In den vergangenen Tagen und Wochen sind vermehrt einzelne Auftraggeber an die Synchronschauspieler*innen mit dem Ziel herangetreten, sie zu Arbeitseinsätzen im „Home-Office“ unter Einsparung des kompletten restlichen Teams zu bewegen. Derartige Produktionsbedingungen, die vereinzelt schon vor der Corona-Pandemie aufgekommen sind und mit der Krise nun einen größeren Nährboden finden, lehnt der BFFS entschieden ab.
Diese Arbeitsbedingungen werden auch als sog. „Cloud-Dubbing“ bezeichnet, was aber bereits irreführend ist. Die Nutzung einer Cloud bei einer Produktion ist hier nicht der entscheidende Aspekt. Maßgeblich ist die Eliminierung des Zusammenspiels mit den übrigen Gewerken (Regie, Schnitt und Ton), das für eine Synchronproduktion grundsätzlich unabdingbar ist. Von einer tatsächlichen „Synchronproduktion“ kann hier nicht mehr gesprochen werden. Auch kann oftmals keine derart akustische Atmosphäre geschaffen werden, wie sie ein professionelles Studio bereithält. Schließlich bergen derartige Vertrags- und Arbeitsbedingungen auch sozialversicherungsrechtlich erhebliche Unwägbarkeiten, da im Einzelfall die Gefahr besteht, dass der Versicherungsschutz für die Synchronschauspieler*innen entfällt – womit wiederum erhebliche Mehrbelastungen verbunden sind.

Dr. Till Valentin Völger wurde am 13. August 1987 in Berlin geboren. Schon in jungen Jahren wirkte er bei verschiedenen schulischen Theaterprojekten mit und ist seit mittlerweile über zwanzig Jahren als Synchronschauspieler tätig. Von 2008 bis 2013 studierte Till Völger Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und promoviert seit seinem Abschluss im Fachbereich Urheberrecht. Seit 2009 ist er ordentliches Mitglied des IVS und wurde Mitte 2014 in den Beirat der GVL berufen.