Die verkürzte Anwartschaftszeit zum Arbeitslosengeld-1-Anspruch

BFFS Geschäftsstelle
6. März 2021

Stichtag: 19.06.2009

Feuerprobe in der politischen Lobbyarbeit

Ein wichtiger Anlass zur Gründung des BFFS waren die seit Sommer 2004 wirkenden Hartz-Regelungen, mit denen die Voraussetzungen zum Bezug auf Arbeitslosengeld 1 verschärft wurden. Galt zuvor noch, dass 360 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage innerhalb von drei Jahren für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nachgewiesen werden mussten, so war diese Rahmenfrist nunmehr auf zwei Jahre reduziert – bei gleichbleibender Anzahl nachzuweisender Beschäftigungstage.

Diese Anspruchsvoraussetzungen nach neuer Gesetzeslage zu erfüllen, war für berufstätige Schauspieler*innen schier unmöglich. Schon nach der alten Regelung scheiterten zahlreiche Kolleg*innen daran, in zwei Jahren die Anwartschaft zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllen zu können.

Aber nach alter Gesetzeslage konnte in diesen Fällen Arbeitslosenhilfe beansprucht werden. Diese aber war durch die seit Sommer 2004 geltenden neuen verschärften Regelungen ersatzlos weggefallen.

Die Folgen: Zeiten der Beschäftigungslosigkeit mussten mit Erspartem überbrückt werden, Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wurden durch die Bundesagentur für Arbeit nicht gezahlt. Damit entstanden Versicherungslücken in der Rentenversicherung der Betroffenen.

Zu guter Letzt drohte Hartz IV und damit die bürokratischen und entwürdigenden Mühlen der Grundsicherung.

Die Auswirkungen dieses fatalen sozialpolitischen Kahlschlages, die diese vermeintliche Reform mit sich brachte, waren nun seit mehr als drei Jahren offensichtlich.

In zahlreichen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen arbeitete der BFFS auf eine Gesetzesänderung hin. Am 31.10.2008 machten wir im Rahmen eines Treffen mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Lage der Künstler*innen deutlich und forderten die Verkürzung der Anwartschaftszeit für kurz befristet beschäftigte Künstler*innen.

Unsere Arbeit tat Wirkung, das wurde im Januar 2009 anlässlich eines Besuches beim damaligen SPD-Chef Müntefering deutlich. Die SPD wollte sich bewegen. Und die ersten Vorschläge auf eine Regelung zur verkürzten Anwartschaftszeit wurden diskutiert. Verschiedene Modelle wurden nun aufgegriffen und diskutiert.

5-statt-12-Modell der Linken, Bündnis 90 / Die Grünen forderten ein sogenanntes Stufen Modell, die CDU orientierte sich am sogenannten Schweizer Modell.

Am 19.06.2009 war es dann soweit:

Der Bundestag beschloss die verkürzte Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte.

Keine Traumlösung für den BFFS, aber der lang geforderte Schritt in die richtige Richtung. Feuerprobe bestanden!