Als Schauspieler*in bin ich für gewöhnlich (solo-)selbstständig, wenn ich z. B. meine eigenen Lesungen oder andere Projekte produziere, wenn ich Schauspielcoaching betreibe, aber auch wenn ich mit anderen Kolleg*innen zusammen eine Schauspieltruppe habe und das unternehmerische Risiko mittrage usw.
Um die Betriebe solcher Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmungen zu retten, hat die Bundesregierung anlässlich der Corona-Krise am Montag ein Hilfsprogramm von mehr als 40 Milliarden Euro beschlossen.
Es geht um die Betriebskosten der kleinen Firmen, der Selbstständigen, der freien Künstler*innen wie Musiker*innen, Fotograf*innen. Sie haben die Möglichkeit, für drei Monate einen Betrag in Höhe von bis zu 9.000 € (von 0 bis 5 Angestellten) oder bis 15.000 € (von 6 bis 10 Angestellten) zu erhalten. Hierbei handelt es sich um nicht zurück zu zahlende Gelder. Die Abwicklung soll unbürokratisch ablaufen.