Unser Appell an die Bundesregierung für ein faires Urheberrecht

Dr. Till Valentin Völger
23. Dezember 2020

Anfang dieser Woche hat Leslie Malton, Vorsitzende des Bundesverbands Schauspiel e.V. (BFFS), einen dringenden Appell für ein faires Urheberrecht an die Bundesregierung gerichtet. Denn so abstrakt und weltfremd uns diese Gesetzesmaterie erscheinen mag, so ist doch gerade das Urheberrecht die Grundlage dafür, dass wir überhaupt für unsere Leistungen entlohnt werden. Wie allerdings schon viele von uns schmerzlich erfahren mussten, ist die Durchsetzung einer solchen fairen Vergütung nicht leicht – es werden einem viele Steine in den Weg gelegt. Steine, die möglicherweise sogar das Aus der Karriere bedeuten können, wenn man sich „erdreistet“ seine Rechte wahrzunehmen.

Um diesen und anderen Missständen zu begegnen, hat das EU-Parlament Anfang 2019 die Urheberrechts-Richtlinie erlassen. Diese Richtlinie muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei haben die einzelnen Staaten einen Spielraum, wie sie die Maßgaben der Richtlinie zu tatsächlichem Recht werden lassen. Mit dieser Umsetzung ist die Bundesregierung momentan befasst.

Der jüngste Vorschlag zu dieser Umsetzung (der sog. „Referentenentwurf“ in seiner Fassung aus November 2020) führt für uns teilweise zu echten Verbesserungen:

  • Es wird klargestellt, dass auch Pauschalvergütungen eine angemessene Beteiligung am Gesamtertrag der Nutzung gewährleisten müssen!
  • Wir können die Auskunftspflicht der Verwerter über Kollektivverträge so ausgestalten, dass damit auch tatsächlich entsprechende Zahlungen an die Kulturschaffenden erfolgen!
  • Die Verbände und Gewerkschaften sollen die wichtige Möglichkeit bekommen, Verwerter in die Pflicht zu nehmen, die ihren Auskunftsansprüche nicht nachkommen!

Diese Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Unser Appell an die Bundesregierung ist nun, dass diese Verbesserungen nicht wieder gestrichen werden, weil sie den Verwertern ein Dorn im Auge sind! Denn wir wissen, dass momentan einige Verwerter versuchen, über ihren starken Einfluss im Wirtschaftsministerium und im Kanzleramt viele dieser Verbesserungen wieder zu kippen. Das darf nicht sein!

Gleichzeitig enthält der Gesetzesentwurf auch Änderungen, die die Lage von uns Künstler*innen stark verschlechtern würde. Nach diesem Entwurf soll es künftig möglich sein, dass private Schiedsgerichte über unsere Ansprüche entscheiden! Schiedsgerichte, deren Besetzung im Ergebnis von den Verwertern diktiert werden wird. Da besteht eine große Gefahr! Man stelle sich vor, dass künftig nicht mehr Richter*innen über unsere Ansprüche entscheiden, sondern die Filmproduzenten selber! Das kann nicht sein … hier sind dringend Regelungen erforderlich, die es ermöglichen, dass wir aufkommende Konflikte mit den Verwertern auf Augenhöhe angehen und lösen können. Partnerschaftlich und nicht von oben diktiert.

Nun sind wir alle gefragt! Wir müssen die Bundesregierung auffordern, die Belange der Kulturschaffenden ernst zu nehmen! Wie können wir das machen? Über die sozialen Netzwerke (Twitter, Facebook etc.) – das unter Verweis auf diesen Artikel und die Briefe, die wir am 21.12.2020 an die Justizministerin Lambrecht, den Wirtschaftsminister Altmaier und den Kanzleramtsminister Braun geschickt haben. Jede Unterstützung dieser Forderungen ist wichtig!