BFFS, ver.di und Produktionsallianz einigen sich in der achten Verhandlungsrunde zum Mantel- und Schauspieltarifvertrag für die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen in wesentlichen Punkten.
Berlin, 18. Juli 2024 – Die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und ver.di haben mit der Produktionsallianz bei ihren Tarifverhandlungen zum Mantel- und zum Schauspieltarifvertrag des TV FFS in der achten Runde in Berlin einen bedeutenden Durchbruch erzielt. Wenn auch noch nicht alle von den Gewerkschaften geforderten Themen abgehandelt wurden, ist zu folgenden Punkten eine Einigung erreicht worden:
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Erhöhung der Einstiegsgage und der Tarifgagen:
Für Schauspieler*innen wird die Gagenuntergrenze für die ersten fünf Drehtage künftig auf 1.050 Euro je Drehtag angehoben. Ab dem sechsten Drehtag sinkt diese Gagenuntergrenze dann auf 900 Euro. Mit dieser Vergütung, die sich nur nach Anzahl der zu leistenden Arbeitstage vor der Kamera berechnet, werden alle von der Schauspieler*in zusätzlich zu leistenden Arbeitstage, die vor allem für Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie bspw. Kostüm- und Maskenproben, Regiebesprechungen und das Lernen von Texten, Nachsynchron anfallen, abgegolten. „Führt man sich vor Augen, dass jeder von der Schauspieler*in zu leistende Drehtag in zahlreichen Arbeitstagen intensiv vor und nachzubereiten ist, so wird deutlich, dass die Erhöhung der Gagenuntergrenze, die seit vielen Jahren auf sich warten ließ, dringend geboten war“, erläutert Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar BFFS.
Für das Team hinter der Kamera soll es zwei Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent ab März 2025 und Januar 2026 geben.
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Betriebliche Altersvorsorge:
Gewerkschaften und Produktionsallianz haben sich tariflich darauf verständigt, die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse Rundfunk auf eine nachhaltige solide Grundlage zu stellen. Künftig wird durch diese Tarifeinigung die betriebliche Altersvorsorge nicht nur bei Produktionen für öffentlich-rechtliche Sender greifen, sondern auch bei solchen für private Sender, Streamingdienste und für Kinoproduktionen. Ziel der Tarifpartner ist es, diesen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
„Die Pensionskasse Rundfunk ist das eigentliche „Standbein“ für die Altersvorsorge von Filmschaffenden und Schauspieler*innen, die wegen ihrer ausnahmslos befristeten Dreh-Engagements nur sehr ungenügend in der Altersvorsorge gesetzlich abgesichert sind, deshalb ist diese nun erzielte Tarifeinigung so herausragend wichtig für unsere Kolleg*innen.“ so Heinrich Schafmeister, Bevollmächtigter des Vorstands für Tarifverhandlungen.
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eCasting-Standardregeln:
Die nunmehr tariflich vereinbarte Einführung von Standardregeln zum eCasting im Schauspieltarifvertrag soll Schauspieler*innen in Zukunft vor ausufernden eCasting-Anforderungen bewahren.
„E-Casting, also der Besetzungsprozess, bei dem Schauspieler*innen aufgefordert werden, zuhause bestimmte Vorsprechszenen aufzunehmen und diese den Besetzungsverantwortlichen zuzuschicken, verlangt von den Schauspieler*innen oft einen hohen Aufwand und enorme Kosten. Deshalb war es wichtig, hier nun Tarifstandards einzuziehen“, so Katharina Abt, Mitglied des BFFS-Vorstands.
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Nachwuchsfilm-Tarifvertrag:
Nachwuchsfilme, also Produktionen, bei denen Regisseur*innen als Debütant*innen zum ersten oder zweiten Mal die Regie übernehmen, werden künftig zu besonderen tariflichen Standards ermöglicht. Damit wird bei derartigen „Debüt-Produktionen“ ein Mindestmaß an fairen Arbeits- und Vergütungsbedingungen sichergestellt. Ein Arbeiten unterhalb aller tariflicher Mindeststandards für solche Filmproduktionen wird damit ein Riegel vorgeschoben. Schauspieler*innen, die in solchen Produktionen, die unter dem Nachwuchstarifvertrag hergestellt werden, engagiert werden, dürfen nicht unter der für diese Produktionen einzuhaltenden Gagenuntergrenze von 850 Euro je Drehtage vergütet werden.
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Familienfreundlichere Arbeitszeiten:
Künftig wird die tägliche Arbeitszeit uneingeschränkt nicht länger als zwölf Stunden dauern. Eine tägliche Arbeitszeit von über zehn Stunden soll beim Team mit 25 Prozent und eine Wochenarbeitszeit von über 50 Stunden mit 50 Prozent zusätzlich vergütet werden. Je 21 Drehtagen erhalten Teammitglieder einen bezahlten freien Tag. „Damit ist ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitwirkende bei Filmproduktionen erreicht“, erklärt Katharina Abt.
„Die Verhandlungen zur Anwendung von KI gehen weiter und sollen in einem neuen KI-Tarifvertrag mit kurzer Laufzeit münden. Das bleibt ein Dauerthema, weil KI auch auf die Filmbranche in den nächsten Jahren große, aber noch nicht überschaubare Auswirkungen haben wird“, sagt Heinrich Schafmeister und ergänzt: „Auch unsere Forderungen zum Hinzuziehen von Intimacy Coordinators bei intimen und körpernahen Einsätzen und zur Themis Vertrauensstelle für sexuelle Belästigung und Gewalt sind nicht unter den Tisch gefallen.“
Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter +49 (030) 225027930, sowie per E-Mail unter info@bffs.de erreichbar.
Bundesverband Schauspiel e.V.
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