Vor Gericht und auf hoher See
Die Rechtsprechung scheint ihre Auffassung zur Unständigkeit zu ändern Bisher orientierte sich die Sozialgerichtsbarkeit an ihrem Leitsatz, dass eine unständige Beschäftigung schon dann nicht vorliegen könne, wenn eine Beschäftigung zwar in der Summe der Arbeitstage weniger als eine Woche dauert, diese Tage sich aber auf einen Zeitraum von mehr als einer Woche verteilen. Denn im […]
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