Was verstehen wir Schauspieler*innen unter „Schattentage“?

Heinrich Schafmeister
10. Januar 2022

„Schattentage“ sind Arbeitstage, an denen wir für eine Rolle Vor-, Zusatz- und Nachbereitungen erledigen oder „stand-by“ dem Theater oder der Filmfirma für eventuelle Spiel- oder Drehplanänderungen zur Verfügung stehen müssen. Unsere Pflicht zu diesen Leistungen ergibt sich zwar aus unseren Arbeitsverträgen, sie werden von unseren Arbeitgeber*innen auch eingefordert, aber wir erbringen sie oft im „Schatten“, das heißt, „zwischendurch“. Sie werden von unseren Arbeitgeber*innen stillschweigend entgegen genommen, aber häufig nicht wahrgenommen, nicht erfasst und deswegen bei Gagenverhandlungen nicht wertgeschätzt und für die Bemessung unserer Vertragszeit nicht berücksichtigt und nicht sozialversichert.

Das Unterschlagen dieser Schattentage führt bei uns zu noch größeren Versicherungslücken, als wir sie ohnehin schon durch die Befristung unserer Engagements in Kauf nehmen müssen. Darunter leidet unser Anspruch auf Arbeitslosengeld und unsere Rente im Alter.