Bundestag beschließt: Auslaufender Arbeitslosengeld-Anspruch wird verlängert!

Heinrich Schafmeister
14. Mai 2020

Seit dem 5. Mai liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, für den sich der BFFS und viele andere Gewerkschaften und Verbände stark gemacht hatten und der den Arbeitslosengeld-1-Anspruch bei denjenigen um drei Monate verlängern soll, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember auslaufen sollte.

Im Gesetzesentwurf wurde keine Ausnahme für Arbeitslosengeld-Empfänger gemacht, die ihren Anspruch mit der verkürzten Anwartschaftszeit (mit mindestens 180 Sozialversicherungstage) erlangt haben. Dieser Punkt ist gerade für uns kurz befristet beschäftigten Schauspieler*innen entscheidend. Und die bange Frage war: Wird dieser Gesetzesentwurf unverändert, ohne eine Ausnahmeregelung, die uns im letzten Moment doch noch ausschließen würde, den Bundestag passieren?

Seit heute ist die Frage schwarz auf weiß beantwortet. Der Bundestag hat das Sozialschutz-Paket II ohne eine solche Ausnahmeregelung beschlossen. Es werden also auch diejenigen von uns von der dreimonatigen Verlängerung des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs profitieren, die diesen Anspruch mit der verkürzten Anwartschaftszeit erworben hatten und deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember normalerweise ausgelaufen wäre.

Dieser politische Erfolg wird vielen von uns, vor allem den Bühnenschauspieler*innen unter uns, die seit Anfang des Jahres den vereinfachten Regelungen für den Arbeitslosengeld-1-Bezug viel besser nutzen konnten, drei Monate die Existenz retten.