Wird die Verlängerung des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs auch uns helfen?

Heinrich Schafmeister
25. April 2020

Seit Wochen werben der BFFS und andere Verbände der Theater-, Film- und Fernsehlandschaft in der Politik dafür, in diesen Ausnahmezeiten des Corona-Shutdowns uns auch mit Erleichterungen beim Arbeitslosengeld-1-Bezug unter die Arme zu greifen.

In der Nacht von Donnertag auf Freitag tagte der Koalitionsausschuss und beschloss unter anderem, dass bei denjenigen Arbeitslosengeld-1-Beziehern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember ausläuft, dieser Anspruch um drei Monate verlängern werden soll. So verheißungsvoll diese Nachricht auch klang, so barg sie doch zwei Unsicherheiten.

Erstens: Die Beschlüsse des Koalitionsausschuss sind eher Absichtserklärungen und noch lange nicht Stein gemeißelt. Erst wenn eine konkrete Gesetzesregelung entworfen wurde, diese im Parlament beraten, möglicherweise verändert und letztendlich verabschiedet wurde, tritt ein Gesetz wirklich in Kraft.

Zweitens: Die entsprechende DPA-Meldung war etwas konfus; denn sie fügte erläuternd hinzu: „Im Normalfall zahlt die Bundesagentur zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, für über 50-Jährige können es bis maximal 24 Monate sein.“ Aber in Wahrheit zahlt die Bundesagentur erst ab einer 24-monatigen Anwartschaftszeit das Arbeitslosengeld zwölf Monate lang. „Im Normalfall“, bei einer zwölfmonatigen Anwartschaftszeit zahlt die Bundesagentur nicht zwölf, sondern nur sechs Monate lang Arbeitslosengeld. So kamen bei uns Befürchtungen auf, dass diese dreimonatige Verlängerung möglicherweise nur für diejenigen vorgesehen sein könnte, die eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monate erfüllt haben, während alle „Normalfälle“ mit einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit und erst Recht diejenigen mit einer verkürzten Anwartschaftszeit in die Röhre schauen. Kurz, wir mussten befürchten, dass unsereins möglicherweise außenvorbleiben.

Am Samstagmittag erfuhr der BFFS nähere Details. Im konkreten Gesetzesentwurf sind wohl doch keine Ausnahmen für bestimmte Anwartschaftszeiten vorgesehen. Demnach könnten also auch Arbeitslosengeld beziehende Theater-, Film- und Fernsehschaffende während der Corona-Krise von dieser Regelung profitieren.

Aber noch ist das Gesetz im Parlament nicht verabschiedet, die erhoffte Hilfsmaßnahme nicht in trockenen Tüchern.