20220405 Artikel Kandidaturen Pensionskasse Rundfunk

Unsere Kandidaturen für Filmschaffende und Schauspieler*innen

Heinrich Schafmeister
5. April 2022

Die Wahl der Mitgliedervertretungen für unsere Pensionskasse Rundfunk

Die Pensionskasse Rundfunk ist die betriebliche Altersversorgung für „freie Mitarbeiter*innen“, das heißt, für selbstständige oder befristet beschäftigte Fernseh- und Rundfunkschaffende. Dazu gehören auch wir Schauspieler*innen und Filmschaffende, wenn wir bei Dreharbeiten mitwirken, die von Produktionsfirmen für Rundfunkanstalten hergestellt werden. Wie wir alle wissen, wird unsere gesetzliche Rente leider eher gering ausfallen. Wir haben zwischen unseren Engagements einfach zu viele Beschäftigungslücken. Insofern bildet die Pensionskasse Rundfunk das eigentliche Standbein unserer Altersvorsorge. Und wir sollten für die Geschicke dieser für uns so wichtigen Versicherung auch ein Stück Verantwortung übernehmen.

Früher waren eigentlich nur die „freien“ Mitarbeiter*innen der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten. Nur für sie konnte jeweils ein Vertretungsteam – bestehend aus einer Vertretung und einer Stellvertretung – in die Mitgliedervertreterversammlung (MVV) der Pensionskasse Rundfunk gewählt werden. Wir Schauspieler*innen und Filmschaffenden waren da außen vor. Die bereits gewählten Mitgliedervertretungen der 12 Rundfunkanstalten trafen sich bei ihrer konstituierenden Sitzung und bestimmten nach eigenem Gutdünken zwei Vertretungsteams für die restlichen „Freien“, die nicht wie sie einer bestimmten Rundfunkanstalt zugeordnet werden konnten – also für unsereins. Mit anderen Worten: Wir Schauspieler*innen und Filmschaffende konnten unsere speziellen Sorgen und Anliegen nicht in die MVV der Pensionskasse Rundfunk einbringen.

Das änderte sich erst durch die Wahl einiger Vertretungen aus den Reihen des Bundesverband Schauspiel im Jahr 2012. Anschließend wurde die Satzung der Pensionskasse Rundfunk geändert und von nun an konnten wir Schauspieler*innen und Filmschaffende unsere eigenen Vertreter*innen nicht nur selbst aufstellen, sondern auch selbst wählen. Und statt zwei wurden uns drei Vertretungsteams zugesprochen.

Für die nächste Legislaturperiode ab 2017 hatte sich der Bundesverband Schauspiel mit einigen anderen Filmschaffenden-Verbänden auf drei gemischte Teams verständigt, die jeweils mit Filmschaffenden und Schauspieler*innen besetzt waren und gemeinsam antraten.

So auch dieses Mal. Ab Juni 2022 wird eine neue MVV zusammentreten und dazu kandidieren wieder für den Wahlbereich der „Freien“, die nicht direkt für bestimmte Rundfunkanstalten, sondern für Produktionsfirmen arbeiten, drei gemischte Teams:

Regine Hergersberg (Bundesvereinigung Maskenbild & ver.di) kandidiert zusammen mit Katrin Filzen (Bundesverband Schauspiel), Martin May (Bundesverband Schauspiel) zusammen mit Caspar Sachsse (Berufsvereinigung Filmton & ver.di) und Heinrich Schafmeister (Bundesverband Schauspiel) zusammen mit Claudia Fröhlich (Bundesverband Filmschnitt Editor).

In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, ob sich bis zum Fristende am 31. März neben diesen Teams noch weitere zur Kandidatur für diesen Wahlbereich angemeldet haben. Sollte dies der Fall sein, wird eine Stichwahl stattfinden. Wenn nicht, gelten die genannten Teams als gewählt.

Diese gemischten Teams sind ein Erfolgsrezept. Ihnen ist es gelungen, den Fokus der MVV etwas mehr auf unsere Produktionslandschaft zu lenken. Das war bitter nötig. Denn über die Jahre hatten immer mehr Produktionsfirmen Beitragszahlungen verweigert, weil sie fürchteten, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Die Vertretungen der Filmschaffenden und der Schauspieler*innen hatten das Problem sehr heftig thematisiert. Als Folge davon schlossen im Jahr 2016 die beiden Gewerkschaften ver.di und Bundesverband Schauspiel zusammen mit der Produzentenallianz, ARD, ZDF und der Pensionskasse Rundfunk den Vertrag zur sogenannten Limburger Lösung. Die Sender versprachen darin, bei Auftragsproduktionen die Arbeitgeber*innen-Beiträge der Produktionsfirmen zu 100 Prozent zu ersetzen – selbst bei den Produktionsfirmen, die keine Pensionskasse-Rundfunk-Mitgliedschaft haben. Damit entfiel für alle Firmen jeder Grund, Beitragszahlungen an die Pensionskasse Rundfunk zu verweigern.

Aber es gilt noch viel zu tun: Warum werden bei Produktionen für Privatsender keine Beitragszahlungen an die Pensionskasse Rundfunk fällig? Was ist mit Kinofilmen? Netflix hat sich auf Betreiben unserer Seite zumindest darauf eingelassen, bei Spielfilmauftragsproduktionen den Produktionsfirmen die Arbeitgeber*innen-Beiträge zur Pensionskasse Rundfunk zu erstatten, so wie ARD und ZDF. Aber was ist mit den anderen Streamingdienstanbietern? All diese privaten Auftraggeber*innen profitieren davon, dass wir „frei“ auf dem Markt für sie verfügbar sind. Aber für unsere Altersvorsorge haben sich bisher nur die Öffentlich-Rechtlichen und teilweise Netflix verantwortlich gezeigt. Das muss sich ändern.

Andererseits hatte die Pensionskasse Rundfunk noch nie eine Abteilung von Versicherungsvertretern (die im Übrigen auch einen Großteil unserer Beiträge verschlingen würden). Nicht zuletzt deswegen haben immer noch viele Schauspieler*innen und Filmschaffende keine Kenntnis vom Segen der Pensionskasse Rundfunk genommen und keine Mitgliedschaft beantragt. Sie laufen alle Gefahr, nach ihrem Berufsleben in Altersarmut zu fallen.

Unsere drei Teams werden sich mit Unterstützung ihrer Verbände und Gewerkschaften dafür einsetzen, den Kreis der Produktionsfirmen und ihrer Auftraggeber, die sich der Pensionskasse Rundfunk verpflichtet fühlen, zu erweitern und gleichzeitig ihre Kolleg*innen vor und hinter der Kamera bewegen, der Pensionskasse Rundfunk beizutreten. Beides stärkt die Zukunft der Pensionskasse Rundfunk und unsere – so existentiell wichtige – betriebliche Altersvorsorge.