Geburtsname kann Bestandteil eines im Personalausweis einzutragenden Künstler*innennamens sein

Bernhard F. Störkmann
9. September 2020

Der Geburtsname eines*r Künstler*in kann im Fall der Änderung des Familiennamens als Bestandteil des Künstler*innennamens im Personalausweis eingetragen werden, das entschied das Schleswig Holsteinische Verwaltungsgericht. Für die Eintragung eines Künstler*innennamens im Personalausweis ist danach nicht erforderlich, dass der Künstler*innenname vom bürgerlichen Namen abweicht. Geklagt hatte ein Mitglied des BFFS, nachdem die Stadt Wedel die Eintragung des Geburtsnamens als Bestandteil des Künstler*innennamens nach Änderung des Familiennamens verweigert hatte. Die Eintragung des Künstler*innennamens in den Personalausweis ist nach §5 Abs. 2 Nr. 12 PAusWG möglich.