Bei der GVL muss uns die Politik helfen!

Dr. Till Valentin Völger
3. Oktober 2020

Das Thema „GVL“ ist vor allem in der Schauspielbranche seit vielen Jahren präsent – mal mehr, mal weniger intensiv. Und allen ist klar: Irgendwas funktioniert da nicht so, wie es eigentlich sollte. Seitdem der BFFS Gesellschafter der GVL ist, hatte er die Möglichkeit noch tiefere Einblicke in die verschiedenen Problemstellungen zu bekommen.

Dabei wurde schnell klar: Die größte Schwierigkeit liegt schlicht darin, dass die GVL keine vernünftigen Daten bekommt. Infolgedessen muss die GVL bei wesentlichen Informationen schlicht raten, ob sie zutreffen oder nicht. Dabei helfen ihr verschiedene Algorithmen und Systeme künstlicher Intelligenz – aber raten bleibt halt raten und Fehler können dabei nicht ausbleiben.

Hintergrund des Ganzen ist: Die Produzenten versehen ihre Filme, Reihen und Serien nicht mit eindeutigen Identifikatoren (die nicht einmal 20 Euro kosten würden). Außerdem liefern die Produzenten, die über die vollständigen Produktions- und Mitwirkungsdaten verfügen, diese nicht an die Verwertungsgesellschaften. Stattdessen meldet jeder von uns seine Mitwirkung zu Produktionen, deren eindeutigen Identifikatoren wir nicht kennen, weil es sie ja nicht gibt. Auch die Sendedaten bekommen die Verwertungsgesellschaften nicht direkt von den Sendern, sondern nur indirekt und ohne die bitter benötigten Identifikatoren. Und warum liefern die Produzenten und Sender das alles nicht? Ganz einfach: Sie müssen es hierzulande nicht. Und warum sollten sie es dann tun?

Um an dieser Stelle noch einmal einen weit verbreiten Irrtum auszuräumen: Von den Geldern, die wir von der GVL erhalten, kommt kein einziger Cent von den Sendern! Die Ausstrahlungen, Wiederholungen oder Platzierungen unserer Sendungen in Mediatheken oder Streamingplattformen, das ist alles – von Gesetzes wegen – kein Fall für die GVL.

Die GVL braucht die Sendedaten aus einem ganz anderen Grund. Als ausübende Künstler*innen haben wir einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung aus der sogenannten „Geräteabgabe“. Die Hersteller von Kopiergeräten (Computer, USB-Sticks, Smartphones etc.) müssen den Verwertungsgesellschaften Geld dafür zahlen, dass die Verbraucher*innen mit diesen Geräten sogenannte „Privatkopien“ herstellen können (also Kopien für den eigenen Gebrauch). Wenn nun die GVL diese Gelder bekommt, ist sie eigentlich gehalten, entsprechend der Menge der jeweilig kopierten Werke und entsprechend unseres jeweiligen Leistungsanteils an diesen Werken diese Gelder an uns zu verteilen. Das Dumme ist nur: Das weiß die GVL natürlich nicht. Und das darf sie auch nicht erkunden – schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen. Stattdessen bedient sie sich wie die anderen Verwertungsgesellschaften einer Vermutung, einer fiktiven Annahme: Wird ein Film im Fernsehen gesendet, dann wird er (mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit) auch von einigen Leuten aufgezeichnet – also kopiert. Die dann folgende Berechnung ist natürlich um einiges komplizierter, aber im Kern ist das der Grund, wofür die Sendedaten benötigt werden.

Aus dieser Systematik wird schnell klar: Die Sender und Produzenten sind in diesem Mechanismus Außenstehende. Zu ihnen hat die GVL keine rechtliche oder vertragliche Bindung. Also müssen sie nichts tun. Und wer nichts tun muss, der tut auch erstmal nichts. Kostet alles Zeit und Geld.

Daher fordern wir hier eine Korrektur des kollektiven Wahrnehmungsrechts! Mit unserem Positionspapier zeigen wir einen Handlungsbedarf auf, eine Lücke im Gesetz, mit der uns der Gesetzgeber hoffentlich nicht im Regen stehen lässt (siehe hier …).