In der heutigen Synchronbranche stehen wir vor großen Herausforderungen – insbesondere durch die zunehmende Rolle von KI. Gerade in dieser angespannten Zeit wird die Vertragslage immer relevanter. Trotzdem zeigt die Praxis, dass viele von uns nach wie vor Verträge ungeprüft unterschreiben, oft direkt im Aufnahmestudio, ohne sie vorher zu kennen. Das birgt erhebliche Risiken.
Warum ist das ein Problem?
- Vertragsinhalte bleiben unklar: Solange keine standardisierten oder im Einzelnen schon bekannten Verträge vorliegen, wissen viele schlicht nicht, was sie unterschreiben. Produzenten fügen zunehmend Klauseln ein, die weit über den eigentlichen Zweck des Vertrages hinausgehen. Besonders im Hinblick auf KI kann das bedeuten, dass Aufnahmen in einer Weise genutzt werden dürfen, die wir so niemals gewollt hätten.
- Kein gegengezeichnetes Exemplar: Wer den Vertrag nicht aufhebt oder nie ein Exemplar zurückerhält, hat später im schlimmsten Fall keinen Nachweis darüber, welche Vereinbarungen tatsächlich getroffen wurden. Das kann zu erheblichen Nachteilen führen, insbesondere in Streitfällen.
Was können wir tun?
- Vertrag vorab einsehen: Sofern wir den Vertrag nicht schon im Einzelnen aus vorherigen Produktionen kennen, sollten wir ihn uns vor dem Aufnahmetermin zuschicken lassen und uns die Zeit nehmen, ihn zu prüfen.
- Rechtliche Prüfung: Wenn uns eine Klausel unklar erscheint oder Zweifel aufkommen, sollten wir einen Rechtsanwalt kontaktieren – lieber einmal zu viel als zu wenig. Für BFFS-Mitglieder besteht hier immer die Möglichkeit, eine Prüfung über die Geschäftsstelle anzufragen und eine Beratung zu erhalten.
- Dokumentation: Wir sollten alle Verträge sorgfältig aufheben und ein gegengezeichnetes Exemplar einfordern – wenigstens eine Kopie. Das ist nicht nur unser gutes Recht, sondern essenziell, um unsere Position zu schützen.
Verträge sind nicht nur ein lästiger Papierkram, sondern die Grundlage unserer Arbeit. Wer blind unterschreibt, gibt Verantwortung ab – und riskiert, im Nachhinein böse Überraschungen zu erleben. All das ist die Grundlage für den Schutz unserer Rechte, die im weiteren Verlauf dann auch über Gewerkschaften durchgesetzt werden können.

Dr. Till Valentin Völger wurde am 13. August 1987 in Berlin geboren. Schon in jungen Jahren wirkte er bei verschiedenen schulischen Theaterprojekten mit und ist seit mittlerweile über zwanzig Jahren als Synchronschauspieler tätig. Von 2008 bis 2013 studierte Till Völger Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und promoviert seit seinem Abschluss im Fachbereich Urheberrecht. Seit 2009 ist er ordentliches Mitglied des IVS und wurde Mitte 2014 in den Beirat der GVL berufen.