Stellungnahme des BFFS
Spätestens mit Portalen wie „ChatGPT“ hat das Thema „künstliche Intelligenz in der Kunst“ erhebliche Aufmerksamkeit erfahren. Die Entwicklung schreitet rasant voran. Das betrifft auch die Filmindustrie und in ihr die Schauspielerei. Damit werden viele Fragen aufgeworfen, mit denen sich nicht nur wir Kunstschaffenden, sondern vor allem die politische Ebene befassen muss. Im Rahmen der Initiative Urheberrecht hat der BFFS daher zum Thema KI Stellung bezogen:
Schauspiel macht Geschichten lebendig. Die Tradition dieser Kunstform reicht zurück bis in die Antike. Sie dient seit Jahrtausenden der Unterhaltung, Bildung und Kommunikation. Mit der Schauspielerei werden menschliche Emotionen und Erfahrungen ausgedrückt und vermittelt. Während sich die „Bühne“ der Schauspielerei seither durch neue Medienarten – Kino, lineare Fernsehübertragung und schließlich Streaming – fortentwickelt hat, blieb die Vermittlung dieselbe.
Die jüngsten technischen Entwicklungen der sog. „künstlichen Intelligenz“ stellen diese Kunstform in Frage. Verschiedene Verfahren sollen die 3D-Digitalisierung und Animation von Menschen ermöglichen, bis hin zu einem „Neural Actor“. Dasselbe gilt für die künstliche Erzeugung von Stimmen in den Schauspielbereichen Synchron, Hörspiel und Hörbuch. Die Vermittlung genuiner Emotionen findet dann nicht mehr statt. Das „Spiel“ erschöpft sich in Adaption und Nachahmung. Vorbild dieser Nachahmung sind Leistungen von Schauspieler*innen. Die KI lernt von echten Leistungen und Werken, indem eine Vielzahl von Bewegungs- und Stimmprofilen ausgelesen wird. In den meisten Fällen ohne Wissen bzw. ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Schauspieler*innen.
Als Schauspielgewerkschaft in Deutschland vertritt der Bundesverband Schauspiel (BFFS) in den Bereichen Bühne, Film/Fernsehen und Sprache/Synchron rund 4.000 Schauspieler*innen. Dabei setzt sich der BFFS insbesondere für den Erhalt hoher Qualitätsstandards in der Produktion sowie auch für urheberrechtlichen Schutz der Schauspieler*innen in Deutschland ein. Zum Umgang mit KI sind aus Sicht des BFFS daher folgende Schritte erforderlich:
- Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
- Zustimmungserfordernis für die Verwendung eigener Leistungen zum Training von KI sowie entsprechende Auskunftsansprüche gegen die jeweiligen Verwender, ob und inwiefern die eigenen Leistungen für die KI genutzt wurden und werden.
- Schutz von Bild- und Stimmprofilen gegen die unerlaubte Verwendung zum Training von KI sowie gegen die Verwendung zur Erzeugung synthetischer Inhalte
- Vergütungsansprüche bei erlaubter Verwendung der Leistungen zum Training von KI sowie bei erlaubter Verwendung für die Erzeugung synthetischer Inhalte
Die gesamte Stellungnahme der Initiative Urheberrecht und ihrer Mitgliedsorganisationen kann hier abgerufen werden.
Dr. Till Valentin Völger wurde am 13. August 1987 in Berlin geboren. Schon in jungen Jahren wirkte er bei verschiedenen schulischen Theaterprojekten mit und ist seit mittlerweile über zwanzig Jahren als Synchronschauspieler tätig. Von 2008 bis 2013 studierte Till Völger Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und promoviert seit seinem Abschluss im Fachbereich Urheberrecht. Seit 2009 ist er ordentliches Mitglied des IVS und wurde Mitte 2014 in den Beirat der GVL berufen.