Am 14. März nahmen die BFFS-Repräsentantin für das Schwerpunktfeld Bühne, Klara Deutschmann, und der zweite Vorsitzende, Hans-Werner Meyer, an einer Klausursitzung der SPD-Arbeitsgemeinschaft Kultur und Medien teil, um der Kernforderung des BFFS nach Verstetigung, Vereinheitlichung und Vereinfachung unserer Sozialversicherungsverhältnisse Nachdruck zu verleihen. Auf Einladung des Referenten, Matthias Speidel (SPD) nahmen sie, zusammen mit den SPD-Fraktionsmitgliedern Daniel Schneider, Michelle Müntefering, Katrin Budde, Helge Lindh, Simona Koß und Marianne Schieder an diesem Treffen teil, das in freundlicher und sachlich-orientierter Atmosphäre stattfand.
Klara Deutschmann wies noch einmal auf die Wichtigkeit gewerkschaftlicher Interessenvertretung hin und berichtete in dem Zusammenhang von dem dadurch errungenen Verhandlungserfolg beim NV Bühne. Gemeinsam mit der GDBA (Gewerkschaft Deutscher Bühnenangehöriger) und der VdO (Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V.) hat der BFFS kürzlich eine Erhöhung der Mindestgage um 715€, (bzw. nach den Anfängerjahren 915€) durchgesetzt, mehr als insgesamt in den letzten 31 Jahren verhandelt werden konnte. Das war nur durch die zielgerichtete und gewerkschaftlich organisierte Interessenvertretung der drei kooperierenden Künstlergewerkschaften möglich.
Hans-Werner Meyer wies noch mal auf die unübersichtliche Vielfalt der sozialversicherungsrechtlichen Formen hin, unter denen Schauspielende ihre Arbeit zu verrichten gezwungen sind. Es sind derer nicht nur zwei (abhängig beschäftigt oder selbstständig), wie von vielen vermutet, sondern zehn! Die Absurdität, dass dieses sozialversicherungspflichtige Zehnkämpfertum ausgerechnet Schauspielenden auferlegt wird, die in der Regel kein allzu inniges Verhältnis zu Zahlen haben, und ihnen damit einen viel zu großen Teil ihrer Energie und Kreativität raubt, die ihnen dann bei der Gestaltung ihrer Rollen fehlt, leuchtete den anwesenden Parlamentarier*innen dann auch unmittelbar ein. Unbefristet beschäftigt (die berühmte, wenn auch sehr selten gewordene, Unkündbarkeit nach 15 Jahren ununterbrochener Mitgliedschaft in einem Theater-Ensemble), auf Spielzeit befristet beschäftigt, kurz befristet beschäftigt (die übliche Beschäftigungsform bei Film und Fernsehen, berufsmäßig unständig (die Regel bei den Synchronschauspielenden), nicht berufsmäßig unständig, Midi-Jobs, Mini-Jobs, künstlerisch selbstständig, nicht künstlerisch selbstständig und dann auch noch illegalerweise schein-selbstständig, wer soll da noch durchblicken?!
Das ist zu viel! Das muss sich ändern! Als einen ersten, sofort durchführbaren Schritt, schlug der Vorstand des BFFS die Streichung des §27 Abs. 3 Nr. 1 in SGB 3 (Arbeitslosenversicherung) vor, der die berufsmäßig unständig Beschäftigten (also in unserem Fall die Synchronschauspielenden) von der Arbeitslosenversicherung ausnimmt. Es gibt keinen inhaltlich konsistenten Grund dafür, dass Synchronschauspielende von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden sollten, zumal die meisten von ihnen kontinuierlich arbeiten, nur eben für wechselnde Arbeitgeber.
Diese erste Forderung wird von den Fraktionsmitgliedern bei nächster Gelegenheit an das Ministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Die zweite Forderung, die die BFFS-Vorstandsmitglieder bei diesem Treffen zu Gehör bringen konnten, betrifft die Tarifbindung jener Produktionen, die mit Geldern des FFG gefördert werden. Bei ihrer beim Produzentenfest während der Berlinale heftig beklatschten Rede hatte unsere Kulturstaatsministerin Claudia Roth zu Recht darauf hingewiesen, dass „die Vergabe öffentlicher Mittel“ auch beinhalten müsse, „dass sich die Empfänger dieser Mittel ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen“. Gemeint waren so hehre Ziele wie Diversität, Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit, was aus Sicht des BFFS zwar absolut begrüßenswert wäre, aber der zweite Schritt vor dem ersten. Denn zunächst müsste von den Empfängern öffentlicher Mittel verlangt werden, dass sie sich an die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Tarifverträge zu halten haben.
Es waren also zwei konkrete Forderungen, die von den Vorstandsmitgliedern des BFFS bei dieser Klausur erhoben wurden: Streichung des Ausschlusses der berufsmäßig Unständigen von der Arbeitslosenversicherung und Bindung der Vergabe öffentlicher Mittel an Tariftreue. Zwei Forderungen, das sollte zu machen sein, fanden auch die anwesenden Fraktionsmitglieder der SPD.
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