Stichtag: 13.05.2013
Am 13.05.2013 war es endlich soweit. Der BFFS schloss erstmals als eigenständige tariffähige Partei einen Tarifvertrag ab. Knapp drei Jahre nachdem die Mitgliederversammlung des BFFS beschlossen hatte, den BFFS als Gewerkschaft auszurichten und die Tariffähigkeit in der Verbandssatzung verankert wurde, hatte der BFFS gemeinsam mit ver.di für den Bereich Kino einen Tarifvertrag zur Regelung einer Folgevergütung mit der Produzentenallianz ausgehandelt.
Dieser Tarifabschluss war gleichsam Premiere in doppelter Hinsicht.
Nicht nur, dass der BFFS nun in der Gewerkschaftsarbeit als akzeptierter Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite angekommen war.
Der Tarifabschluss stellte für die ganze Film- und Fernsehbranche ein Novum dar.
Denn erstmals war mit dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm für Filmschaffende, die als Urheber*innen oder ausübende Künstler*innen zum Erfolg des Filmwerkes beitragen, eine Vergütung, die das Urhebergesetz seit 2002 auch den Schauspieler*innen als ausübende Künstler*innen für besonders erfolgreiche Filmwerke als „weitere Vergütung“ zugesteht, tariflich geregelt.
Diesen Tarifabschluss hatte der BFFS unter schwierigen Vorzeichen verhandelt und zum Abschluss bringen können. Denn Produzenten und Sender schoben die Verantwortung und Zuständigkeit gegenüber den Filmschaffenden hin und her und wollten eigentlich nicht verhandeln. Die Sender einerseits verweigerten die Verhandlungen mit dem Argument, sie seien nicht die Vertragspartner der Filmschaffenden. Die Produzent*innen ihrerseits sahen sich außer Stande zu verhandeln. Denn nach ihrer Auffassung hatten die Sender das eigentliche „Wirtschaftliche Sagen“.
Erschwert wurden die Verhandlungen auch noch, weil die zahlreichen Verbände, in denen sich die unterschiedlichen Filmschaffenden organisiert hatten, nicht auf eine gemeinschaftliche Strategie einigen konnten.
Nach mehr als drei Jahren intensiver Verhandlung in über 20 Verhandlungsrunden erreichten BFFS und ver.di endlich ihr Ziel: Eine Erlösbeteiligung für die Kreativen in den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Animation, Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel – unabhängig davon, ob sie nun als Angestellte oder Selbständige für den Kinofilm arbeiten. Die Gewerke Drehbuch und Musik sind von dem Tarifvertrag nicht erfasst. Ansonsten erhalten alle urheberechtlich relevante Filmschaffende seit dem 01.01.2014 bei Erreichen bestimmter Beteiligungsschwellen eine sogenannte Beteiligungsvergütung, dank dem Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm!
Verteilt wird diese Beteiligungsvergütung von der deska Deutsche Schauspielkasse, die der BFFS eigens hierfür gegründet hat.
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Die Geschäftsstelle ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter +49 (030) 225027930, sowie per E-Mail unter info@bffs.de erreichbar.
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