. bis auf Weiteres verschoben werden oder
  2. Benennung eines wegen Corona geschlossenen Synchronstudios bei dem der/die Antragsteller*in 2020 gearbeitet hat, oder
  3. Die schriftliche Erklärung unter Beifügung entsprechender Nachweise, dass man im Jahr 2019 mindestens 12 Arbeitseinsätze als Schauspieler*in hatte. Dabei entspricht ein Einsatz entweder einem Drehtag oder zwei Theatervorstellungen.

Die Vorschüsse werden mit künftigen Auszahlungen verrechnet. Eine genaue Darlegung der Verrechnung erfolgt über die GVL.