Unsere Pensionskasse Rundfunk gibt es zwar schon seit 1971 – noch immer kennen aber nicht alle Schauspielerinnen und Schauspieler ihr Angebot. Um dies zu ändern, haben der BFFS und die Pensionskasse Rundfunk eine Kooperation geschlossen. Neben der Zusammenarbeit in der Mitgliedervertretung – der BFFS ist seit 2012 im wichtigsten Gremium der Pensionskasse Rundfunk präsent – wollen wir uns künftig auch darüber hinaus gegenseitig unterstützen. Die Beiträge hier werden sowohl vom BFFS, als auch von der Pensionskasse Rundfunk verfasst.
Rentenzuschuss von der Arbeitgeberseite
Die Pensionskasse Rundfunk unterstützt uns Schauspielerinnen und Schauspieler beim Aufbau einer sicheren und flexiblen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung:
- Wir sind Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk,
- spielen bei Fernseh- oder Hörfunksendungen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mit
- und das herstellende Produktionsunternehmen ist auch Mitglied der Pensionskasse Rundfunk. Die ARD und das ZDF haben sich im Rahmen der Limburger Lösung gegenüber dem Bundesverband Schauspiel vertraglich verpflichtet, allen – auch Produktionsunternehmen ohne Mitgliedschaft – die Beiträge zu erstatten.
Unsere Altersversorgung finanziert sich aus unseren Beiträgen (4 % oder 7 % der Bruttogage), den Beiträge (4 % der Bruttogage) der Produktionsunternehmen bzw. der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die bei Auftragsproduktionen den Produktionsunternehmen den Arbeitgeberanteil vollständig erstatten, und den Überschüssen, die von der Pensionskasse Rundfunk erwirtschaftet werden.
Die Beiträge landen von Anfang an auf unserem Versicherungskonto. Provisionen, Aktionäre oder einen Vertrieb, der zusätzliche Kosten verursachen und unsere Altersvorsorge schmälern würde, gibt es bei der Pensionskasse Rundfunk nicht.
Flexible Einzahlungen
Unstete Einnahmen, wechselnde Engagements, dazwischen Erwerbspausen: Unser Beruf setzt maximale Flexibilität voraus. Wichtig ist deshalb eine Altersversorgung, die sich unserem nomadenhaften Leben anpasst – und nicht umgekehrt. Die Pensionskasse Rundfunk bietet diese Absicherung speziell für Schauspielerinnen und Schauspieler: Einfach in der Umsetzung und mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten.
Wenn wir keine Einnahmen haben, zahlen wir automatisch auch keine Beiträge. Wenn sich unsere Beschäftigungssituation während der Mitgliedschaft ändert, stellt sich die Pensionskasse Rundfunk flexibel darauf ein: Wir können jederzeit und ohne großen Aufwand unsere Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen – und zwar bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs.
Flexible Auszahlung
Bei der Rentenauszahlung passt sich die Pensionskasse Rundfunk unseren Plänen an:
- Wir können eine lebenslang garantierte Rente beziehen.
- Wir können uns anstelle der Rente auch einmalig den gesamten Betrag auszahlen lassen.
- Wir bestimmen den Startpunkt zwischen unserem 62. und 70. Lebensjahr.
Hinterbliebenenversorgung
Neben der Altersversorgung beinhaltet die Mitgliedschaft auch einen Versicherungsschutz im Todesfall. Als Hinterbliebene können neben Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern auch Lebensgefährten mit gemeinsamer Haushaltsführung und Kinder benannt werden.
Mitgliedschaft
Jeder kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden, der über 18 Jahre alt ist und direkt für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bzw. indirekt für sie bei angeschlossenen Produktionsunternehmen arbeitet und dabei „frei“, das heißt, nicht unbefristet angestellt ist.
Hier finden wir den Aufnahmeantrag.
Auch wenig bringt viel: Wir sollten nicht auf finanziell bessere Zeiten warten, um mit der Beitragszahlung loszulegen – sondern gleich beginnen. Wie hoch unsere spätere Rente ausfällt, hängt von der Laufzeit, der Höhe der Beitragszahlungen, der Überschussbeteiligung, unserem Alter bei Rentenbeginn und unserem Familienstand ab.
Mit dem Rentenrechner der Pensionskasse Rundfunk können wir unsere Leistungen individuell berechnen.
- Bis zu 50 % Beitragszuschüsse vom Arbeitgeber
- garantierte, lebenslange Rentenzahlung
- alternativ wählbare Kapitalauszahlung
- flexibler Rentenbeginn zwischen 62 und 70 Jahren
- Versicherungsschutz im Todesfall für Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten sowie Kinder
- Beitragsflexibilität: Beitragshöhe ist nicht fix, sondern hängt von der Bruttogage ab
- Wechsel in beitragsfreie Mitgliedschaft möglich – erworbene Ansprüche bleiben erhalten (z. B. bei Auftragspause, Festanstellung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit etc.)
- steuerliche Förderung – Arbeitgeberbeiträge können bis zu 4.776 Euro jährlich steuerfrei sein
- provisionsfreie Tarife – Beiträge kommen von Anfang an unserem Versicherungskonto zugute
- insolvenz-, Hartz-IV- und pfändungssichere Altersversorgung
Ausführliche Informationen finden wir in der Infobroschüre der Pensionskasse Rundfunk.
Für Fragen oder eine persönliche Beratung steht uns die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk gerne zur Verfügung:
Pensionskasse Rundfunk VVaG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Telefon: 069 155-4100
E-Mail: mail@pkr.de
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