Die Corona-Hilfe für „freie“ Schauspieler*innen kommt

Heinrich Schafmeister
6. Februar 2021

BFFS und Schauspieler*innen haben erfolgreich gekämpft – leider oft alleine

Am Freitagvormittag (05. Februar 2021) haben drei Bundesministerien (BKM, BMWi, BMF) eine gemeinsame Erklärung abgegeben, am Abend berichtet sogar das heute journal, nun ist es amtlich:

Die Corona-Hilfen des Bundes, die bisher nur den Solo-Selbstständigen zugedacht waren, werden künftig auch für uns kurz befristet beschäftigte Schauspieler*innen da sein, wenn wir nicht gerade Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld beziehen.

Als kurz befristet Beschäftigte werden diejenigen angesehen, deren Engagements überwiegend projektbedingt nicht länger als 14 zusammenhängende Wochen dauern. Auch wer zwischen kurz befristet Beschäftigungen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten hin und her pendelt, kann diese Corona-Hilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass im Vergleichszeitraum 2019 zumindest 51% der Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungen und / oder selbstständigen Tätigkeiten herrührten, die berufsmäßig ausgeübt wurden.

Der BFFS hält diesen Schritt der Bundesregierung für längst überfällig.

Auch wenn – sozialrechtlich gesehen – unsere schauspielerischen Engagements trotz ihrer kurzen Befristung in der Regel nicht als selbstständige Tätigkeiten einzustufen sind, tragen wir – wirtschaftlich gesehen – ein ähnliches Risiko wie die anderen Künstler*innen, die zumeist nur solo-selbstständig arbeiten. Entscheidend für unsere prekäre wirtschaftliche Situation ist das Nichtvorhandensein eines festen Einkommens aus einer festen unbefristeten Anstellung. Da trifft uns die Corona-Krise genauso hart wie die Solo-Selbstständigen. Wir sind ständig arbeitsuchend, hangeln uns von Rolle zu Rolle. Und je nach Rolle sind diese Engagements unterschiedlich kurz befristet. Zwischen ihnen liegen mehr oder weniger große (unfreiwillige) Erwerbslücken. Ob und wann wir unser nächstes Rollenangebot bekommen, ist völlig ungewiss. Wir werden in den Bereichen Bühne, Film / Fernsehen und Synchron völlig unterschiedlich gut bezahlt. Zudem richten sich unsere Vergütungen nach der Menge unserer Vorstellungen, Drehtage oder Synchrontakes.

Seit Mitte März 2020 ist der Spielbetrieb der Theater so gut wie unmöglich oder verboten. Kein Theater nimmt Schauspieler*innen als Gäste unter Vertrag für Stücke, die wegen des Lockdowns nicht aufgeführt werden dürfen. Das heißt: kein Vertrag, kein Vergütungsanspruch, kein Kurzarbeitergeld.

Ca. zwei Drittel unserer Schauspieler*innen verloren so den Boden unter den Füßen. Aber die Politik hatte lange Zeit nur die bedrohliche Lage der anderen solo-selbstständigen Kunstgattungen auf dem Schirm. Immer wenn staatliche Versprechen kamen, der Kunst- und Kulturszene unter die Arme zu greifen, wurden wir Schauspieler*innen schlicht übergangen.

Zwar hatte der BFFS seit Beginn der Corona-Krise permanent auf die Not der Schauspieler*innen hingewiesen. Er fand damit bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters schon sehr früh ein offenes Ohr. Aber – und das ist vielen von uns nicht bewusst – die eigentliche Kulturhoheit liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und in der Bundespolitik haben für Soziales, Wirtschaft und Finanzen andere Minister den Hut auf. Frau Grütters konnte bei ihnen nur das Wort für uns ergreifen. Und das tat sie – kräftig.

Wir sollten ehrlich sein. Das Versagen liegt auch bei uns Kulturschaffenden. Noch viel zu viele Künstler*innen sind nirgendwo organisiert, kennen sich schlecht aus. Sie sehen meist nur ihre eigenen Verhältnisse, ihre individuelle Not, kaum das Schicksal der Kolleg*innen anderer Kunstgattungen. So waren die Hilferufe oft nicht glücklich. Denn in zahlreichen Initiativen, Aktionen und Petitionen von Kulturschaffenden war nur von der Hilfsbedürftigkeit der solo-selbstständigen Künstler*innen die Rede. Wir, die nicht-selbstständigen Schauspieler*innen, Tänzer*innen, Sänger*innen etc. von der darstellenden Kunst wurden außen vor gelassen. Dazu kommt eine große Unkenntnis, was Begriffe wie „freischaffend“, „freiberuflich“, „selbstständig“, „unständig“ usw. wirklich bedeuten. Sie ständig missverständlich raus zu pusten, führt genau die Verantwortlichen in die Irre, von denen wir uns Hilfe erhoffen.

Wie soll die Politik uns verstehen, wenn wir Kulturschaffenden selbst nichts voneinander wissen? Wenn wir nicht über unseren engen Tellerrand schauen? Und wenn wir verwirrende Signale nach draußen senden?

Ja, unser BFFS stand ziemlich alleine da, um von der Politik Hilfen für die auf Projektdauer beschäftigten darstellenden Künstler*innen zu fordern. Untermauert wurden seine Bemühungen nur von Schauspielkolleg*innen und natürlich den eigenen Mitgliedern. Ihnen sei herzlich gedankt! Am 20. Januar 2021, nach zehnmonatiger intensiver politischer Überzeugungsarbeit, veranstaltete er eine gut besuchte, virtuelle Pressekonferenz, drang mit seiner Botschaft endlich durch und konnte die verzerrte öffentliche Wahrnehmung, die hilfsbedürftigen Künstler*innen seien ausnahmslos solo-selbstständig, etwas gerade rücken. Frau Grütters bekam den nötigen Rückenwind, fand schließlich Verständnis bei ihren zuständigen Kabinettskollegen. Der Stein kam ins Rollen. Der 5. Februar 2021 ist der Tag des Durchbruchs.

Allerdings müssen wir uns noch etwas in Geduld üben. Der Beschluss ist durch, aber er muss noch administrativ und technisch umgesetzt werden. Dem BFFS ist noch kein genaues Datum bekannt, ab wann wir die Hilfsanträge stellen können. Hoffentlich noch im Februar.

Der BFFS und wir Schauspieler*innen werden die Entwicklung genau beobachten. Und weiterhin zusammen halten – unser Schlüssel zum Erfolg.