Sprache + Synchron

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“

IVS und BFFS auf dem Weg zueinander Bereits auf seiner Mitgliederversammlung am 12. März hat der InteressenVerband Synchronschauspieler (IVS) eine souveräne und – wenn sie zum Ziel führt – weitreichende Entscheidung getroffen. Mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme wurde der IVS-Vorstand beauftragt, mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) Gespräche zu führen, um einen Zusammenschluss der beiden maßgeblichen Schauspielverbände …

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Thema: BFFS-Justiziar Bernhard F. Störkmann und IVS-Vorstand Till Völger über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Schauspielerinnen und Schauspielern, Synchronschauspielerinnen und -schauspielern sowie Sprecherinnen und Sprechern

Wie es sicher die Meisten mitbekommen haben, gab es ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Synchronbranche aufgerüttelt hat: Synchronsprecherinnen und -sprecher sind als abhängig Beschäftigte anzusehen. Daher haben viele Studios seit dem Frühjahr ihre Abrechnungspraxis umgestellt und benötigen seitdem einen Stammbogen. Auch Schauspielerinnen und Schauspieler sind in den allermeisten Fällen abhängig Beschäftigte, selbst an kleinen …

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Thema: Gemeinsamer Stammtisch von IVS und BFFS zur Abrechnung und Sozialversicherung im Bereich Synchronschauspiel

Die Abrechnungspraxis in der Synchronbranche hat sich vor kurzem grundlegend geändert. Hintergrund sind zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die im April 2016 ergangen sind. Das Gericht hat sich ausführlich mit dem Sozialstatus bei synchronschauspielerischen Arbeitseinsätzen befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen praktizierte Abrechnung auf Basis …

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Thema: Alles über Synchron!

Viele von Euch tun es, manche von Euch wollen es tun: synchronisieren. Wie kann man das Handwerk lernen? Worauf kommt es im Studio an? Wie sind denn nun nach dem viel beachteten Urteil des Bundessozialgerichts die sozialversicherun gsrechtlichen Bedingungen? An wen muss ich mich wenden, um reinzukommen? Wie sind die Gagen? Wovor sollte man sich …

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Bundessozialgericht

Hauptberuflich im Synchronbereich tätige Schauspielerinnen und Schauspieler sind „Unständig Beschäftigte“

Am 27. April hatte das Bundessozialgericht in zwei Fällen zur Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Schauspielern aus der Synchronbranche zu entscheiden. Seit kurzem liegen nun auch die ausführlichen Begründungen zu den gefällten Beschlüssen vor (siehe hier und hier), in denen das Gericht den Sozialstatus von Synchronschauspielerinnen und -schauspielern klar umschreibt. Wie schon aus dem Beitrag …

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Bundessozialgericht

Synchron ist sozialversicherungspflichtig

Das Bundessozialgericht bleibt auf Linie Synchronisieren ist – „synchron“ zu den anderen schauspielerischen Tätigkeiten im Bereich Bühne, Film, Fernsehen und Hörspiel – eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das sehen nicht nur seit langem der Bundesverband Schauspieler (BFFS) und der mit ihm verbündete InteressenVerband Synchronschauspieler (IVS) so, das passt auch zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und wurde …

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Thema vom 05.10.2015: Die Synchronbranche in der Schieflage

Sowohl für die SprecherInnen als auch für die anderen Gewerke innerhalb der Synchronbranche wird die Luft seit einigen Jahren immer dünner. Viele Synchronfirmen behandeln ihre Sprecher seit dem sogenannten „16-Fälle-Modell“ aus dem Jahr 2005 als Selbständige. Davor wurden sie generell sozialversichert. In den meisten Fällen als Unständige oder auch in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Gagen stagnieren …

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