Konjunkturhilfe für „Neustart Kultur“ geht an Kultureinrichtungen

Heute wurde das weitreichende Konjunkturpaket der großen Koalition verabschiedet, in dessen Rahmen ca. 1 Milliarde Euro für den „Neustart Kultur“ vorgesehen sind (siehe Pressemeldung der Bundesregierung). Im Detail betrachtet sind das …

  • 250 Millionen Euro für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft;
  • 450 Millionen Euro für Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, davon 150 Millionen Euro für den Bereich Theater und Tanz und 120 Millionen Euro für die Filmbranche;
  • 150 Millionen Euro für Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
  • und 120 Millionen Euro für pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte, davon 100 Millionen für den Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle und Mehrausgaben, sowie 20 Millionen für private Hörfunkveranstalter, die durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen sind.

Zusammen mit den weiteren bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen des Bundeskulturministeriums sind das mehr als 1 Milliarde Euro.

Leider enthält dieses „Neustart-Kultur“-Programm keine Hilfsgelder, die direkt an darbende Kulturschaffende – einschließlich der Schauspieler*innen – gezahlt werden könnten. Womöglich würde der Bund damit seine Kompetenz überschreiten. Denn Kultur ist Ländersache. Wenn staatliche Stellen dazu befugt sind, gezielt einen Berufstand herauszugreifen, den der Künstler*innen, und ihn gesondert mit Hilfsgeldern zu versorgen, dann sind dies die Bundesländer.

Also richtet der BFFS solche Forderungen vor allem an die Landesregierungen. Bisher gibt es bundesweit nur eine Künstlerhilfe, die auch für befristet beschäftigte Kulturschaffende und damit auch für uns Schauspieler*innen gilt. Und das ist die Künstlerhilfe Bayerns.