Stichtag: 13.03.2020
Nach fast sechsmonatigen Verhandlungen mit dem weltweit agierenden US-amerikanischen Streaminganbieter Netflix können BFFS und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 13.03.2020 einen Abschluss über Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zugunsten der Filmkreativen mit Netflix verkünden.
Es ist in Europa der erste Abschluss mit einem Streamingdienst, der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen von Filmwerken eine sogenannte Folgevergütung bringen wird.
Und so erhalten ab 2020 die Kreativen aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel von in Deutschland produzierten Netflix-Serien unter anderem eine staffelbezogene Zusatzvergütung sowie eine Beteiligung an Zweitverwertungserlösen, die als Gesamtbetrag gezahlt und dann an alle Anspruchsberechtigten verteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung richtet sich dabei nach der weltweiten Zahl der sogenannten Completer, das sind Haushalte, die 90% einer Serien-Staffel gesehen haben. Bei Erreichen einer bestimmten Richtgröße an Completern erfolgt die Zahlung einer festgelegten Zusatzvergütung. Wird die Richtgröße mehrfach erreicht, wird dieser Betrag ebenso oft ausgezahlt. Es wird selbst dann eine Zahlung fällig, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Richtgröße nicht erreicht wird. In diesem Fall wird ein der erreichten Completer-Anzahl entsprechender Anteil des festgelegten Betrages gezahlt. Dadurch wird eine kontinuierliche Zusatzvergütung uneingeschränkt gewährleistet.
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