Empfehlungen der BG ETEM für Filmproduktionen

Heinrich Schafmeister
18. Mai 2020

Unsere für Dreharbeiten zuständige Berufsgenossenschaft BG ETEM hat heute Empfehlungen für Filmproduktionen veröffentlicht. Maßstab für diese Empfehlungen sind die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.04.2020.

Die Empfehlungen der BG ETEM beinhalten detaillierte Handlungshilfen für den gesamten Arbeitsablauf in puncto Organisation, Unterweisung der Beschäftigten, Reinigung, Motiv, Fremdfirmen, Komparsen, betriebsfremde Personen, Catering, Fahrten, Tontechnik, Garderobe / Kostüm. Dann folgen die für uns Schauspieler*innen besonders interessanten Hinweise für alles, was sich vor der Kamera abspielt. Den Abschluss bilden die Hinweise zu Arbeitsmittel / Requisiten und Maske.

Sollten die für uns wichtigen Schutzmaßnahmen vor der Kamera nicht eingehalten werden, können, so lautet die Empfehlung der BG ETEM, sollten „Quarantänemaßnahmen der betroffenen Personen durchgeführt werden“, die im Anhang näher ausgeführt werden.

Diese Quarantänemaßnahmen, die vor allem uns Schauspieler*innen betreffen würden, haben es wirklich in sich …

Hier zu den BG ETEM Empfehlungen für Filmproduktionen.

Nun stellt sich die Frage, ob und inwieweit diese Empfehlungen verbindlich sind und in der Drehpraxis gelebt werden können.

Zur BG ETEM:

Die BG ETEM ist eine Berufsgenossenschaft. Bei Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung der fünfte Versicherungszweig, der von uns meist nicht wahrgenommen wird, weil die Beiträge nicht von den Arbeitnehmer*innen, sondern nur von den Arbeitgeber*innen getragen werden.

Die für uns Schauspieler*innen wichtigen Berufsgenossenschaften sind …

a) für Dreh- und Synchronarbeiten die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) und

b) für Theaterarbeiten die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft).