Live- und E-Casting – BG ETEM erlässt Richtlinien

Simone Wagner Heinrich Schafmeister
10. März 2021

Die ganze Film- und Fernsehlandschaft muss auf die Stimme der BG ETEM hören. Sie ist die für unsere Branche zuständige Berufsgenossenschaft und setzt für uns den Standard des Arbeitsschutzes – auch und ganz besonders in dieser gefährlichen Zeit der Corona-Pandemie. Die Richtlinien der BG ETEM minimieren das gesundheitliche Risiko. Ohne sie wären unsere Dreharbeiten momentan gar nicht zu verantworten.

Mit der neuen Fassung vom 08.03.2021 (siehe hier) befasst sich die BG ETEM zusätzlich in einem gesonderten Abschnitt mit dem Casting-Prozess:

Live-Casting

Nach Maßgabe der BG ETEM sollen für das LIVE-Casting die gleichen Hygienevorschriften gelten wie für die Dreharbeiten selbst.

E-Casting

Zum E-Casting sagt die BG ETEM, dass „möglichst nur Vorsprechszenen ausgewählt werden, welche keinen Anspielpartner und keine anderen technischen Helfer während der Aufnahmen benötigen.“

Außerdem sollen wir Schauspieler*innen „im Rahmen der Einladung zum E-Casting“ informiert werden, dass unsere „Einsendungen nur mit Bestätigung der Einhaltung der Hygieneregeln, einschließlich Teststrategie nach Schutzstufenkonzept, akzeptiert werden.“

E-Casting in Zeiten der Pandemie aus Sicht von BFFS und BVC

Der BFFS begrüßt die klaren Worte der BG ETEM. Denn seit Beginn der Corona-Krise häufen sich die Meldungen besorgter Schauspieler*innen. Sie fühlen sich unter Druck, für die Aufnahmen von E-Castings auf die Anwesenheit von Anspielpartner*innen oder anderer Personen, die technische Hilfe leisten, nicht verzichten zu können und haben Angst, sich dabei mit dem Virus anzustecken. Die Klagen betreffen den Film- und Fernsehbereich, aber vor allem den Bereich Werbung.

Der BFFS und der Bundesverband Casting (BVC) haben bereits vor knapp zwei Wochen in einem Gemeinsamen Schreiben „E-Casting in Zeiten der Pandemie“ klargestellt, dass die aktuellen Corona-Regeln einzuhalten sind und darauf verzichtet werden soll, „bei der Herstellung des E-Castings, Anspielpartner*innen nach Hause einzuladen.“ Schließlich lassen sich die Caster*innen nicht „von Ausstattung oder Ähnlichem verführen. Sie suchen die beste Besetzung, nicht die schon (perfekt) gefilmte Szene!“ Außerdem gibt es genügend Alternativen, um nicht auf Live-Anspielpartner*innen zurückgreifen zu müssen.

Nach diesem gemeinsamen Appell und ganz in seinem Sinne schafft die neue Richtlinie der BG ETEM für alle Branchenteilnehmer noch mehr Verbindlichkeit.