Lockdown-Hilfe für Schauspieler*innen – jetzt!!!

Deutschland steht vor einem erneuten Lockdown und Deutschlands Schauspieler*innen, die auf Projektdauer befristet beschäftigt werden, stehen vor dem Nichts, wenn jetzt nicht aus den Fehlern der Rettungsprogramme des ersten Lockdowns gelernt wird.

Der BFFS fordert daher von der Bundesregierung:

  1. Wir, die auf Projektdauer befristet beschäftigten Schauspieler*innen, müssen vergleichbar wie Solo-Selbständige im Lockdown-Rettungsprogramm ausdrücklich berücksichtigt werden.
  2. Das heißt: Die Bundesregierung muss wie den Solo-Selbstständigen auch uns Schauspieler*innen, die wir von Produktionsdauer-Beschäftigungen leben, die Wahl lassen, für den Totalausfall jetzt im November entweder 75 Prozent vom Monats-Arbeitsentgelt des Novembers 2019 oder 1/12 des Jahres-Arbeitsentgeltes 2019, als Überbrückungshilfe erhalten zu können.

Die Schließung der Theater und Kinos, jenen Einrichtungen, in denen die unbestritten effektivsten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden, in denen nachweislich kein massenhaftes Infektionsgeschehen zu erwarten ist, haben wir bereits am Donnerstag mit unserer Protestnote kritisiert.

Die Bundesregierung hat großzügige und unbürokratische Hilfsmaßnahmen zur Kompensation der Umsatzausfälle angekündigt – wieder einmal. Die Rede ist von kleinen Betrieben und Solo-Selbstständigen – wieder einmal. Wir Schauspieler*innen sind gebrannte Kinder, wir sind beim ersten Lockdown von der Politik weitgehend vergessen worden. Wenn es seit Beginn der Corona-Krise überhaupt Hilfen für den Lebensunterhalt von Künstler*innen gab, dann nur für selbstständige, nicht für uns auf Produktionsdauer beschäftigte Schauspieler*innen (mit Ausnahme der bayerischen Künstlerhilfen).

Es wäre fatal, wenn die Politik jetzt den gleichen Fehler wie beim ersten Lockdown wiederholen und uns Schauspieler*innen nicht in die Rettungsprogramme einbeziehen würde.

Die Bundesregierung darf bei den nun ins Auge gefassten Hilfsmaßnahmen nicht die kurz befristet beschäftigten gegenüber den solo-selbstständigen Kulturschaffenden benachteiligen. Irgendwelche sozialrechtlichen Status-Spitzfindigkeiten führen jetzt in die Irre. Ausschlaggebend ist: Die Politik hat den Lockdown beschlossen, die Theater müssen schließen und sie beschäftigen jetzt keine Schauspieler*innen für Vorstellungen, die sie nicht spielen dürfen. Uns Schauspieler*innen brechen alle Einnahmen weg. Wirtschaftlich gesehen gibt es also zwischen Kulturschaffenden, die auf Werkvertragsbasis arbeiten und jenen, die für ein Projekt engagiert werden, keinen Unterschied. Die Not ist die gleiche – und sie ist groß!

Der BFFS fordert Gleichbehandlung aller Kulturschaffenden in der Krise, unabhängig von ihrem sozialrechtlichen Status!