20220722 Kein Zur Aufregung Im Gegenteil

Kein Grund zur Aufregung – im Gegenteil

BFFS Geschäftsstelle
26. Juli 2022

Vielleicht haben einige von uns die jüngste Aufregung des Regieverbands (BVR) zur Kenntnis genommen. Er hat am 29. Juni seine Verhandlungen mit Netflix für gescheitert erklärt. In den darauffolgenden Verlautbarungen des BVR erhob er scharfe Vorwürfe …
  • allgemein gegen ver.di,
  • insbesondere gegen den am 14. Juli bekannt gewordenen Vertrag zwischen ver.di und Netflix über die Mindest-Erstvergütung des Teams hinter der Kamera – einschließlich der Regie,
  • außerdem gegen die bereits Anfang 2020 – neben Netflix und ver.di auch vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) – aufgestellten Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) über die Zahlung von Folgevergütungen an Filmurheber*innen und Schauspieler*innen bei Netflix-Serien
  • und am Rande auch gegen die deska Deutsche Schauspielkasse, die von Netflix, ver.di und BFFS beauftragt wurde, die Verteilung der beschlossenen Folgevergütungen an die unterschiedlichen Kreativen zu organisieren.
Nun werden sich einige von uns fragen: Was heißt das für uns Schauspieler*innen? Was sagt der Bundesverband Schauspiel (BFFS) zu alldem? Der BFFS findet: Kein Grund zur Aufregung – im Gegenteil!

Emotionen helfen jetzt nicht weiter, sie in aller Öffentlichkeit herauszulassen schon gar nicht. Der BFFS möchte vielmehr den Anlass nutzen, noch einmal den ganzen Hintergrund, auf den die BVR-Vorwürfe anspielen, zu vertiefen und seine Bedeutung vor allem für uns Schauspieler*innen einzuordnen.

Ohne Frage: Der BFFS bedauert das Scheitern der Verhandlungen zwischen BVR und Netflix.

BVR und Netflix haben ihre Verhandlungen über zwei Jahre geheim geführt. Das ist keine Kritik, das ist so üblich und für das Gelingen solcher delikaten Verhandlungen auch geboten. Von daher weiß der BFFS nicht, worüber genau verhandelt wurde und woran eine Einigung letztlich scheiterte.

Aber wie beim BFFS steckt wohl auch in der Arbeit des BVR sehr viel ehrenamtliches Engagement. Insofern weiß der BFFS nur allzu gut, wie bitter es ist, ein Scheitern solcher Anstrengungen zu verkraften. Der BFFS hätte einen Kompromiss zwischen BVR und Netflix sehr begrüßt. Nun kommt die Schlichtung, eine zweite Chance, wir werden sehen.

Umso glücklicher ist der BFFS über die inzwischen zwölfjährige, vertrauensvolle, verlässliche Zusammenarbeit mit ver.di und die gemeinsam errungenen Erfolge.

Ohne Bündelung der Kräfte dieser beiden mitgliederstärksten, gewerkschaftlichen Organisationen im Film- und Fernsehbereich wären all die vielen Fortschritte zum Wohle von uns Schauspieler*innen, aber eben auch zum Wohle aller Filmschaffenden undenkbar gewesen:

Der Schauspieltarifvertrag (2013), der Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag (2013), die schrittweise Verbesserungen im Manteltarifvertrag des TV FFS (seit 2021 mit dem BFFS), die „Limburger Lösung“ zur Wahrung unserer betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse Rundfunk (2016) und schließlich die Gemeinsamen Vergütungsregeln mit Netflix über Folgevergütungen bei Serien (2020) und Spielfilmen (2022) und der Pension-Payment-Promotion-Vertrag mit Netflix (2022), der bei Netflix-Spielfilmen die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse Rundfunk gewährleistet.

Der BFFS schätzt an ver.di vor allem ihr ständiges Bestreben, sich für Branchenlösungen starkzumachen, die für die Gesamtheit der Filmschaffenden fair sind und den einzelnen Gewerken ausgewogen zugutekommen. Natürlich mag das hin und wieder auch zu Meinungsverschiedenheiten mit unserem BFFS führen – vorübergehend, denn unsere Schauspielgewerkschaft teilt mit ver.di die feste Überzeugung: Die nachhaltigsten Lösungen sind diejenigen, die möglichst alle mitnehmen.

Der BFFS ist an dem Vertrag, den ver.di und Netflix über Mindest-Erstvergütungen ausgehandelt und am 14. Juli vorgestellt haben, nicht beteiligt. Aber der BFFS gratuliert ver.di zu diesem außerordentlichen Erfolg zugunsten des gesamten Teams hinter der Kamera.

Damit profitieren nicht nur die Film-Urheber*innen und Schauspieler*innen vom Segen der bereits 2020 und Anfang 2022 durchgesetzten Folgevergütungen. Jetzt können sich alle Filmschaffenden auf verbindliche Mindest-Erstvergütungen verlassen, die im Vergleich zum Gagentarifvertrag bei Netflix noch einmal deutlich verbessert wurden. Auf dieser Basis kann jede und jeder einzelne Filmschaffende individuell noch deutlich günstigere Gagen aushandeln. Vor allem Berufseinsteiger*innen, die noch nicht mit der Fülle ihrer Berufserfahrung punkten können, sind durch die Mindestgagen des Flächentarifvertrages geschützt. Für Berufserfahrene (mindestens 5 Jahre) gelten je nach Budgethöhe der einzelnen Serienepisode sogar um 5% bzw. 7,5% höhere Mindestgagen als im Tarifvertrag, der ja bekanntlich mit der Produzentenallianz abgeschlossen wird. Durch solche gestaffelten Mindestgagen wird für Berufsneulinge und Berufserfahrene eine gute Grundlage für individuell zu verhandelnde und damit höhere Gagen gelegt, was angesichts der derzeitigen Produktionssituation in vielen Gewerken auch erfolgreich gemacht wird. Garantierte Untergrenzen und erhöhte Verhandlungsspielräume sind zum Wohle der Filmschaffenden. So versteht ver.di Interessenvertretung für ihre Mitglieder.

Der BFFS sieht das genauso für seine Mitglieder. Wir Schauspieler*innen profitieren zwar nicht von diesem ver.di-Netflix-Vertrag, sind aber nicht benachteiligt. Denn bereits in den von BFFS, ver.di und Netflix aufgestellten Gemeinsamen Vergütungsregeln wurde für uns Schauspieler*innen, mit Unterstützung unserer Partnerin ver.di, eine im Vergleich zum Schauspieltarifvertrag deutlich höhere Einstiegsgage vereinbart (1.000 €) und garantiert, dass Schauspieler*innen in der gleichen Rolle bei den ersten beiden Nachfolgestaffeln jeweils wenigstens eine Drehtagsgagen-Steigerung von 5% erwarten können.

Bereits 2020 und Anfang 2022 sind BFFS und ver.di mit Netflix erst für Serien, dann für Spielfilme sehr lukrative und vorbildliche Gemeinsame Vergütungsregeln zur Zahlung von Folgevergütungen gelungen, die vorteilhaftesten, die bis heute nach § 32a UrhG in der Film- und Fernsehbranche zustande kamen.

Bei den beiden Netflix-GVR sind folgende Pluspunkte hervorzuheben:

1. Sie kommen allen Kreativgewerken am Set zugute, nicht nur denen mit Berufsverbänden, die finanziell, personell und juristisch genügend gerüstet sind, auf eigene Faust übermächtige Verwerter herauszufordern und ihnen gegenüber Folgevergütungen durchzusetzen. Die beiden Netflix-GVR berücksichtigen die Gewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild, Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel, in Sonderfällen auch Animation. Für alle anderen Sender, Streamingdienstanbieter oder Verleihfirmen existieren entweder gar keine oder immer nur GVR für einige wenige Kreativgewerke. Das spiegelt das reale Kräfteverhältnis der Kreativverbände wider – aber nicht die wahre Bedeutung ihrer Gewerke.

2. Bei allen anderen GVR nach § 32a UrhG, also mit Verwertern in der Film- und Fernsehbranche, die nicht unsere direkten Vertragspartner*innen sind, fließen erst Gelder an uns Kreative, wenn gewisse Erfolgsschwellen überwunden werden. Sei es das Reichweiten-Modell bei den Privatsendern, das Punktesystem bei ARD, immer muss durch die Auswertung einer Produktion eine bestimmte Reichweite bzw. Punktezahl erreicht werden, bevor wir uns auf Folgevergütungen freuen können. Viel besser bei Netflix: Hier werden letztendlich ohne Ausnahme alle Serien Folgevergütungen generieren – sehr erfolgreiche bereits nach einem Jahr und mit sehr hohen Summen, weniger erfolgreiche im Verlauf von fünf Jahren und mit entsprechend geringeren Beträgen.

3. Die Folgevergütungen im Verhältnis zur Nutzungsmenge sind in der ersten Fünfjahresperiode, wenn eine Serienstaffel bzw. ein Spielfilm noch öfter genutzt wird, deutlich höher als in den späteren Fünfjahresperioden. Das heißt: Eine breitere Masse an Serienstaffeln bzw. Spielfilmen, die typischerweise in den Anfangsjahren viel, aber danach kaum noch angesehen werden, sorgen für eine breitere Ausschüttungsmasse an einen breiteren Kreativen-Kreis. Bei manchen GVR mit anderen Verwertern sieht es (leider) umgekehrt aus. Da werden besonders die späten Nutzungen höher honoriert, die nur wenige Dauerbrenner betrifft.

4. Ein ganz anderes Thema, aber leider nötig zu erwähnen: Im Zuge der GVR-Verhandlungen hat sich Netflix auch dazu bereit erklärt, die unter anderem vom BFFS und ver.di initiierte Themis, Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt großzügig zu unterstützen. Damit zeigt Netflix, dass es noch als recht neuer Player auf dem deutschen Film- und Fernsehmarkt seinen Teil der Verantwortung für unsere Branche tragen will. Viele von uns machen Erfahrungen mit Machtmissbrauch, die meisten hoffentlich nicht. Die Themis ist für die dramatischen Notfälle als Anlaufstelle und Vertrauens-Institution nur möglich, weil neben Netflix auch andere Arbeitgeber, aber auch Gewerkschaften wie wir, sie finanzieren.

5. Die deutschen Netflix-GVR sind neben entsprechenden schwedischen Netflix-Vereinbarungen mit der dortigen Gewerkschaft die ersten und bisher einzigen Gemeinsamen Vergütungsregeln EU-weit. So fließen in Deutschland und Schweden schon Folgevergütungen, während die Kreativen in anderen Ländern noch auf Abschlüsse mit Netflix warten müssen. Behauptungen, die gestreut werden, es gäbe in der EU günstigere Netflix-Vereinbarungen über Folgevergütungen, entbehren jeder Grundlage. In Dänemark haben Verträge über Streaming-Vergütungen, an denen die dortige Gewerkschaft und der Produzentenverband, aber nicht drei marktführende Streamingdienstanbieter beteiligt waren, sogar zu einem Eklat geführt. Sie haben all ihre Aufträge an dänische Produktionsfirmen auf Eis gelegt. Nun wird dort händeringend mit diesen Streamingdienstanbietern nach Lösungen gesucht.

6. Am Rande der Verhandlungen zu den beiden Netflix-GVR konnten die beiden Gewerkschaften ver.di und BFFS den weltweit agierenden Streamingdienstanbieter Netflix überzeugen, auch die betriebliche Altersvorsorge der Filmschaffenden über die Pensionskasse Rundfunk zu unterstützen. Zumindest für die Filmschaffenden, die bei Netflix-Spielfilmen mitwirken. Im Pension-Payment-Promotion-Vertrag hat Netflix 2022 zugesichert, die Arbeitgeberbeiträge der beauftragten Produktionsfirmen zu erstatten, die sie für die Versicherung von Filmschaffende bei der Pensionskasse Rundfunk vorstrecken.

Zum Hintergrund: Die letzten Tarifverhandlungen zwischen den Filmgewerkschaften an der West- und der Ostküste der USA und den Produzentenverbänden bzw. auch den hinzugezogenen Streamingdienstanbietern wie Netflix, Disney und Apple waren schwer belastet von ihrer Weigerung, die branchenübliche Altersversorgung ebenfalls zu übernehmen. Das verdeutlicht den Stellenwert des Verhandlungserfolges von ver.di und BFFS.

und …

Bonuspunkt: Die Netflix-Folgevergütungen werden an uns Kreative ohne Abzug von Verwaltungskosten verteilt.

Die Frage, wie kann die Verteilung exekutiert werden, stellt bei Folgevergütungsverhandlungen immer ein Knackpunkt dar, besonders für uns Schauspieler*innen. Denn zumindest die Gelder, die dem Gewerk Schauspiel zustehen, müssen stets unter einer Vielzahl von Schauspieler*innen nach Größe ihrer Rollen aufgeteilt werden. Wie soll das gehen? Wer macht das? Wer zahlt das?

Bisher hat sich gezeigt, dass weder Produktionsfirmen, Sender, Verleiher etc. bereit waren, intern eigenes Personal einzusetzen oder gar einzustellen, um den immensen Aufwand zu stemmen, gemäß einer GVR oder eines Tarifvertrags größere Summen an eine größere Zahl von Kreativen zu verteilen. Sie halten diese Aufgabe strikt von ihren Häusern fern und beteiligen sich gar nicht oder nur zu einem Teil an den Verwaltungskosten.

Selbst Verwertungsgesellschaften sahen sich bisher außerstande, neben ihrem Hauptgeschäft der kollektiven Rechtewahrnehmung noch Folgevergütungen zu verteilen, die von Verbänden oder Gewerkschaften durchgesetzt wurden. Die vom BFFS angefragten Verwertungsgesellschaften lehnten dies ab, nicht zuletzt mit der Begründung, sie müssten sonst für diese Aufgabe einen sehr hohen Kostensatz verlangen.

Darum hat der BFFS im Jahre 2014 die deska Deutsche Schauspielkasse ins Leben gerufen. Sie hat die Aufgabe, die Verteilung von Folgevergütungen zu organisieren, die der BFFS zugunsten von Schauspieler*innen aushandelt. So ist die deska Deutsche Schauspielkasse involviert bei der Verteilung der Folgevergütungen bei ProSiebenSat.1 und bei ARD an Schauspieler*innen, bei den Verleihern Constantin Film und Studiocanal an Synchronschaffende, beim Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag und bei den beiden Netflix-GVR an alle Kreativgewerke am Set. Die deska Deutsche Schauspielkasse hat dabei nie einen Ermessensspielraum, sie richtet sich exakt an die Verteilschemata der entsprechenden Vereinbarungen. Die Kontrolle der deska Deutsche Schauspielkasse erfolgt jeweils durch die vertragschließenden Parteien, die sie zu dieser Aufgabe beauftragt haben.

Wer trägt die Verwaltungskosten für solch komplexe Verteilungen? Bisher mussten die Berechtigten je nach Kostenbeteiligung der unterschiedlichen Verwerter entsprechend alles oder den Rest der Gebühren tragen. Dabei bewegen sich die Kosten im Rahmen der Prozentanteile, die auch von Verwertungsgesellschaften für Verwaltungsgebühren abgezogen werden.

Netflix war der erste Vertragspartner unter den Verwertern, der nicht nur für einen Teil, sondern für die ganzen Verwaltungsgebühren aufkommt. Wir Kreative zahlen also nichts, uns wird nichts abgezogen. Bravo, so sollte es sein!

Der BFFS wird auch weiterhin zusammen mit ver.di die fruchtbaren Gespräche mit Netflix fortführen und Schritt für Schritt an weiteren Lösungen zum Wohle aller arbeiten.

Wie mit anderen Verhandlungspartnern sind natürlich auch mit Netflix noch viele Themen offen. So haben BFFS und ver.di schon von Anfang an Verhandlungen über Folgevergütungen zugunsten der Synchronschaffenden angemeldet. Was ist mit deutschen Produktionen anderer Sender, die Netflix auf Lizenz auswertet? Die Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge, die Netflix bereits bei ihren Spielfilm-Auftragsproduktionen gewährt, wünschen wir uns natürlich auch bei Serien usw.

Aber keine Aufregung – im Gegenteil. Nur mit Gelassenheit, Geschick und Geradlinigkeit und das gemeinsam, wie BFFS und ver.di in den zurückliegenden zwölf Jahren vorgegangen sind, werden auch unsere künftigen Ziele erreichbar sein.

Der BFFS ruft alle auf: #Rein in Eure Verbände! #Rein in Eure Gewerkschaften! #Rein in Eure Netzwerke! Und, klar: #Rein in unseren BFFS! Je mehr, desto besser, es lohnt sich!

Leider kommt es immer wieder zu Rivalitäten unter den Berufsverbänden bzw. mit ver.di, wer für wen sprechen darf, wer wem die Suppe versalzt. Das ist wohl unvermeidlich. Auch der BFFS musste schon leidvoll erfahren, dass andere Verbände Voraussetzungen schufen, die für den BFFS, die für uns Schauspieler*innen äußerst nachteilig waren. Die anderen Verbände werden das anders sehen. Wer hat da Recht?

Für den BVR und ver.di gilt: Beide dürfen – und müssen! – ihre Klientel vertreten. Der BVR die Regisseur*innen, ver.di alle Filmschaffenden. Dazu gehören eben auch Regisseur*innen … oder Schauspieler*innen.

Der aktuelle Konflikt entsteht vor allem, weil die beiden Organisationen aus ihrem Selbstverständnis heraus unterschiedliche Prioritäten setzen. Das soll uns nicht abschrecken. Streit erhöht den Adrenalinspiegel und der – wir wissen das – nutzt der Performance.

Aber wir Mitglieder sagen: Vorsicht, liebe Verbände, Gewerkschaften und Netzwerke! Ihr seid unsere Interessenvertretungen – nicht das alte Testament. Wer ruft: „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben, darum #rausaus … “ welcher Vereinigung auch immer, vergrault uns und riskiert am Ende, dass er selbst, oder noch schlimmer, Ihr alle zum Teufel gejagt werdet. Darum kämpft für uns, aber kämpft mit Lust statt Frust.

Wer also Lust hat zum EINTRITT – hier die Links für Bühnen-, Film-Fernseh- oder Synchronschaffende …

#actout

AG Animationsfilm e.V.

Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK

art but fair international e.V.

Assistant Directors Union – ADU e.V.

Bundesverband Casting (BVC) e.V.

Bundesverband der Fernsehkameraleute e. V. (BVFK)

Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS)

Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.

Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung (b:hp)

Bundesverband Locationscouts e.V. (BVL)

Bundesverband Produktion Film und Fernsehen e.V. (BvP)

Bundesverband Regie e.V. (BVR)

Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS)

Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD)

Bundesvereinigung Filmton e.V. (bvft)

Bundesvereinigung Maskenbild e.V. (BVM)

BVB Bundesverband Beleuchtung & Bühne (Kamerabühne) e.V.

BVK – Berufsverband Kinematografie e.V.

BVSS Berufsverband der Script Supervisor e.V.

DEFKOM – Deutsche Filmkomponistenunion (DEFKOM)

Deutsche Akademie für Fernsehen e.V. (DAfF)

Deutsche Filmakademie e.V.

Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV)

ensemble-netzwerk e.V. (EN)

Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger (GDBA)

German Stunt Association e.V. / Bundesverband deutscher Stuntleute (GSA)

Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. (lDS)

Pro Quote Bühne e.V.

Pro Quote Film e.V. (PQF)

Synchronverband e.V. – Die Gilde

Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

Verband der HörspielRegie e.V. (VdHR)

Verband der Requisiteure und Set Decorator – VdR/SD e.V.

Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V. (VDD)

Verband Deutscher Nachwuchsagenturen e.V. (VdNA)

Verband Deutscher Schauspiel-Agenturen (VDSA)

Verband Deutscher Sprecher e.V. (VDS)

Verband deutscher Tonmeister e.V. (VDT)

Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)

Vereinigte Dienstgewerkschaft (ver.di)

Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V. (VdO)

VRFF Die Mediengewerkschaft e.V. Betriebsgruppe Freie

VSK – Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e. V.

Women in Film & Television Germany e.V. (WiFT)

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