20250717 Artikel Bild Ai Code Of Practice

Gute Neuigkeiten von der EU

Hans-Werner Meyer
18. Juli 2025

Die Entwicklung des KI-Verhaltenskodex

Es gibt immer wieder ermutigende Nachrichten, und hier ist eine: Das EU-Expertengremium hat den KI-Verhaltenskodex („AI Code of Practice“) überarbeitet und im Sinne der Urheber*innen deutlich verbessert.

Kurz zur Erklärung: Dieser Verhaltenskodex beinhaltet die Leitlinien für Anbieter allgemeiner KI-Modelle, wie sie ihren Pflichten gemäß dem AI-Act (also den EU-Regeln für den Umgang von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken) nachkommen können. Er wurde im Vorfeld von Urheberverbänden stark kritisiert und daraufhin überarbeitet. Der finale Entwurf ist offensichtlich besser als erwartet.

Hier die wichtigsten Fortschritte:

  • Es gibt keine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (aber die Maßnahmen können proportional angewendet werden)
  • Es dürfen nur rechtmäßig zugängliche Inhalte verwendet werden.
  • Technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen werden.
  • Illegale Websites mit kommerziell zugänglichem Raubkopien-Material müssen vom Crawling ausgeschlossen werden.
  • Robots.txt (also eine Textdatei, die im Stammverzeichnis einer Website platziert werden kann, um Webcrawlern mitzuteilen, welche Bereiche einer Website nicht für KI-Training durchsucht werden dürfen) muss beachtet werden. Zusätzlich soll an besseren maschinenlesbaren Standards mitgearbeitet werden.
  • Webcrawler und deren Änderungen müssen vollständig offengelegt werden.
  • Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen KI-Ausgaben müssen implementiert werden.
  • Beschwerden müssen fair, sorgfältig und zeitnah bearbeitet werden.

und

  • Der Verhaltenskodex ersetzt nicht das EU-Urheberrecht. Es besteht also keine Vermutung, dass Anbieter bei Einhaltung des Verhaltenskodex automatisch rechtskonform handeln.
  • Außerdem gibt es einen Abschnitt zu Transparenzpflichten gegenüber der EU und KI-Partnern, und es wird daran gearbeitet, dass KI-Anbieter ihre Trainingsdaten offenlegen sollen.

Fazit:

Der Verhaltenskodex ist noch nicht perfekt, aber durch den Druck der gesamten Kreativbranche deutlich verbessert worden. An dieser Stelle sei unsere Initiative Urheberrecht und unser internationaler Schauspielgewerkschafts-Dachverband, die EuroFIA, genannt, die im Kreis der an den Beratungen teilnehmenden ca. 384 Organisation sich für unsere Sache eingesetzt haben. Unsere Wachsamkeit und unser Widerstand sind also nicht umsonst!