Rahmenfrist- und Frustverlängerung
Besuch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kompromiss im Koalitionsausschuss Der Koalitionsausschuss plant, die Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit für den Arbeitslosengeld-Anspruch gesammelt wird, von 2 auf 2½ Jahre zu verlängern. Die Anspruchsregelungen für uns kurz befristet Beschäftigte werden zwar nicht wie befürchtet abgeschafft, aber auch nicht verbessert, sondern sogar bis Ende 2022 verlängert. Über […]
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