Monika Grütters ermöglicht Ausfallhonorare für abgesagte Engagements

Heinrich Schafmeister
29. April 2020

BFFS und andere Verbände und Gewerkschaften hatten in den letzten Wochen immer wieder die Politik der Länder und des Bundes auf die fatale Lage der gastierenden Künstler*innen an Theatern aufmerksam gemacht. Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist nun mit gutem Beispiel voran gegangen und hat ein kräftiges Zeichen gesetzt.

Sie hat jetzt eine Regelung durchgesetzt, nach der ab sofort Ausfallhonorare für gastierende Künstler*innen gezahlt werden können, deren Engagements wegen der Corona-Krise abgesagt wurden und die bei Kultureinrichtungen oder für Projekte stattfinden sollten, die aus Mitteln des Bundes gefördert werden.

Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstler*innen auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 € vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 € können die Künstler*innen maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten. Die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 €.

Kultur unterliegt vor allem der Länderhoheit, insofern kann eine Kulturstaatsministerin des Bundes nur bei den Kulturstätten helfen, die auch vom Bund gefördert werden. In der Presse genannt werden Beispiele wie die Bayreuther Philharmoniker, die Rundfunk und Chöre GmbH oder die Barenboim-Said-Akademie … Was haben wir Schauspieler*innen davon?

Der BFFS hat sich beim Bundeskulturministerium erkundigt und auch manche Theatereinrichtungen gefunden, die Schauspielgäste engagiert haben und von Bundesmitteln profitieren wie z. B. die Berliner Festspiele (Theatertreffen etc.), Domfestspiele Bad Gandersheim, Bad Hersfelder Festspiele, Ruhrfestspiele Recklinghausen, Mülheimer Theatertage, Impulse Theater Festival etc.

Schauspielgäste sind Arbeitnehmer und haben sowieso ein Recht auf ihren Vergütungsanspruch. Die Initiative der Kulturstaatsministerin stärkt ihnen dabei den Rücken. Aber für gastierende Künstler*innen, die auf Rechnung arbeiten und deswegen rechtlich weitgehend chancenlos sind, ihr Honorar zu bekommen, könnte das Signal der Kulturstaatsministerin den entscheidenden Ausschlag geben, vielleicht doch nicht völlig leer auszugehen.

Darum appelliert Frau Grütters völlig zu Recht an ihre Kolleg*innen der Länder: „Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen.“