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Der BFFS hat keinerlei Informationen, die diese Annahme bestätigen. Im Rahmen der Verhandlungen hat Netflix keinerlei Ausführungen oder Statements gemacht, aus denen sich diese Annahme hätte herleiten lassen. Netflix hat gegenüber dem BFFS die Notwendigkeit zum KI-Training ausschließlich damit begründet, dass Netflix, die von Netflix genutzten KI-Technologie durch das Training verbessern will, damit die relevante KI-Anwendungsmöglichkeiten, zu denen BFFS und Netflix in der Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel Regelungen aufgestellt haben, qualitativ verbessert werden können.
Aber wie auch immer: Auch eine solche Nutzung würde unsere gesonderte und ausdrückliche Zustimmung erfordern. Ob Netflix die Aufnahme zu diesem Zweck nutzen kann, hängt damit von uns ab. Das verdeutlicht das folgende fiktive Beispiel:
Ein US-Schauspieler soll in internationalen Fassungen weiterhin mit seiner eigenen Stimme zu hören sein. Dafür nimmt Netflix die „Stimmfarbe“ des US-Schauspielers. Soweit handelt es sich um einen reinen „Stimmklon“ des US-Schauspielers oder in den Worten der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ um eine „digitale Nachbildung“.
Aber, damit dieser Stimmklon des US-Schauspielers wirklich überzeugend unsere deutsche Sprache sprechen kann, würde Netflix diesen Stimmklon noch zusätzlich optimiert wollen – mit unserer Aussprache, unserem Sprachfluss, unseren Betonungen etc.
Wenn diese unsere Merkmale nun die Netflix-KI liefern soll, die zuvor mit unseren Stimmaufnahmen trainiert wurde, dann wäre das Ergebnis nicht mehr eine bloße „digitale Nachbildung“ der Stimme des US-Schauspielers, sondern im Sinne der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ bereits eine „synthetische Stimme“. Denn in dem Ergebnis ist die Stimmfarbe des US-Schauspielers mit den Stimmmerkmalen unserer Sprachaufnahmen digital zu einer „synthetischen Stimme“ vermischt. Und für die digitale Vermischung unserer Stimmmerkmale mit Stimmmerkmalen anderer braucht Netflix die gesonderte und ausdrückliche Zustimmung jeder und jedes Einzelnen von uns, deren Stimmmerkmale für diese „synthetische Stimme“ verwandt wurde.
Aus Sicht des BFFS ist es nicht realistisch, dass Netflix Aufnahmen nutzt, die im Rahmen der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ aufgenommen wurden, um damit die Originalstimmen fremdsprachiger Schauspieler in andere Sprachen zu „transformieren“. Eine technische oder wirtschaftliche Einschätzung kann der BFFS hierzu nicht abgeben, obwohl die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür vermutlich günstig stünden. Mit der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ wird eine solche Nutzung aber faktisch weitgehend ausgeschlossen. Da auch für eine solche Nutzung unsere Zustimmung erforderlich ist, müssten alle zustimmen, deren Aufnahmen hierfür herangezogen werden (deren Aufnahmen also in das KI-Modell gegeben wurden). Stimmt dann einer nicht zu, ist die Nutzung nicht möglich.
Der Begriff „Output“ wird nicht in der vom BFFS mit Netflix vereinbarten „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ verwendet. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Text der Vereinbarung. Definiert werden in dieser Regelung einzelne für uns Synchronschauspieler*innen relevante KI-Anwendungsmöglichkeiten: digitale Bearbeitung, digitale Nachbildung oder synthetische Stimmen.
Die „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ sieht die Einräumung eines KI-Trainingsrechts vor. Dabei handelt es sich um ein vertragliches Nutzungsrecht. Das KI-Training darf aber nur stattfinden, wenn es dem Zweck dient, dass Netflix KI-Systeme für seine Zwecke nutzen kann. Mit anderen Worten: Das Training darf nicht für die Zwecke anderer erfolgen. Die Rechtseinräumung unterliegt also einer „Zweckbindung“. Für darüberhinausgehende Zwecke (also zum Beispiel zur Veräußerung des KI-Modells) werden keine Rechte eingeräumt. Sie existieren darüber hinaus schlichtweg nicht, sodass es auch keine Rechte gibt, die man „heimlich“ für andere Zwecke verwenden kann.
Im Übrigen ist der Verkauf einer KI-Technologie durch Netflix nicht Gegenstand der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“. Da es sich bei dem Trainingsrecht um ein vertragliches Nutzungsrecht handelt, ist für dessen Übertragung unsere Zustimmung einzuholen (§ 79 Absatz 2a i.V.m. § 34 Absatz 1 UrhG.).
Sollten dennoch andere Unternehmen involviert werden, ist Netflix verpflichtet diese Unternehmen an die Bedingungen der Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel zu binden. Das heißt: Auch jedes andere involvierte Unternehmen muss für jede Verwendung unsere Zustimmung einholen.
KI-Training ist nicht „Output“. (Der Begriff „Output“ wird nicht in der zwischen BFFS und Netflix vereinbarten „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ verwendet.)
NEIN, die Schauspielgewerkschaft, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) ist die repräsentative Vereinigung (allein) der Schauspieler*innen, die auf der Bühne in Film und Fernsehen oder im Synchron schauspielen. Der BFFS will und kann laut seiner Satzung nicht für andere Berufsgruppen verhandeln oder sie vertreten – auch nicht gegenüber Netflix. Das ist auch nie geschehen!
Und NEIN, die individuellen Vertragsunterlagen, die Netflix den einzelnen Synchronschauspieler*innen vorgelegt hat (die Netflix-Rechteübertragungen AOR), hat der BFFS nicht verhandelt.
Für gewöhnlich verhandeln Gewerkschaften wie der BFFS oder andere Verbände sogenannte Kollektivverträge, also Tarifverträge, Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit dem Ziel, dass sich dann die von den Auftraggebern den einzelnen vorgelegten individuellen Arbeitsverträgen nach diesen Kollektivverträgen richten.
Der BFFS hat bereits im Jahr 2024 Netflix aufgefordert, über verbindliche KI-Regelungen zu verhandeln, damit wir Schauspieler*innen (auch im Synchronbereich) davor geschützt werden – soweit das kollektivvertraglich überhaupt regelbar ist –, von den neuen Möglichkeiten der KI-Technologie verdrängt zu werden. Diese Verhandlungen führten zu zwei Verträgen:
die jeweils den zuvor mit Netflix beschlossenen Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) angehängt wurden. Diese beiden Vereinbarungen entfalten ihre Wirkung (wie die Namen bereits verraten) ausschließlich für Film- bzw. Synchron-Schauspieler*innen.
Zur Frage, welche Regelungen für Synchronschaffende anderer Gewerke gelten, insbesondere zum Thema KI, sollten sie sich direkt an Netflix und/oder an ihre Interessenvertretungen wenden (BSD, ver.di, bvft …?).
Der BFFS wurde von seinen Mitgliedern über den Inhalt der Netflix-AOR und die darin enthaltende Schiedsgerichtsklausel informiert, die den ordentlichen Rechtsweg ausschließen würde. Der BFFS lehnt solche Klauseln grundsätzlich ab und hat sofort seinen Verhandlungspartner Netflix darauf angesprochen mit dem Ergebnis, dass Netflix diese Klausel vorerst zurückzieht. Der BFFS und Netflix betrachten sich als Verhandlungspartner, die gemeinsame Lösungen erarbeiten wollen, und bleiben selbstverständlich im Gespräch.
Die zwischen BFFS und Netflix vereinbarte „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ bietet uns einen starken Schutz! Denn es ist sichergestellt, dass jede weitere Nutzung eines KI-Modells, dass unsere urheberechtlich geschützten Synchronbeiträge enthält, unserer Zustimmung bedarf – gesondert und ausdrücklich!
Demgegenüber verlangen die Verträge anderer Verwerter die Rechte zum KI-Training und der entsprechenden Verwertung des trainierten Modells ungeschützt und unreglementiert für alle denkbaren Zwecke.
Der Schutz der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ geht damit faktisch über die Kontrolle der Verwendung der eigenen Leistung hinaus. Werden unsere geschützten Leistungen auf der Grundlage der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ von Netflix zum Training verwendet, fließen die entsprechenden Daten in das KI-Modell und werden dessen integraler Bestandteil. Sollte das Modell dann noch legal mit Daten aus anderen Quellen trainiert worden sein, die aber kein Zustimmungserfordernis beim Output garantieren, bleibt das Zustimmungserfordernis auf unserer Seite aber bestehen. Damit können wir im Ergebnis bestimmen, ob das Modell genutzt wird, wenn die Nutzung unter Verwendung unserer geschützten Leistungen genutzt werden müsste.
Aber der BFFS setzt nicht allein auf kollektivvertragliche Lösungen. Flankierend bedarf es dringend weiterer Schutzmaßnahmen, die kollektivvertraglich nicht regelbar sind. Das gilt z. B. für rechtswidriges Verhalten. Hier engagiert sich der BFFS politisch für gesetzliche Regelungen, etwa für Transparenzpflichten usw.
Die zwischen BFFS und Netflix vereinbarte „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ adressiert jeweils nur die aktuellen Synchronaufnahmen. Erfasst werden also nur die Aufnahmen, die auf der Basis von Verträgen erfolgen, die die Inhalte der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ enthalten. Alte Produktionen sind nicht erfasst. Ob altes Material für KI genutzt werden darf, richtet sich nach den jeweiligen alten Verträgen. Das kann aufgrund der früheren Rechtslage hoch problematisch sein. Zu diesem Problem befindet sich der BFFS im Austausch mit der Bundesjustizministerin.
Missbrauch, rechtswidriges und strafbares Verhalten kann man durch Verträge nicht verhindern, auch nicht mit Kollektivverträgen wie die zwischen BFFS und Netflix vereinbarten „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“.
Generell gilt im Urheberrecht, dass Rechte nur so weit reichen, wie sie eingeräumt werden. Während man bspw. eine DVD, die man ausgeliehen hat, wirksam an einen Dritten übertragen kann, wenn man ihm vorspiegelt, dazu berechtigt zu sein, geht das bei Nutzungsrechten nicht. Sie hören außerhalb der vertraglichen Vereinbarung schlicht auf zu existieren (als würde sich die unerlaubterweise an einen Dritten übertragene DVD in dessen Händen in Luft auflösen).
In jedem Fall gilt: Bei einem Verstoß gegen diesen Kollektivvertrag bestehen (je nach Einzelfall) Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche gegen den Täter und gegen den Verletzer.
In der Praxis obliegt es Netflix nachzuhalten, welche Daten in welche KI-Trainingsläufe eingeflossen sind. Das ergibt sich aus den Verpflichtungen, denen Netflix aus der „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ unterliegt. Da Netflix in der Lage sein muss, jeden von uns zu fragen, ob wir einer Nutzung durch digitale Bearbeitung, digitale Nachbildung oder für synthetische Stimmen zustimmen, muss Netflix natürlich auch die entsprechenden Daten vorhalten. Ein unkontrolliertes Trainieren ist damit ausgeschlossen. Die Vorgänge müssen jeweils erfasst und protokolliert werden.
Wir haben jederzeit das Recht, über die Verarbeitung unserer personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen. Auch die eigene Stimme ist ein solches personenbezogene Datum. Dieses Recht ergibt sich bspw. unmittelbar aus Art. 15 DSGVO. Diese Rechte werden durch die „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ nicht eingeschränkt. Rechte nach der DSGVO können zudem auch vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden (Art. 79 Abs. 2 S. 2 DSGVO). Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht werden außerdem die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder aktiv.
Die rechtliche Situation bei Netflix unterscheidet sich massiv, vor allem aufgrund der zwischen BFFS und Netflix vereinbarten „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“. Bei ChatGPT ist überhaupt nicht klar, was hinein- und was herausfließt. Das belegt auch das Verfahren gegen OpenAI. Bei ChatGPT hat niemand, dessen Werke zum Training verwendet werden, die Kontrolle darüber, was damit angestellt wird. Das ist bei uns gerade nicht der Fall.
Ja, dieses Risiko besteht aufgrund der alten Rechtslage.
Der BFFS steht in regelmäßigem Austausch mit zahlreichen Gewerkschaften über die FIA. Dazu zählen neben der SAG-AFTRA und EQUITY vor allem die europäischen Schwestergewerkschaften. Der Umgang mit KI war auch Zentrum der Diskussionen auf dem kürzlich abgehaltenen Weltkongress der FIA in England, Birmingham.
Es war die Initiative des BFFS, das Thema KI nicht nur politisch, sondern auch kollektivvertraglich anzugehen. Das politische Engagement ist unverzichtbar, aber langwierig. Vor allem angesichts der rasanten technologischen KI-Entwicklung steht der BFFS in Verantwortung, auch direkt mit der Arbeitgeber- und Auftraggeberseite kollektivvertraglich KI-Regelungen zu schaffen, die uns Schauspieler*innen vor den Gefahren des KI-Missbrauchs schützen können. In diesem Sinne hatte der BFFS zunächst einen KI-Tarifvertrag für Dreharbeiten mit der Produktionsallianz abschließen können und dort Schutzmaßnahmen in den Bereichen digitale Bearbeitung, digitale Nachbildung und digitale Vermischung (künstliche Schauspieler*innen) erzielen können.
Dieser Tarifvertrag diente dem BFFS als Blaupause, als er Netflix zu KI-Verhandlungen auch im Bereich Synchronschauspiel aufforderte. Besonders wichtig war dem BFFS die Regelung von gesonderten und ausdrücklichen Zustimmungserfordernissen für KI-Anwendungen in den genannten Bereichen.
Ausdrücklich, damit wir verstehen können, welche konkrete KI-Anwendung mit uns geplant sind, und wir uns bewusst dafür oder eben dagegen entscheiden können.
Gesondert, damit solche Zustimmungen nicht nebenbei im Vertrag untergejubelt werden, und jede*r von uns dafür ggf. auch eine gesonderte Vergütung heraushandeln kann.
Vorab: Die Regelung von Vergütungen für KI-Nutzungen hat der BFFS – vorerst – ganz bewusst außenvorgelassen.
Denn es fehlen – derzeit – Anknüpfungspunkte der angemessenen Grundvergütung, die der BFFS jetzt erst einmal schaffen muss. Unvorteilhafte Vorfestlegung wollte der BFFS daher unbedingt vermeiden.
Dieses Thema wird der BFFS als nächstes adressieren – und zwar für alle Verträge, die unter der Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel abgeschlossen wurden.
Keine der anfänglichen Forderungen des BFFS wurde von Netflix zurückgewiesen.
Netflix bestand auf einer Erlaubnis, seine konzerninternen KI-Technologie trainieren zu dürfen – und zwar auf einer sehr weitreichenden Erlaubnis. Darauf hat sich der BFFS nicht eingelassen. Allerdings war Netflix nicht bereit, gänzlich auf KI-Training zu verzichten, weil Netflix die grundsätzliche Anwendung von KI nicht abschaffen wird.
Um sein Verhandlungsziel zu erreichen, für die drei genannten Bereiche starke Schutzmaßnahmen durchzusetzen, hat sich der BFFS als Kompromiss auf die eingeschränkte Möglichkeit zum KI-Training verständigt.
Außerdem wollte der BFFS von Netflix für die Dauer der Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel eine Garantie über eine Mindestmenge von Synchronproduktionen, für die wir Synchronschauspieler*innen engagiert werden.
Bekommen hat der BFFS von Netflix eine Erklärung, dass Netflix beabsichtigt, auch weiterhin in erheblichem Umfang deutsche Synchronisationen mit deutschen Synchronschauspieler*innen zu beauftragen.
Vorab: Die Schiedsgerichtsklausel, die den ordentlichen Rechtsweg ausschließt, wird unverzüglich von Netflix aus den Verträgen entfernt. Das hat der BFFS durch sofortiges Einschreiten, nachdem er von der Schiedsgerichtsklausel Kenntnis erhalten hat, gegenüber Netflix durchgesetzt.
Sollte es in Zukunft im Zusammenhang mit der Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel zu Rechtsstreitigkeiten kommen, gilt für diese Rechtsstreitigkeiten deutsches Recht. Etwaige hypothetische Klagen gegen globale Player können bei deutschen Gerichten erhoben werden.
Ob ein Rechtstreit gewonnen oder verloren wird, hängt maßgeblich von der Sach- und Rechtslage im Einzelfall ab. Allgemeine Prognosen hierzu kann man nicht abgeben. Für deutsche Gerichte ist es unerheblich, ob ein „global Player“ im Gerichtssaal vor ihm sitzt oder nicht. Das Gericht „erkennt Recht.“ Siehe bspw. das Verfahren gegen OpenAI.
Der Einzelvertrag, den Netflix uns Synchronschauspieler*innen vorlegt, war nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen BFFS und Netflix zur Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel gewesen. Das ergibt sich auch unmittelbar aus den öffentlich verfügbaren Vertragstexten, die der BFFS verhandelt und veröffentlicht hat.
Das bedeutet: Weder die Schiedsgerichtsklausel noch sämtlicher anderer Inhalt außer der Regelung in Anhang 2 wurde von Netflix dem BFFS vorgelegt oder gar mit ihm abgesprochen und kam daher sowohl für uns Synchronschauspieler*innen als auch für den BFFS überraschend.
Erst als BFFS-Mitglieder den aktuellen Netflix-Vertrag vom BFFS haben prüfen lassen, ist er auf dieses gravierende Problem aufmerksam geworden. Er hat sofort Netflix darauf angesprochen mit dem Ergebnis, dass Netflix diese Schiedsgerichtsklausel unverzüglich aus den Verträgen entfernen wird.
Gegen eine ähnliche Schiedsgerichtsklausel, durch die der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen werden sollte, ist der BFFS bereits im Jahr 2019 gerichtlich vorgegangen – und zwar erfolgreich!
Wenn Synchronschauspieler*innen auf Basis der angebotenen Vereinbarung, die durch Synchronstudios bzw. Netflix auf Basis der zwischen BFFS und Netflix vereinbarten „Netflix-KI-Regelung Synchron-Schauspiel“ den Synchronschauspieler*innen vorgelegt werden, nicht arbeiten möchten, wird es keine Repression oder Benachteiligung geben. Faktisch wird Netflix dann keine Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der oder dem jeweiligen Synchronschauspielenden sehen. Jeder der beteiligten potentiellen Vertragspartner ist frei zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er arbeiten möchte. Das gilt mit Blick auf sämtliche Vertragsbedingungen.
Die Handlungsempfehlung des BFFS lautet: Wer für eine Synchron- Produktion von Netflix als Synchronschauspieler*in arbeiten möchte, kann auf Basis der zwischen BFFS und Netflix verhandelten Vereinbarung KI-Training in dem dort geregelten Maße zulassen. Die Schutzmechanismen sind so weitreichend, dass niemand befürchten muss, sich aufgrund dieser Klauseln „selbst abzuschaffen“. Das ergibt sich insbesondere aus den vorgehenden Erläuterungen.
Wer aus reinen Gewissensgründen (also ohne jedweden ökonomisch begründbaren Anhaltspunkt) ein KI-Anwendungen mit seiner Stimme ablehnt, tut das mit vollem Recht. Nach der begründeten Bewertung des BFFS wird KI in der Synchronbranche allerdings zur Lebensrealität werden. Das beginnt schon bei den klassischen Bearbeitungsprogrammen, die mehr und mehr auf KI-Technologie zurückgreifen. Das Ziel, KI-Training langfristig zu verhindern, wird nicht erreicht werden.
Vor Abschluss der Netflix-KI-Regelung gab es im Bereich Synchronschauspiel keine kollektivvertraglichen Vereinbarungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Umgang mit KI war ausschließlich über individuelle Einzelverträge geregelt, die regelmäßig keine klaren Zustimmungserfordernisse und keine spezifischen Begrenzungen für KI-Anwendungen vorsahen. Mit der zwischen BFFS und Netflix vereinbarten KI-Regelung Synchron-Schauspiel existieren nun erstmals verbindliche und konkret ausgestaltete Regelungen, insbesondere zu digitalen Bearbeitungen, digitalen Nachbildungen und synthetischen Stimmen. Diese Vereinbarung führt aus Sicht des BFFS zu einer klareren und verbindlicheren Regelungslage gegenüber der bisherigen Situation ohne kollektivvertragliche KI-Regelung.
Die Vereinbarung ist bewusst zeitlich befristet abgeschlossen worden. Die begrenzte Laufzeit ermöglicht, zunächst ein belastbares Fundament zu schaffen und zugleich Raum für weitere Nachverhandlungen zu eröffnen, insbesondere in Bezug auf Vergütungsfragen im Zusammenhang mit KI-Nutzungen. Dass der BFFS hierbei handlungsfähig ist, wurde erneutdeutlich, durch die erfolgreiche Entfernung der Schiedsgerichtsklausel aus den Verträgen. Für den BFFS ist es zentral, sich schützend vor die einzelnen Synchronschaffenden zu stellen und ihre Interessen kollektiv gegenüber Auftraggebern zu vertreten. Dieser Aufgabe kommen wir auch in den weiteren Gesprächen konsequent nach.
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