Sozialer Schutz

Zwei Pressemeldungen zur Limburger Lösung

Am 1. November 2016 tritt die „Limburger Lösung“ in Kraft. Sie rettet die betriebliche Altersvorsorge der „freien“ Fernsehschaffenden, die – wie Schauspielerinnen und Schauspieler – indirekt, das heißt, über Produktionsunternehmen für ARD oder ZDF tätig werden. Gerade dieser Personenkreis der kurz befristet beschäftigten sowie selbständigen Fernsehschaffenden ist auf die Pensionskasse Rundfunk angewiesen, wie auch die taz […]

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Die Limburger Lösung steht

Der größte Fortschritt in der Sicherung unserer Altersvorsorge – seit Gründung unseres Bundesverbands Schauspiel In diesen Tagen unterzeichnen ARD, ZDF, die Allianz Deutscher Produzenten, die Pensionskasse Rundfunk, die Gewerkschaften ver.di und Bundesverband Schauspiel die sogenannte „Limburger Lösung“. Die Vereinbarung regelt, in welchen Fällen die Produktionsunternehmen Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk zahlen und wie ARD und

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Bundessozialgericht

Hauptberuflich im Synchronbereich tätige Schauspielerinnen und Schauspieler sind „Unständig Beschäftigte“

Am 27. April hatte das Bundessozialgericht in zwei Fällen zur Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Schauspielern aus der Synchronbranche zu entscheiden. Seit kurzem liegen nun auch die ausführlichen Begründungen zu den gefällten Beschlüssen vor (siehe hier und hier), in denen das Gericht den Sozialstatus von Synchronschauspielerinnen und -schauspielern klar umschreibt. Wie schon aus dem Beitrag

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EIN BISSCHEN ZUKUNFTSMUSIK

Die Union befürwortet Altersvorsorgepflicht für Selbständige Offensichtlich startet die Union ihren zweiten Versuch, eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige einzuführen. Schon während der schwarzgelben Koalition, als Ursula von der Leyen (CDU) für das Bundesarbeitsministerium und die Rentenpolitik zuständig war, trieb sie Pläne voran, Selbständige zur Altersvorsorge zu verpflichten. Von dieser Pflicht befreit sollten nur die sein, die

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PEST ODER CHOLERA ODER WIDERSTAND

Unsere betriebliche Altersvorsorge ist bedroht! Noch sind alle Produktionen, die für ZDF oder ARD hergestellt werden, laut Satzung unserer Pensionskasse Rundfunk beitragspflichtig. Zugunsten dieser Altersvorsorge für uns „freie“ Fernseh- und Rundfunkschaffende ist auch ein Teil der Rundfunkgebühren vorgesehen. Was kümmert das die Produktionsfirmen? Die Ufa Fiction hat vor kurzem unserer Pensionskasse Rundfunk den Rücken gekehrt.

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BRIEFING ZUR PENSIONSKASSE RUNDFUNK

Was ist die Pensionskasse Rundfunk? Die Pensionskasse Rundfunk ist eine betriebliche Altersversorgung für freie Fernseh- und Rundfunkschaffende. Das sind  auf die Dauer einer Produktion befristete Angestellte (z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler oder Produktionspersonal), arbeitnehmerähnlich Beschäftigte (z. B. Journalistinnen und Journalisten) oder Selbständige (z. B. Autorinnen und Autoren), die bei der Herstellung öffentlich-rechtlicher Sendungen mitwirken. Sie arbeiten entweder direkt

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NICHT LOCKER LASSEN!

Unser Besuch beim Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Volker Kauder Nun sieht es zwar in diesem Jahr nicht mehr nach einem politischen Durchbruch aus, endlich, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte, insbesondere im Kulturbereich funktionstüchtig zu machen und auf Dauer einzurichten. Aber zumindest scheint die gegenwärtige – allerdings unzureichende – Regelung für ein

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Wilsberg-Team mit Karl Schiewerling

Politiker am Set

Freitag, versetzter Dreh, draußen, usseliges Wetter. Trotzdem: Karl Schiewerling, Bundestagsabgeordneter sowie arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU im entscheidenden Bundestagsausschuss für „Arbeit und Soziales“ nahm sich Zeit, das „Wilsberg“-Team am Set im Münsteraner Hafen zu besuchen und sich ein echtes Bild von unserer Arbeit und unseren sozialen Bedingungen zu machen. Anlass war ein gemeinsamer Brief, in dem die

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Arbeitslosengeld-1-Regelung verbessern! Aber wie?

Im letzten Jahr wurde die bestehende unzureichende Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte unverändert für ein Jahr verlängert. Am letzten Donnerstag (19.03.2015) trafen wir uns nun wieder einmal mit Bundespolitikern, um mit ihnen zu erörtern, welche Bestimmungen geändert werden müssten, damit diese Regelung endlich die Zielgruppe der kurz befristet beschäftigten Kulturschaffenden erreicht. Begleitet wurden wir von

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Doppelter Respekt!

Am 3. Juli hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn für alle arbeitenden Menschen eingeführt und zur Bewahrung der Künstlersozialkasse für selbständige Künstlerinnen und Künstler die Kontrolle der Unternehmensabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich geregelt. Eine demokratische Gesellschaft beruht auf gegenseitigem Respekt. Die menschliche Arbeit ist ein wesentlicher Beitrag zum Fortbestand einer Gesellschaft. Und wenn

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