BFFS, ver.di und Produktionsallianz einigen sich in der neunten Verhandlungsrunde zum Mantel- und Schauspieltarifvertrag für die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen auf den Neuabschluss des Manteltarifvertrages, des Gagentarifvertrages und des Schauspieltarifvertrages. Außerdem vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Alterssicherungs-Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge auf Basis einer Entgeltumwandlung für die Film- und Fernsehschaffenden.
Berlin, 14. Oktober 2024 – Die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und ver.di haben am Samstag mit der Produktionsallianz in der neunten Tarifverhandlungsrunde zum Mantel- und zum Schauspieltarifvertrag des TV FFS in Berlin eine endgültige Einigung erzielen können, nachdem ein vorläufig erzieltes erstes Einigungsergebnis nach der achten Verhandlungsrunde Mitte Juli zunächst keine Zustimmung in der Tarifkommission bei ver.di fand.
- Erhöhung der Einstiegsgage und der Tarifgagen: Für Schauspieler*innen wird die Gagenuntergrenze für die ersten fünf Drehtage künftig auf 1.050 Euro je Drehtag angehoben. Ab dem sechsten Drehtag sinkt diese Gagenuntergrenze auf 900 Euro. Mit dieser Vergütung, die sich nur nach der Anzahl der zu leistenden Arbeitstage vor der Kamera berechnet, werden alle von der Schauspieler*in zusätzlich zu leistenden Arbeitstage, die vor allem für Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie beispielsweise Kostüm- und Maskenproben, Regiebesprechungen, das Lernen von Texten oder Nachsynchron anfallen, abgegolten.
- Für das Team hinter der Kamera soll es zwei Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent ab Mai 2025 und Januar 2026 geben.
- Betriebliche Altersvorsorge: Gewerkschaften und Produktionsallianz haben sich tariflich darauf verständigt, die betriebliche Altersvorsorge auf eine nachhaltig solide Grundlage zu stellen. Die betriebliche Altersvorsorge wird künftig nicht nur bei Produktionen für öffentlich-rechtliche Sender greifen, sondern auch bei solchen für private Sender, Streamingdienste und für Kinoproduktionen. Außerdem ist es erklärtes Ziel der Tarifpartner, den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
„Mit der nun tariflich abgesicherten betrieblichen Altersvorsorge für alle Filmschauspieler*innen und Filmschaffenden stärken wir die wichtige Säule für die Altersvorsorge unserer vielen tausend Kolleg*innen, die wegen ihrer ausnahmslos befristeten Dreh-Engagements über die gesetzliche Altersvorsorge nur ungenügend abgesichert sind. Die Tarifeinigung stellt daher für unsere soziale Absicherung im Alter einen unermesslichen Fortschritt dar“, so Heinrich Schafmeister, Bevollmächtigter des BFFS-Vorstands für Tarifverhandlungen.
- eCasting-Standardregeln: Die tariflich vereinbarte Einführung von Standardregeln zum eCasting im Schauspieltarifvertrag setzt einen vernünftigen Rahmen und vor allem Grenzen für eCasting-Anforderungen.
„eCasting, also der Besetzungsprozess, bei dem Schauspieler*innen aufgefordert werden, zuhause bestimmte Vorsprechszenen aufzunehmen und diese den Besetzungsverantwortlichen zuzuschicken, verlangt von den Schauspieler*innen oft einen hohen Aufwand und enorme Kosten. Deshalb war es wichtig hier nun Tarifstandards einzuziehen“, sagt Katharina Abt, Mitglied des BFFS-Vorstands.
- Nachwuchsfilm-Tarifvertrag: Nachwuchsfilme, also Produktionen, bei denen Regisseur*innen als Debütant*innen zum ersten oder zweiten Mal die Regie übernehmen, werden künftig zu besonderen tariflichen Standards ermöglicht. Damit wird bei derartigen „Debüt-Produktionen“ ein Mindestmaß an fairen Arbeits- und Vergütungsbedingungen sichergestellt. Ein Arbeiten unterhalb aller tariflicher Mindeststandards für solche Filmproduktionen wird damit ein Riegel vorgeschoben. Schauspieler*innen, die für Produktionen engagiert werden, die unter den Nachwuchstarifvertrag fallen, dürfen pro Drehtag nicht weniger als die festgelegte Gagenuntergrenze von 850 Euro erhalten.
- Familienfreundlichere Arbeitszeiten: Künftig wird die tägliche Arbeitszeit uneingeschränkt nicht länger als zwölf Stunden dauern. Eine tägliche Arbeitszeit von über zehn Stunden soll beim Team mit 25 Prozent und eine Wochenarbeitszeit von über 50 Stunden mit 50 Prozent zusätzlich vergütet werden. Wird ein Film- und Fernsehschaffender für mindestens fünf volle Drehtage zusammenhängend beschäftigt, erwirbt der Film- und Fernsehschaffende einen Anspruch auf 2,5 Stunden sowie für jeden weiteren zusammenhängenden Drehtag einen Anspruch auf jeweils 30 Minuten arbeitsfreie Zeit. Sofern der Film- und Fernsehschaffende für 20 Drehtage eingeplant wird, erhält er einen freien und bezahlten Tag zwischen dem 2. und 16. Drehtag gewährt. Auch diese Regelung tritt zum 1. Mai in Kraft.
Der neue Manteltarifvertrag und Gagentarifvertrag treten wie der neu verhandelte Schauspieltarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die Tarifparteien haben sich darauf verständigt, bis zum Inkrafttreten der Neuabschlüsse den beendeten Manteltarifvertrag einschließlich des Gagentarifvertrages und Schauspieltarifvertrages rückwirkend zum 16. September wieder in Kraft zu setzen.
Die Tarifverhandlungen zur Anwendung von KI gehen unterdessen weiter. Hier streben die Tarifparteien einen KI-Tarifvertrag mit kurzer Laufzeit an.
„Wir freuen uns, dass wir zum Jahrestag unseres Verhandlungsbeginns gemeinsam mit unserer Partnergewerkschaft ver.di und der Produktionsallianz für die wichtigen Themen Arbeitsentlastung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliche Altersvorsorge und Erhöhung der Einstiegsgage für Schauspieler*innen nun eine für alle Seiten akzeptable tarifliche Einigung gefunden haben“, so Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS.
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