Skip links
Sasun Bughdaryan Nb1duts3rou Unsplash

Richtigstellung: Klage des BSD gegen BFFS vom Landgericht Berlin abgewiesen!

BFFS obsiegt im Klageverfahren des BSD

Der BSD hat am 5.2.2026 auf seiner Webseite eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er unter Ziff. 4 ein Klageverfahren gegen den BFFS anspricht. Hierzu möchten wir richtigstellen und informieren:

Der BSD hat vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen den BFFS und gegen ver.di mit dem Aktenzeichen 15 O 397/24 erhoben. In Bezug auf den BFFS wurde diese Klage vom Landgericht Berlin vollumfänglich abgewiesen. Der BSD hat die Klage also verloren, soweit es um den BFFS ging.

In diesem Verfahren hat der BSD behauptet, der BFFS hätte für Synchronbuchautoren und Synchronregisseure eine Gemeinsame Vergütungsregel verhandelt und sei für diese Gewerke gegenüber Netflix aufgetreten.

Die Klage des BSD wurde hinsichtlich der gegen den BFFS geltend gemachten Ansprüche in vollem Umfang abgewiesen. Das Landgericht hat in den Urteilsgründen der Klageabweisung klargestellt, dass der BFFS für sich nicht in Anspruch genommen hat, eine GVR Synchron für Synchronbuchautoren und Synchronregisseure abschließen zu dürfen.

Das Landgericht Berlin hat den BSD daher verurteilt, die Kosten des Verfahrens gegen den BFFS zu tragen. In Bezug auf den BFFS hat der BSD keine Berufung eingelegt.