20241219 Daumen Gedrückt Halten 03

Wir sollten die Daumen gedrückt halten

Heinrich Schafmeister
19. Dezember 2024

Wird heute trotz Ampel-Aus der Einstieg in eine komplett neue Filmförderung gelingen?

Nichts ist beschlossen, bevor es beschlossen ist. Aber so wie es zur Stunde aussieht, soll heute am 19.12.2024 abends um ca. 21:30 Uhr im Bundestag die erste der drei „Säulen“ der Filmförderungsreform, das komplett überarbeitete Filmfördergesetz (FFG), endlich verabschiedet werden – trotz des Bruchs der Ampelkoalition mit den Stimmen der ehemaligen Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Unsere Schauspielgewerkschaft und die ganze Filmbranche sind gespannt – und wären erleichtert.

Warum? Wäre unser Ziel denn erreicht? Wäre die Zukunft unserer Dreh-Landschaft jetzt gesichert? Leider nein, aber der Einstieg in eine Wende scheint gelungen.

Die Gesamtreform der Filmförderung kann erst greifen, wenn neben der ersten auch die beiden anderen „Säulen“ errichtet werden: das Filmförderungszulagengesetz mit dem Steueranreizmodell für Filmproduktionen und die Einführung der Investitionsverpflichtung mit der Verpflichtung für Streamingdienste und Fernsehanstalten, in europäische Werke möglichst am Produktionsstandort Deutschland zu investieren. Diese Säulen werden wohl vor der Wahl dem Ampel-Aus zum Opfer fallen, obwohl sie unverzichtbar sind, um hierzulande wieder eine gegenüber dem Ausland konkurrenzfähige Filmförderung zu haben.

Auch ist der FFG-Entwurf, der heute Abend zur Abstimmung steht, ein Kompromiss und aus Sicht unserer Schauspielgewerkschaft nicht perfekt. So fehlen einige Aspekte, die im Kabinettsentwurf des Gesetzes noch enthalten waren und besser dringeblieben wären, etwa die Bestimmungen zu Diversität und zur Nachhaltigkeit.

Trotzdem: Mit dem neuen FFG kommt der Ball endlich ins Rollen, werden die beiden anderen Filmförderungssäulen wahrscheinlicher. Und wir Schauspieler*innen dürfen uns mit allen anderen beschäftigten Filmschaffenden vor allem über den neuen § 81 im FFG freuen. Dieser Paragraph besagt, dass künftig nur solche Produktionen gefördert werden, bei denen das beschäftigte Personal – also auch wir Schauspieler*innen – tarifgetreu vergütet werden. Für diesen Fortschritt hat sich unsere Schauspielgewerkschaft seit seiner Gründung vor 18 Jahren immer wieder stark gemacht. Denn einerseits Filmförderung zu kassieren, aber andererseits die Filmschaffenden unter den tariflichen Mindeststandards, auf Rückstellung oder gar nicht zu vergüten, ist ein nicht hinzunehmendes Ärgernis, über das sich viele von uns sehr oft zurecht beschwert haben.

Das neue FFG räumt mit diesem Missstand endlich auf – wenn es denn heute im Bundestag beschlossen wird. Wir sollten solange die Daumen gedrückt halten.