Corona oder nicht Corona – Kinderzimmer kosten Miete

Leslie Malton
16. November 2020

Finanzielle Unterstützung für Eltern in der Theater- und Unterhaltungsbranche initiiert von den Schauspielerinnen Victoria Trauttmansdorff und Theresita Colloredo und ‚Wirtschaft kann Kinder e. V.‘

Gerade in diesen herausfordernden turbulenten Zeiten ist Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung  gefragt. Viele Kolleg*innen engagieren sich voller Kraft und unermüdlichem Einsatz. So haben auch die beiden Schauspielerinnen Victoria Trauttmansdorff und Theresita Colloredo gemeinsam mit dem Verein Wirtschaft kann Kinder e.V. die  Aktion „Corona oder nicht Corona – Kinder kosten Miete“ ins Leben gerufen. Ihr Anliegen ist es, theaterschaffende oder im Entertainment tätige Eltern, die durch die Covid-19-Situation in finanzielle Not geraten sind, finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Nachfolgend teilen wir ihre Aktion.

 

Liebe KollegInnen!

Ihr seid Eltern und theaterschaffend oder im Entertainment tätig? Dann freuen wir uns, euch die Aktion ‚Corona oder nicht Corona – Kinderzimmer kosten Miete‘ vorzustellen!

WORUM GEHT ES?

Die Folgen des Corona-Virus verursachen weiterhin europaweit Ausfälle von Theater-, Show- und Filmproduktionen. Kulturelle Veranstaltungen wurden, bedingt durch den zweiten Lockdown, wieder abgesagt oder auf Eis gelegt. Davon sind viele KünstlerInnen in ganz Deutschland finanziell betroffen und damit auch ihre Kinder. Trotz Einnahmeverlusten müssen Mieten bezahlt, Kinder versorgt und die Teller gefüllt werden. Deshalb möchte der WKK einmalig einen Kinder-Mietzuschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in der Höhe von maximal 1000 € pro Kind zur Verfügung stellen.*

Mehr Informationen über den Verein findet ihr hier: https://www.wirtschaftkannkinder.de/

WER KANN SICH BEWERBEN?

Bewerben können sich alle Eltern, die im Bereich Theater und Entertainment hinter, vor und auf der Bühne arbeiten und aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe haben.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden eure Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.**

WIE KÖNNT IHR EUCH BEWERBEN?

Hier findet ihr den Antrag (https://www.wirtschaftkannkinder.de/wp-content/uploads/2018/04/Erkla%CC%88rung-nach-%C2%A7-53-AO-20201105.pdf). Diesen sendet ihr bitte bis Freitag, den 11.12.2020 entweder

per Post an:
Wirtschaft kann Kinder e. V.
Bismarckstraße 79
10627 Berlin

oder per E-Mail an: aktion@wirtschaftkannkinder.de
Betreff: Kinder-Mietzuschuss Vorname Nachname

WIE GEHT ES WEITER?

Wir widmen uns allen Anträgen, die bis zum 11.12.2020 eingegangen sind, gewissenhaft und vertrauensvoll. Bei Fragen wendet euch bitte an aktion@wirtschaftkannkinder.de.

Wir danken Christoph Gröner und dem Verein ‚Wirtschaft kann Kinder‘ für die produktive Zusammenarbeit.

Bleibt gesund,

Victoria und Theresita

*  Gegebenenfalls wird die Summe ratenweise ausgezahlt, um Kürzungen der bestehenden Sozialleistungen zu vermeiden.

**  Pro Familie ist nur ein Antrag notwendig.

*** Lasst Euch bitte von dem "Beamtensprech" des Antrags nicht abschrecken. Das ist nicht zu vermeiden.