20250527 Unser Dilemma Mit Den Öffentlich Rechtlichen

Das Gagen-Dilemma mit den Öffentlich-Rechtlichen

Heinrich Schafmeister
27. Mai 2025

Viele verlangen die Abschaffung der „Sonder“-Gagen bei ARD und ZDF

„Warum lassen wir uns das gefallen?“, „Warum geht keiner juristisch dagegen vor?“ und „Was unternimmt der BFFS eigentlich gegen diese Ungerechtigkeit?“

So oder ähnlich lauten die Wehklagen aus der Mitgliedschaft, die auf den BFFS zum Thema „Sonder“-Gagen einprasseln. Und in der Tat: Skandalös ist nicht nur der Begriff „Sonder“-Gage, der für normale Ohren so klingt, als erhielten wir eine Sonderbelohnung für die aufopfernde Mitwirkung bei besonders stressigen Dreharbeiten für Formate, die oft, aber nicht nur, das Vorabendprogramm füllen. Ein Begriff, der mit dem „Sonder“ vorgaukeln will, als gäbe es diese in Wahrheit stark reduzierte Bezahlung nur in besonders seltenen Ausnahmefällen. Aber in erster Linie skandalös ist vor allem der Verfall, der mit diesem absonderlichen Begriff sanktionierten Gagen, die sich immer mehr von der im Laufe unseres Lebens erarbeiteten Gage entfernen und – im Gegensatz zur Lohnsteigerung anderer Berufe – immer mehr ins Bodenlose sinken. Uns schmerzt nicht nur die finanzielle Einbuße, sondern auch die Geringschätzung, die uns von Seiten der Auftraggeber ARD und ZDF entgegenzuschlagen scheint.

„Aber haben wir nicht einen berechtigten Anspruch auf unsere Standardgage?“, wird der BFFS gefragt. „Mal abgesehen davon, dass diese früher auch von Senderseite als angemessen angesehen wurde, haben wir denn nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht auf unsere angestammte, beim ZDF sogar gelistete Gage? Können wir nicht vor Gericht gegen die „Sonder“-Gage klagen?“

Das sind allerdings nicht die einzigen Beschwerden von Schauspiel-Kolleg*innen an unseren BFFS.

Andere verlangen ein Recht auf „Sonder“-Gagen

Manche von uns stehen schon so gut wie auf dem Besetzungszettel z. B. einer ZDF-Produktion für das Abendprogramm, da heißt es plötzlich: „Nein, wir können Dich nicht engagieren. Deine beim ZDF gelistete Drehtagsgage lässt unser Budget nicht zu.“ Und auf das Entgegenkommen der Kolleg*innen, diesmal ausnahmsweise für eine nicht präjudizierbare „Sonder“-Gage alle Augen zudrücken und mitspielen zu wollen, kommt die verblüffende Entgegnung: „Nein, das ZDF erlaube das nicht. Der Sender nähme die im Hause gelisteten Gagen sehr ernst. Sie würden ihre Verlässlichkeit verlieren, wenn sie (nicht nur für Vorabendserien) nun auch beliebig für Abendprogrammsendungen unterlaufen würden.“

„Gut und schön“, wenden sich diese Kolleg*innen an den BFFS, „aber wenn wir nicht mal selbst eine „Sonder-Gage“ anbieten dürfen, der Sender wegen der Glaubwürdigkeit der Gagen-Liste nicht daran rütteln will, können wir ja nie mehr besetzt werden. Ist das nicht irgendwie ein widerrechtliches Berufsverbot? Können wir nicht vor Gericht eine „Sonder“-Gage einklagen?“

Warum haben wir kein einklagbares Recht auf die im Laufe unseres Lebens erarbeitete Drehtagsgage?

Trügerische Hoffnungen

Die einen wollen wortwörtlich wertgeschätzt werden und verlangen die Abschaffung der „Sonder“-Gagen. Die anderen wollen besetzt werden und verlangen ein Recht auf „Sonder“-Gagen. Beide haben berechtigte Interessen – die aber der BFFS nicht so einfach unter einen Hut bringen kann.

Sowohl Gegner als auch Verteidiger der „Sonder“-Gagen klammern sich an die Hoffnung, rechtlich gegen die von ihnen empfundene Ungerechtigkeit vorgehen zu können.

Nein, sie irren sich – leider!

Kurzer Blick über unseren Tellerrand …

… Menschen leben seit ihrer Geburt als Mieter in ihrer Wohnung und müssen sie plötzlich im hohen Alter verlassen, weil der neue Eigentümer der Wohnung Eigenbedarf anmeldet.

… Menschen haben ein Leben lang für Karstadt, später für Galaria-Karstadt-Kaufhof geschuftet, haben in Krisen auf große Teile ihres Einkommens verzichtet, wurden aber, weil immer wieder ein paar Aufschneider durch Misswirtschaft den Konzern in die Insolvenz getrieben haben, in die Arbeitslosigkeit geschickt, selbst als über Fünfzigjährige, die keine echte Chance hatten, noch eine Stelle zu ergattern.

… Frauen haben sich für ihre Familien aufgeopfert, sich um Kinder und Haushalt gekümmert, haben deswegen auf gut bezahlte Jobs verzichtet und werden zum Dank dafür im Alter mit einer am Existenzminimum grenzenden Rente abgespeist.

Ungerecht? Ja, natürlich! Schreiende Ungerechtigkeit, die bekämpft werden muss!

Aber können diese Menschen dagegen vor Gericht klagen? Können sie sich dabei auf so etwas wie Gewohnheitsrecht, widerrechtliches Berufsverbot, Dankbarkeit, Altersdiskriminierung ohne Ähnliches berufen?

Wohl kaum!

Unsere Gerichtsbarkeiten sind nicht für alle Ungerechtigkeiten zuständig

Zumal dann nicht, wenn – zurück zu unserem Fall – oberhalb der tariflichen Einstiegsgage überhaupt keine verbindlichen Drehtagsgagen existieren. Ohne Verbindlichkeit kein Recht, ohne Recht keine Chance zu klagen. Die ZDF-Liste mit den darüber liegenden Gagen, erst recht die Gagen, die wir uns bei der ARD oder anderen Privatsendern erarbeitet haben, wurden nie mit einer zuständigen Gewerkschaft wie unserer Schauspielgewerkschaft kollektivvertraglich und somit verbindlich vereinbart. Wir sind diese Gagen vielleicht „gewohnt“, aber sie sind nicht einklagbar. „Der Herr gibt, der Herr nimmt.“ Diese biblische Weisheit ist auch auf die Gagenpolitik der Sender anwendbar.

Gewerkschaftlich lassen sich unsere individuellen Gagen kaum stabilisieren

Gewerkschaften wie der BFFS handeln zwar Tarifverträge aus, aber nur mit der Arbeitgeberseite. Und das sind nicht die auftraggebenden, marktbeherrschenden Sender, sondern die von ihnen abhängigen Produktionsunternehmen. Bei der Produktionsallianz konnte der BFFS immerhin im Jahre 2014 erstmals eine tarifliche Einstiegsgage durchsetzen. Sie bildet die absolute Untergrenze der Drehtagsgagen und liegt inzwischen für die ersten 5 Drehtage einer Produktion bei 1.100 € und für die folgenden bei 900 €. Die Einstiegsgage soll – wie der Name schon sagt – für den Einstieg in den Schauspielberuf angemessen sein, nicht für diejenigen Kolleg*innen mit mehr Berufserfahrung. Ob die Produktionsallianz den Willen und die Kraft hätte, mit ihr auch ein verbindliches Gagenraster oberhalb der Einstiegsgage tariflich zu etablieren, das den individuellen beruflichen Werdegang berücksichtigt, ist fraglich. So ein zusätzliches Gagenraster war aber bisher von der BFFS-Mitgliedschaft auch nicht gewollt.

Die Durchsetzungsfähigkeit unserer Schauspielgewerkschaft hin, die Macht der Produktionsallianz her – wir dürfen die Rechnung nicht ohne den eigentlichen Wirt machen. Welche Spielräume haben denn ARD und ZDF, uns angemessene, gerechte Gagen zu finanzieren?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zunehmend unterfinanziert und kämpfen auf verlorenem Posten

Die Politik verweigert die nötige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Die ständig wachsenden rechtsextremen Kräfte in den Länderparlamenten wollen ARD und ZDF sowieso abschaffen. Aber machen wir uns nichts vor. Auch die schrumpfende Schar der demokratisch gesinnten Parteien haben kein ernstes Interesse an der Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Sie wollen lieber den wahren Anspruch dieses Auftrags dermaßen kleinreden, bis er zu ihren Vorstellungen von sinkenden Rundfunkbeiträgen passt. Künftig soll nicht mehr gezahlt werden, was nötig ist, sondern das Nötige verdrängt werden, um es billiger zu machen und so vielleicht die Wutbürger „da draußen im Land“ etwas zu besänftigen.

Das KEF-Verfahren, von der Politik geschaffen, war unbefriedigend

Die Politik hatte ursprünglich zur Bestimmung des Rundfunkbeitrags die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz „KEF“, ins Leben gerufen. Einerseits sollte sie den Rundfunkanstalten auf die Finger schauen und genau prüfen, welchen Finanzbedarf sie tatsächlich haben, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen zu können. Andererseits sollte durch diese neutrale Prüfinstanz eine politische Einschränkung der Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ausgeschlossen werden.

Schon diese Konstruktion erwies sich bisher aus unserer Sicht als völlig unbefriedigend. Denn erfahrungsgemäß prüfte die KEF den Finanzbedarf mit Blick auf die senderinternen Verhältnisse sehr im Sinne der Politik und sehr restriktiv. Die sich verschlechternden Rahmenbedingungen der „Zulieferer“ blieben dabei unberücksichtigt. Die KEF erzeugte bei den Sendern einen Spardruck, den diese zumeist an die externe Produktionslandschaft weitergaben. Dass die Lage dort angesichts Inflation, Tarifanpassungen, steigender Pensen je Drehtag immer unhaltbarer wurde, dass die Produktionsaufträge sanken, sie ins billigere Ausland verlagert wurden, unsere Schauspielgagen zunehmend gedrückt, die urheberrechtlich uns zustehenden Folgevergütungen gekürzt bzw. gestrichen wurden, spielte bei der KEF kaum eine Rolle. Entsprechend gering fielen bislang die KEF-Empfehlungen zur Anpassung des Rundfunkbeitrags aus.

Die Politik hält sich nicht mehr an ihr eigenes KEF-Verfahren

Aber wohl nicht gering genug für den Geschmack der Politik in den Bundesländern. Denn nun ist sie mehrheitlich nicht mehr bereit, der jüngsten, ohnehin bescheidenen Empfehlung der KEF nachzukommen, nicht mehr bereit, sich an das von ihr selbst eingeführte KEF-Verfahren zu halten. Die Länder haben sich inzwischen auf ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung geeinigt und beschlossen: „Der Rundfunkbeitrag darf bis 2027 nicht steigen, punktum!“

So sehr die Verantwortlichen von ARD und ZDF uns gegenüber übermächtig erscheinen, so schwach ist ihr Stand auf politischer Ebene. Gegen die offensichtliche Inkonsequenz der Länderpolitik, gegen die Demontage des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, steht ihnen kaum jemand zur Seite: die Politik nicht, die Presse-Verleger nicht, die gereizte Stimmung im Land sowieso nicht. Und – das gehört auch zur traurigen Wahrheit – selbst viele von uns Filmschaffenden sind sauer auf ARD und ZDF, fühlen sich verständlicherweise von ihnen ungerecht vergütet und übernehmen allzu leichtfertig das Gerede von „Zwangsgebühren“. Sie merken nicht, dass wir damit genau an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen.

ARD und ZDF in der Defensive

Das alles ist schon schlimm genug für ARD und ZDF, wird aber noch schlimmer durch die vielen unnötigen Skandale, die sich die Öffentlich-Rechtlichen in letzter Zeit geleistet haben.

Um wenigstens die leichte Anhebung des Rundfunkbeitrags entsprechend der KEF-Empfehlung erhalten zu können – es geht um 58 Cent (von 18,36 € auf 18,94 €) im Monat –, blieb ARD und ZDF nichts anderes übrig, als Klage beim Verfassungsgericht einzulegen. Das haben sie Ende letzten Jahres getan – noch ohne Ergebnis. Das Verfassungsgericht hat die Klage bisher nicht angenommen. Dafür überbieten sich aber die Länderchefs gegenseitig in ihrer Empörung über diesen juristischen Schritt von ARD und ZDF und drängen sie politisch weiter in die Ecke.

Der allmähliche Bedeutungsverlust von ARD und ZDF

Zwar sind die Öffentlich-Rechtlichen hierzulande immer noch die wichtigsten Anbieter audiovisueller Werke, aber durch die fortschreitende Diversifizierung unserer Gesellschaft, durch die wachsende Anzahl privater Anbieter, hat die Reichweite der öffentlich-rechtlichen Sender gelitten, vor allem bei der jüngeren Bevölkerung. Mit der sinkenden Reichweite geht ein Bedeutungsverlust einher, mit dem sich politisch immer weniger der Bestand des Rundfunkbeitrags rechtfertigen lässt. Ein sinkender Rundfunkbeitrag wiederum beschränkt die Möglichkeit zu echten Reformen, beschränkt Risikobereitschaft, Kreativität und beschleunigt somit den weiteren Verlust an Reichweite und Bedeutung von ARD und ZDF – ein Teufelskreis!

Was kann der BFFS in dieser scheinbar aussichtslosen Lage für uns Schauspieler*innen leisten?

Fassen wir unsere Lage (etwas sarkastisch;-) zusammen:

  • Wir Schauspieler*innen haben widersprüchliche Gagen-Forderungen,
  • wir pochen dabei auf „unsere Rechte“, die wir so nicht haben,
  • und wir wenden uns damit an ARD und ZDF, deren Bedeutungsverlust und finanziellen Niedergang wir nicht wahrhaben wollen, oder wenn, dann nicht entschlossen genug entgegenwirken können.

Ein Dilemma! Und eine komplizierte Herausforderung für unsere Schauspielgewerkschaft!

Die Hände in den Schoß legen, ist für den BFFS keine Option

Er stemmt sich bei den Öffentlich-Rechtlichen gegen den Verfall unserer Vergütungen, auch wenn die Zukunftsaussichten von ARD und ZDF nicht rosig erscheinen.

Seit Jahren kämpft der BFFS für unsere urheberrechtlich gebotenen Folgevergütungen. Der BFFS nutzt dazu einen Hebel, den das Urheberrecht vorsieht, um auch mit jenen Verwertern angemessene Vergütungen kollektivvertraglich zu vereinbaren, die unsere Produktionsunternehmen beauftragen und maßgeblich die „Preise“ bestimmen. Der Hebel ist der § 36 UrhG, der Berufsverbände wie den BFFS in die Lage versetzt, mit Sendern sogenannte Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) zu beschließen.

GVR-Verhandlungen mit der ARD

Bei der ARD – die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht – erhielten wir früher auch Wiederholungshonorare. Diese Praxis hat die ARD schon seit Jahrzehnten weitgehend eingestellt. Der BFFS hat immerhin im Jahr 2022 mit den verbindlichen Gemeinsamen Vergütungsregeln („BFFS-ARD-Schauspiel-GVR – 90-Minüter“) Zahlungen von Folgevergütungen an uns Schauspieler*innen zumindest für 90-minütige ARD-Formate wieder eingeführt. Die Verhandlungen mit der ARD werden fortgesetzt und der BFFS hofft, bald auch für andere ARD-Formate verbindlich geregelte Folgevergütungen durchsetzen zu können.

GVR-Verhandlungen mit dem ZDF

Auch mit dem ZDF ist der BFFS seit einiger Zeit in Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln. Hier ist sein Ziel, die ZDF-Praxis der „Wiederholungsverträge“, die allerdings im Laufe der Jahre immer löchriger wurde, abzusichern. Für alle Schauspieler*innen, die in fiktionalen ZDF-Formaten mitspielen, sollten verbindliche Folgevergütungsregeln gelten.

Die Idee hinter der Vertragspolitik des BFFS

Wiederholungshonorar-Modelle, die einseitig von den Sendern beschlossen werden, sind für sie nicht verbindlich, können von ihnen problemlos wieder einkassiert werden. Der BFFS setzt auf zweiseitige, zwischen Sender und BFFS vertraglich beschlossene Gemeinsame Vergütungsregeln, die nicht ohne weiteres von Senderseite einseitig abgeschafft werden können.

Das gilt grundsätzlich auch für unsere Erstvergütungen

Gemeinst ist die Entwicklung unserer Drehtagsgagen. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen unserer Schauspielgewerkschaft und den Öffentlich-Rechtlichen kann die Abwärtsspirale unserer Drehtagsgagen abgebremst, vielleicht sogar gestoppt werden. Solche Regeln für unsere Erstvergütung müssen so justiert sein, dass sie einerseits verbindlich sind. Andererseits dürfen die individuellen Gagen mit zunehmendem Alter nicht in Zonen stranden, die eine Besetzung der betreffenden Schauspieler*innen praktisch verunmöglichen. Gewiss, auf den ersten Blick scheint beides miteinander unvereinbar. Der BFFS entwickelt zurzeit ein Konzept für verbindliche Drehtagsgagen oberhalb der Einstiegsgage, in dem dieser Widerspruch aufgelöst wird, und wird dieses Konzept in die Verhandlungen einbringen.

Die Verteidigung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems

Die Verhandlungs- und Vertragspolitik des BFFS kann nur gelingen, wenn gleichzeitig Gewerkschaften wie der BFFS und andere Branchenverbände dem Mainstream gegen die Öffentlich-Rechtlichen Paroli bieten. Am Erhalt von ARD und ZDF hängen nicht nur unsere beruflichen Existenzen. Trotz aller berechtigten Kritik sind diese Sender ein Anker für seriöse Berichterstattung, für Meinungsvielfalt, für demokratische Orientierung. Gesellschaften ohne ein starkes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, wie z. B. in den USA, sind deutlich anfälliger für Spaltungstendenzen. Die Lust hierzulande an der Zerstörung dieses zivilgesellschaftlich notwendigen öffentlich-rechtlichen Ankers ist unser eigentliches Dilemma.

Der BFFS wird alles in seiner Macht Stehende tun, diesen Anker zu stabilisieren – und baut dabei auf die geschlossene Unterstützung seiner Mitglieder.