Stichtag 15.12.2016
Gegen Ende 2015 wurde – angestoßen durch den Diskurs in der Wissenschaft – eine Reform des Urhebervertragsrechts eingeleitet, die wesentliche Verbesserungen für die Stellung der Urheber und ausübenden Künstler bringen sollte. Denn die letzte Überarbeitung im Jahre 2002 hatte den Kreativen nur wenig weitergeholfen.
Ein wesentlicher Kernpunkt der Reform war die Einführung von Auskunftsansprüchen, die auch anlasslos von den Kreativen genutzt werden können sollten. Die Verwerter – also zum Beispiel Produktionsunternehmen, Sender, Verleiher oder Streamingdienstanbieter – sollten die Erschwernisse, die sie durch die Auskunftsansprüche befürchteten, nur abwenden können, wenn sie sich mit der Kreativseite – also mit uns – auf Tarifverträge oder Gemeinsame Vergütungsregeln einließen. Das war die Idee: Entlastung der Verwerter nur gegen Folgevergütung für die Kreativen.
Während des gesamten Gesetzgebungsprozesses wurde allerdings vonseiten der Verwerterlobby massiv auf die Regierung und die Parlamentarier eingewirkt – insbesondere, um diese Auskunftsansprüche aufzuweichen. So wurden Ausnahmen aufgenommen, die es für viele Bereiche (zum Beispiel den Journalismus) aussichtslos, jedenfalls aber extrem schwer macht, diese Ansprüche überhaupt nutzen zu können.
Demgegenüber konnten die Mitglieder des BFFS mit starkem Einsatz auf allen Ebenen erreichen, dass gerade unser Schauspielbereich nicht unter dieser Aufweichung der ursprünglichen Idee leiden musste. Am 15.12.2016 verabschiedete der Bundestag die Reform des Urheberrechts und alles in allem gingen wir gestärkt aus diesem Prozess hervor. Ein Erfolg, der dem steten Einsatz der Kolleg*innen zu verdanken ist, die sich hier für uns eingesetzt haben.
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