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Urteil mit Signalwirkung für Kreative

Sophia Schober
11. November 2025

GEMA siegt vor Gericht gegen OpenAI

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Nutzung von Songtexten durch Chat-GPT-Betreiber OpenAI eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Die GEMA hatte wegen neun bekannten Liedern, darunter „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey, gegen OpenAI geklagt.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der automatischen Nutzung von Liedtexten zum Trainieren von ChatGPT um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe handelt und verurteilte OpenAI dazu, die Texte künftig nicht mehr zu speichern oder auszugeben, Schadensersatz zu leisten und Auskunft über Nutzung und Erträge zu erteilen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber weitreichende Folgen für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in generativer KI nicht nur für Musik, sondern auch für Literatur, Texte und audiovisuelle Inhalte haben. Sollte die GEMA auch in den nächsten Instanzen Erfolg haben, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und Tech-Unternehmen zugunsten der Urheber*innen und Rechteinhaber verschieben. Künftig könnten Werke nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber verbunden mit dem Anspruch auf eine angemessene Vergütung für KI-Trainings genutzt werden.

Gerade für Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen könnte dies von zentraler Bedeutung sein. Denn die Diskussion um KI betrifft zunehmend auch Stimmen, Gesichtsdaten und Performances, die teils ohne Zustimmung der Künstler*innen für KI-Modelle verwendet werden. Ein rechtlicher Durchbruch zugunsten der Urheber*innen wäre damit auch ein Signal für mehr Kontrolle und Vergütung in allen Bereichen der darstellenden Künste.

Der BFFS wird das Verfahren weiter aufmerksam begleiten. Eine ausführliche juristische Einordnung folgt, sobald uns das schriftliche Urteil vorliegt.