Was verstehen wir unter „festen“ und „freien“ Schauspieler*innen?

Heinrich Schafmeister
10. Januar 2022

Für uns Schauspieler*innen ist die Einteilung in „feste“ und „freie“ Schauspieler*innen völlig einleuchtend – für Außenstehende, vor allem für die Politik eher irreführend.

„Fest“ sind nach unserem Verständnis unsere ca. 2.000 in festen Theaterensembles gebundenen Kolleg*innen. Sie haben sich für ein, manchmal zwei Jahre, an einem Stadt-, Landes- oder Staatstheater spielzeitverpflichtet und sind rund um die Uhr ziemlich fest in der Hand der dortigen Theaterleitung. Sie müssen mehr oder weniger alle Rollen spielen, die ihnen aufgetragen werden, haben bei einer tariflichen 5½-Tage-Woche – ½ Tage?! – kaum freie Zeit für ein Privatleben, auch nicht an Wochenenden. Sie haben sogar eine „Residenzpflicht“, das heißt, sie dürfen wegen eventuell plötzlich notwendig werdender Vorstellungsänderungen nicht ohne Weiteres die Stadt verlassen. Auf der anderen Seite bekommen sie dafür ein festes Monatsgehalt oder wie wir scherzhaft sagen: „Als ‚Feste‘ am Theater bekommen wir zwar nichts, aber das wenigstens regelmäßig.“ Mit einem Wort: Wenn das nicht „fest“ ist, was dann?

„Frei“ nennen wir alle anderen 13.000 bis 18.000 Schauspieler*innen, die außerhalb fester Theaterensembles arbeiten, die von Rolle zu Rolle sich „frei“ für ein neues Engagement an einer Bühne, für eine Dreharbeit, ein Hörspiel oder eine Synchronisation entscheiden dürfen – aber eben auch müssen, um die Miete bezahlen zu können. „Frei“ bezieht sich insofern auch auf unsere ständig begleitenden Existenzängste, im freien Fall zu sein.

„Fest“ und „frei“ sind für uns Schauspieler*innen also klare Himmelsrichtungen. Außenstehende werden aber eher aufs Glatteis geführt. Sie lesen diese Begriffe anders und stufen deswegen unsere Arbeitsverhältnisse falsch ein.

Denn „feste“ Schauspieler*innen im Sinne von festangestellt, also unbefristet beschäftigt, gibt es so gut wie keine. Auch als „feste“ Ensembleangehörige arbeiten wir auf Befristung und werden, falls man uns loswerden will, einfach nur nicht verlängert. Eine Kündigung ist gar nicht nötig und Kündigungsschutz ein Witz. Nur wer nach 15 Spielzeiten hintereinander an einem Theater vergessen wurde, nicht verlängert zu werden, ist unkündbar.

Und die „freien“ Schauspieler*innen sind zumeist nicht freischaffend im Sinne von selbstständig. Auch die kurz befristeten Engagements sind in der Regel Anstellungen.

Fazit: Die „Festen“ sind nicht fest(-angestellt) und die „Freien“ nicht frei(-schaffend). Wir sind weder das Eine noch das Andere, sondern alle dazwischen.

Wir sollten „fest“ und „frei“ in unserem Zusammenhang besser nur mit Anführungsstrichen verwenden!