Was ist mit kombinierten oder Misch-Tätigkeiten der Schauspielerei gemeint?

Heinrich Schafmeister
10. Januar 2022

Unsere Schauspiel-Tätigkeit kann auch Teil einer kombinierten oder Misch-Tätigkeit sein, in die neben der Schauspielerei andere, ähnlich anspruchsvolle Aufgaben einfließen. Als Opernsänger*innen oder Musicaldarsteller*innen beispielsweise kombinieren wir die Schauspiel- mit der Gesangskunst oder der Tanzkunst.

In anderen Fällen können wir als Schauspieler*innen zusätzlich für die Autorenschaft, die Regie, die Produktion oder die Veranstaltung des Spiels verantwortlich sein. Vor allem in der freien Theaterszene, die oft mit knappen Kassen experimentelle Ansprüche befriedigen soll, ist unser Schauspielberuf nicht selten untrennbar mit anderen Aufgaben verbunden.

Auf all diese Misch-Tätigkeiten trifft die Schauspiel-Formel „A verkörpert B, während C zuschaut“ ebenso zu. Genau genommen sind sie aber eine Kombination mit anderen verwandten oder betriebsnahen Tätigkeiten und können insofern andere Berufsbezeichnungen, andere Berufscodierungen sowie andere arbeits-, sozial-, steuer- oder urheberrechtliche Einstufungen zur Folge haben.