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FAQ Netflix & KI

KI, Netflix und Synchronarbeit – Was gilt aktuell?

KI-Training findet längst statt. Das kann überall, oft unbemerkt und nicht erst durch die sogenannte KI-Trainingsklausel passieren. Die Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel, die der BFFS mit Netflix ausgehandelt hat, sorgt jedoch dafür, dass diese Nutzung erstmals klaren Regeln unterliegt.


Die FAQs werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. 

Viele haben Sorge, dass ihre Stimmen für KI genutzt und sie dadurch langfristig ersetzbar werden. Es geht um Existenzängste und um die Kontrolle über die eigene Arbeit.

Der Boykott geht davon aus, dass die KI-Klausel die Branche erst gefährdet. Tatsächlich entwickelt sich KI aber unabhängig davon. Die vertraglichen Regelungen sorgen erstmals dafür, dass KI-Nutzung rechtlich greifbar wird. Dadurch entstehen überhaupt erst konkrete Rechte, etwa Zustimmungserfordernisse und perspektivisch auch Vergütungsansprüche. Die bestehende Vereinbarung gilt derzeit bis 31. Dezember 2026.

→ Wichtig: Der aktuelle Boykott ist kein Streik im eigentlichen Sinne, da nur Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen können!

Ja, bitte unbedingt. Du kannst weiterhin für Netflix arbeiten.

Die Zustimmung zum KI-Training bedeutet nicht automatisch, dass deine Stimme später für eine KI-Synchronfassung verwendet wird. Für jede konkrete weitergehende Nutzung deiner Stimme ist eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Wenn du nicht für Netflix arbeitest, bestehen praktische Risiken: Du verlierst Gage, wirst möglicherweise längerfristig umbesetzt und verlierst damit auch Chancen auf Folgevergütungen bei erfolgreichen Produktionen.

Der aktuelle Boykott führt zudem zu Spannungen innerhalb der Branche. Kolleg*innen werden teilweise gegeneinander ausgespielt, obwohl es sich am Ende um individuelle Entscheidungen handelt und ein Boykott auch finanziell getragen werden muss.

Deshalb gilt: Wer arbeitet, handelt nicht unsolidarisch, sondern trifft eine legitime berufliche Entscheidung.

Du kannst entscheiden, ob du einen Vertrag unterschreibst oder nicht. Änderungen sind theoretisch möglich, in der Praxis aber oft schwer durchzusetzen. Im Zweifel kann eine Ablehnung dazu führen, dass du den Job nicht machen kannst.

Zunächst ist wichtig: Die Sorgen, die hinter dem Boykott einiger Kolleg*innen stehen, sind nachvollziehbar. Viele Synchronschauspieler*innen haben berechtigte Fragen und Ängste im Umgang mit KI.

Gleichzeitig kann ein Boykott auch Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Er erhöht den Druck auf Auftraggeber wie Netflix, ihre Produktionsstrukturen anzupassen. Das kann im Ergebnis Entwicklungen fördern, die für die deutsche Synchronbranche nachteilig sind.

Eine mögliche Folge könnte sein, dass Synchronfassungen stärker ins Ausland verlagert werden, etwa in Länder mit anderen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Dort könnten Produktionen entstehen, die ohne deutsche Synchronschauspieler*innen auskommen. Für die deutsche Branche würde das langfristig weniger Aufträge, weniger Einfluss und einen möglichen Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten. Zugleich ist nicht sicher, wie das Publikum auf solche Veränderungen reagiert. Sehgewohnheiten können sich verändern, auch im Medienbereich.

Deshalb ist es wichtig, die möglichen Folgen verschiedener Strategien mitzudenken. Der BFFS setzt darauf, die Bedingungen innerhalb der bestehenden Strukturen zu verbessern, statt Einfluss und Arbeitsmöglichkeiten zu verlieren

Als Synchronschauspieler*in bist du rechtlich besonders geschützt. Das bedeutet: Deine Stimme und deine Leistung gehören dir. Niemand darf sie einfach so nutzen.

Damit Netflix deine Stimme verwenden darf, musst du entsprechende Rechte einräumen. Das geschieht in der Regel über einen Vertrag. Diese Verträge nennt Netflix auf Englisch „Assignment of Rights“, kurz AOR.

Die AOR ist also dein individueller Vertrag mit dem Synchronstudio (und indirekt mit Netflix). Darin wird festgelegt, welche Rechte du einräumst und was mit deiner Stimme gemacht werden darf, auch im Hinblick auf KI.

Wichtig ist: Der BFFS verhandelt nicht diese einzelnen Verträge. Er verhandelt die Rahmenbedingungen (GVR), an denen sich diese Verträge orientieren müssen.

Nein. Die Zustimmung zum KI-Training reicht dafür nicht aus. Für die Erstellung und Nutzung einer synthetischen Stimme ist eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

GVR ist eine „Gemeinsame Vergütungsregel“, ein sogenannter Kollektivvertrag. Er legt Mindeststandards für die gesamte Branche fest.

Für den Synchronbereich im Zusammenhang mit Netflix sind aktuell zwei Vereinbarungen besonders relevant:

  • Die „Netflix GVR Synchron“: Sie wurde zwischen BFFS, ver.di und bvft auf der einen Seite und Netflix auf der anderen Seite verhandelt. Sie regelt vor allem die Folgevergütung bei besonders erfolgreichen Produktionen.
  • Die Ergänzungsvereinbarung „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“: Sie wurde zwischen dem BFFS und Netflix vereinbart. Sie regelt die Bedingungen und Zustimmungserfordernisse für KI-Nutzung.

Dieser Kollektivvertrag schafft erstmals einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI im Synchronbereich. Er legt fest, unter welchen Bedingungen KI-Nutzung in den individuellen AOR-Verträgen geregelt wird. Ausgangspunkt ist, dass jede Nutzung im Einklang mit geltendem Recht erfolgen muss.

Zentral ist die Frage, wann Netflix deine Zustimmung braucht:

  1. Digitale Bearbeitung einer Aufnahme: Deine gesonderte Zustimmung ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, der Inhalt wird im Wesentlichen nicht verändert oder die Änderung ist zur Anpassung an bestimmte Bedingungen im Markt erforderlich (zum Beispiel: “Entschärfung” von ausdrucksstarker Sprache für die Nutzung auf Flügen).
  2. Digitale Nachbildung deiner Stimme (Stimm-Klon): Deine Zustimmung ist immer ausdrücklich und vor allem gesondert erforderlich.
  3. Synthetische Stimme (z. B. künstlich erzeugte Stimme auf Basis von Sprachdaten): Deine gesonderte Zustimmung ist ebenfalls immer ausdrücklich erforderlich.
  4. KI-Training: Auch hierfür benötigt der Verwerter Nutzungsrechte. Sie werden in der Regel im AOR eingeräumt.

→ Wichtig: Zustimmungsklauseln für die Erzeugung von KI-Stimmen dürfen nicht irgendwo im Arbeitsvertrag versteckt sein, so dass du gezwungen bist, mit deiner Unterschrift beidem zuzustimmen – nach dem Motto: Gib uns deine KI-Stimme, sonst arbeitest du nicht für uns. Deine Zustimmungen sind nur gültig, wenn du sie gesondert und ausdrücklich gibst.

Beim KI-Training wird deine Stimme als Datenmaterial genutzt, um ein KI-System zu verbessern und für bestimmte Zwecke einsetzbar zu machen.

Wichtig: KI-Training bedeutet nicht, dass deine Stimme automatisch in neuen Produktionen verwendet wird. Wenn deine Stimme später konkret eingesetzt wird, etwa in einer neuen Synchronfassung, ist das eine eigene Nutzung. Dafür braucht Netflix immer deine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung.

Zur Orientierung hilft diese einfache Unterscheidung:

  • Training („Input“): Deine Stimme wird genutzt, um ein KI-System zu trainieren.
  • Ergebnis („Output“): Das ist das, was die KI daraus macht, zum Beispiel eine nachgebildete Stimme (Stimmklon), eine künstlich erzeugte Stimme oder neue Sprachfassungen, etwa wenn Schauspieler*innen sich per KI selbst in andere Sprachen übertragen.

Wichtig ist: Nur weil du KI-Training erlaubst, erlaubst du nicht automatisch diese weiteren Nutzungen. Bei Verstößen von Netflix kannst du rechtlich dagegen vorgehen, zum Beispiel mit Auskunfts-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Der BFFS wird seine Mitglieder in einem solchen Fall unterstützen und die nötigen Prozesse führen - wie er es schon in der Vergangenheit gegen große Verwerter getan hat.

Weil es vorher keine konkreten Regeln für den Einsatz von KI im Synchronbereich gab. KI-Training findet längst statt, aber bisher weitgehend ohne klare vertragliche Vorgaben.

Der Vertrag schafft erstmals verbindliche Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen, die es vorher nicht gab. Ziel ist es, KI-Nutzung nicht unkontrolliert stattfinden zu lassen, sondern rechtlich einzugrenzen und an klare Bedingungen zu knüpfen, insbesondere an Zustimmungserfordernisse.

Man kann sich das vorstellen wie einen Deich: Er hält die Entwicklung nicht auf, aber er sorgt dafür, dass sie nicht unkontrolliert über uns hinwegrollt.

Vorteile:

Die Nutzung von KI ist erstmals konkret geregelt. Dadurch ist festgelegt, unter welchen Bedingungen deine Stimme verwendet werden darf. Für weitergehende Nutzungen, insbesondere digitale Nachbildungen oder synthetische Stimmen, ist eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Zudem entsteht damit überhaupt erst eine Grundlage, um künftig auch Vergütungsregelungen für KI-Nutzungen durchzusetzen.

Nachteile:

Die Nutzung von Stimmen für KI-Training wird vertraglich ermöglicht. Gleichzeitig bestehen derzeit noch keine verbindlichen Vergütungsregelungen für diese Nutzung.

Die Vereinbarung ist daher ein erster Schritt, der Schutz schafft, aber noch nicht alle offenen Fragen löst. Der nächste wichtige Schritt ist die Entwicklung und Durchsetzung fairer Vergütungsmodelle, an denen der BFFS bereits arbeitet.

Stimmen können so verändert oder kombiniert werden, dass sie keiner Person mehr eindeutig zugeordnet werden können. Das gilt auch für KI-Stimmen. Von außen ist eine Kontrolle durch Einzelne kaum möglich.

Deshalb erfolgt Kontrolle vor allem über rechtliche Ansprüche. Und genau hier wird die vertragliche Regelung wichtig: Die AOR mitsamt der KI-Trainingsklausel legt fest, was Netflix darf und was nicht. Dadurch wird KI-Nutzung erstmals konkret geregelt und rechtlich greifbar. Das bedeutet: Du hast überhaupt erst eine Grundlage, um überhaupt auf synthetische Stimmen Einfluss nehmen zu können. Damit geht einher, dass du von Netflix Auskunft verlangen kannst, was genau mit deiner Stimme gemacht wird. Ohne solche vertraglichen Regelungen wäre das deutlich schwieriger. Dann müsstest du dich allein auf allgemeine gesetzliche Ansprüche stützen, die derzeit noch keinen ausreichenden Schutz bieten.

Deshalb gilt: Verträge sind aktuell ein zentraler Hebel, um Kontrolle zu sichern. Der BFFS arbeitet parallel daran, diesen Schutz weiter zu verbessern.

Verhandlungen hängen immer auch von den Auftraggebern ab. Der BFFS kann nicht einseitig festlegen, wer mit am Tisch sitzt – darüber entscheidet letztlich auch Netflix.

Gleichzeitig setzen gemeinsame Verhandlungen voraus, dass es in zentralen Fragen eine ausreichende gemeinsame Grundlage gibt. Beim Umgang mit KI und bei der Bewertung der bestehenden Vereinbarungen gibt es derzeit unterschiedliche Ziele und Einschätzungen zwischen den Verbänden.

Unter solchen Bedingungen sind gemeinsame Verhandlungen schwer umzusetzen. Das bedeutet aber nicht, dass eine Zusammenarbeit grundsätzlich ausgeschlossen ist. Im Gegenteil: Der BFFS ist weiterhin offen für Austausch und gemeinsame Perspektiven, wenn sich wieder mehr Schnittmengen ergeben.

Unser Ziel bleibt, die Interessen der Synchronschauspieler*innen bestmöglich zu vertreten und tragfähige Lösungen für die gesamte Branche zu entwickeln. Unser oberstes Ziel ist, den Erhalt der Synchronbranche gegen die Übernahme durch KI zu sichern.

Nein. Die Klausel erlaubt KI-Training, aber keine automatische Nutzung deiner Stimme in fertigen Produktionen. Für weitergehende Nutzungen, etwa digitale Nachbildungen oder synthetische Stimmen, ist weiterhin eine gesonderte, ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Die Klausel schafft damit erstmals eine konkrete rechtliche Grundlage, um KI-Nutzung einzugrenzen und kontrollierbar zu machen.

Gleichzeitig ist wichtig: Die Entwicklung von KI findet unabhängig von dieser Klausel statt und ist längst Realität – auch über den Synchronbereich hinaus. Technisch ist es heute bereits möglich, Stimmen sehr realistisch zu imitieren. Zudem kann KI auch mit frei zugänglichem Material trainiert werden, etwa mit bereits veröffentlichten Inhalten.

Das bedeutet: KI-Training entsteht nicht erst durch diese Regelung. Sie ist vielmehr ein Versuch, eine ohnehin stattfindende Entwicklung vertraglich zu erfassen und mit klaren Regeln zu versehen.

Aktuell gibt es für KI-Training noch keine verbindlichen Vergütungsregelungen. Das bedeutet: Für diese Nutzung ist derzeit in der Regel keine gesonderte Bezahlung vorgesehen.

Genau hier setzt der BFFS an. Die Entwicklung fairer Vergütungsmodelle für KI-Nutzungen ist ein zentrales Thema der kommenden Verhandlungen. Ziel ist, dass auch diese Formen der Nutzung angemessen vergütet werden.

Wichtig ist: Durch die bestehenden vertraglichen Regelungen ist KI-Nutzung überhaupt erst rechtlich erfasst. Das ist die Grundlage dafür, künftig auch Vergütungsansprüche durchsetzen zu können.

Die Entwicklung von KI stellt die Branche vor große Veränderungen. Gleichzeitig gilt: Du bist nicht schutzlos.

Es gibt Rechte, es gibt Verträge und es gibt eine Gewerkschaft, die diese Rechte weiterentwickelt und durchsetzt.

Der BFFS arbeitet daran, die bestehenden Regelungen zu verbessern, faire Vergütungen zu sichern und deine Stimme auch in Zukunft zu schützen.